Die Grünen im Bayerischen Landtag kritisieren familienunfreundliche Rahmenbedingungen und Vorbehalte gegenüber innovativen Arbeitszeitmodellen
Bayerns Polizei ist in Fragen der Gleichstellung absolutes Schlusslicht. Nicht einmal vier Prozent des Führungspersonals ist laut dem eben veröffentlichten Bericht „Frauen bei der Polizei“ weiblich. „Diese Zahl ist 24 Jahre nach der Einführung des Polizeivollzugsdienstes für Frauen absolut ernüchternd“, bemerkt Verena Osgyan, gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, in der Aussprache im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Diensts am 05. Februar 2014.
Ausgehend von Pressemeldungen, wonach das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in einem kürzlich verfassten Schreiben die Praxis der Universität Regensburg, Verwaltungspersonal (Studiengangskoordinatorinnen) befristet nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) einzustellen, als „rechtsfehlerhaft“ bezeichnet habe, wollten wir ein bisschen mehr über diese Angelegenheit wissen und haben nachgefragt:
Seit dem Jahr 2002 gilt in Deutschland ein Prostitutionsgesetz (ProstG). Mit dem Gesetz wurde festgestellt, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten und nicht sittenwidrig ist. Die Neufassung zielte darauf, die rechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern und zugleich den in diesem Bereich oftmals vorherrschenden kriminellen Begleiterscheinungen, die auch dem Bereich der organisierten Kriminalität zugerechnet werden müssen, die Grundlage zu entziehen. Aktuell erleben wir eine erneute Debatte rund um die Thematik Prostitution, organisierte Kriminalität und Menschenhandel. Aktuelles und gesichertes Zahlenmaterial ist in Bezug auf die Entwicklungen in Bayern seit Einführung des Gesetzes allerdings nur lückenhaft vorhanden. Mit dieser Begründung haben wir in einer schriftlichen Anfrage vom 18.12.2013 bei der Staatsregierung nachgehakt und nun auch die Antworten erhalten:
Ausgerechnet im Bildungsland Bayern, das sonst so hohe Ansprüche an die hier zu erzielenden Abschlüsse legt, ist das Führen so genannter „kleiner Doktortitel“, die vor dem 1. September 2007 erworben wurden, gestattet. Eine entsprechende Regelung erfolgte laut Medienberichten erst im Nachgang eines Verfahrens wegen Titelmissbrauchs gegen den CSU-Generalsekretär Scheuer. In unserem Antrag im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wollen wir in diesem Zusammenhang aufklären, welche Motivation das Bayerische Wissenschaftsministerium bei der Einführung des Bestandsschutzes zum Führen solcher im Ausland erworbenen „kleiner Doktorate“ hatte, und fordern die sofortige Rücknahme der Regelung.
Trotz der öffentlichkeitswirksamen Ankündigung der Staatsregierung, den Nürnberger Hochschulstandort „Auf AEG“ auszubauen, liegt laut der Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf eine Anfrage der grünen Abgeordneten Verena Osgyan noch kein „Detailkonzept“ des Ministeriums vor. Auch die „Entscheidungen über einen Grunderwerb und/oder Große Baumaßnahmen und deren Finanzierung“ stünden erst noch bevor.
Durch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 21. Januar 2014 wurde bekannt, dass das bayerische Wissenschaftsministerium den seit 2005 an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München etablierten Eignungstest zum Studium der Volkswirtschaftslehre nicht mehr genehmigt. Damit existiert de facto ab dem Sommersemester 2014 keine Zulassungsbeschränkung für diesen Studiengang mehr. Wir haben den Bericht zum Anlass genommen, um zu erfahren, wie es an anderen Fakultäten und Universitäten in Bayern aussieht.
Wie ist es bestellt mit der Gleichstellung im bayerischen Öffentlichen Dienst. Hört man/frau die Verantwortlichen, so könnte man/frau meinen, Gleichstellung sei nicht mehr nur ein Wort, sondern nahe der Perfektion. Wir wollten es genauer wissen und haben uns deshalb am 09.12 2013 mit einem Fragenkatalog an die Bayerische Staatsregierung gewandt, der nun auch beantwortet wurde.
Wochenlang drehte sich die Diskussion in Nürnberg um die Zukunft des ehemaligen Quelle-Areals und seine mögliche Nutzung für Hochschulzwecke. Ganz unerwartet wurde dann am Nikolaustag in einer Drei-Minister-Pressekonferenz ein Konzept aus der Mütze gezaubert, das zwar nicht dem Quelle-Areal, aber „Auf AEG“ eine Hochschulzukunft bieten soll. Wir haben mit einer mündlichen Anfrage nachgehakt:
Wir fordern seit Jahren die vollständige rechtliche Gleichstellung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit den Universitäten – dazu gehört auch das Promotionsrecht für die HAW.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nicht der Hochschultyp entscheidend, sondern die Qualität der Forschung. In einigen ihrer originären Fachdisziplinen leisten die bayerischen HAW längst Forschungsarbeit, die dem wissenschaftlichen Niveau an Universitäten in nichts nachsteht.