PRESSEMITTEILUNG
Schwere Schlappe für CSU und Freie Wähler vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: Die obersten Richter des Freistaats haben in einer wegweisenden Entscheidung die Rechte der Opposition im Bayerischen Landtag gestärkt. Die Regierungsparteien dürfen demnach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wichtige Informationen nicht vorenthalten. Konkret betrifft der Richterspruch die Debatte ums Zukunftsmuseum Nürnberg, dessen zweifelhafte Standortwahl in der vergangenen Legislaturperiode zum Thema eines Untersuchungsausschusses wurde. Da die Begründung sehr grundsätzliche Feststellungen über das Auskunftsrecht von Untersuchungsausschüssen enthält, entfaltet sie nach Einschätzung der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Bedeutung für die künftige Oppositionsarbeit.
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