Widerrechtliche Befristungen an bayerischen Hochschulen bleiben Thema

PRESSEMITTEILUNG

Nachdem die hochschulpolitische Sprecherin, Verena Osgyan, auf zwei aufeinander folgende Anfragen zum Plenum zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen an bayerischen Hochschulen völlig unzureichende Antworten vom Wissenschaftsministerium erhalten hatte, entsteht mehr und mehr der Eindruck, dass hier nach dem Prinzip „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“ die Verantwortung einseitig den Hochschulen zugeschoben werden soll. Grund genug, hartnäckig zu bleiben und mit einer schriftlichen Anfrage nachzulegen.

Hatte sich die erste Anfrage zum Plenum auf vom Ministerium selbst bemängelte „rechtsfehlerhafte Beschäftigungsverhältnisse“ an der Universität Regensburg (Anlage 1) und die zweite auf die Befristung bei Lehrkräften für besondere Aufgaben ebenda (Anlage 2) bezogen, so befasst sich nun die am 15.04.2014 eingereichte schriftliche Anfrage mit einer detaillierten Betrachtung des Themas an allen Bayerischen Hochschulen.  Denn die Methode der drei weisen Affen „nicht sehen, nicht hören, nicht sprechen“ hilft jungen Wissenschaftlerinnen nicht weiter, die angesichts prekärer Beschäftigungsverhältnisse keine vernünftige Lebensplanung fassen können.

Da den Ministerien bei einer Schriftlichen Anfrage  bis zu 4 Wochen Bearbeitungszeit zustehen – bei der (wesentlich kürzeren) Anfrage zum Plenum sind dies in der Regel nur ein paar Tage – erwartet Osgyan nun konkrete und aussagekräftige Antworten:

„In den letzten Wochen erschienen vermehrt Berichte über rechtsfehlerhafte befristete Beschäftigungsverhältnisse an der Universität Regensburg. Auf unsere Anfragen zum Plenum über derlei Handhabungen an anderen bayerischen Universitäten konnte die Staatsregierung aufgrund der dazu nötigen umfassenden Erhebungen keine ausreichenden Antworten innerhalb der vorgegebenen Frist erstellen. Aus diesem Grund wiederholen und erweitern wir unsere Anfragen zum Plenum mittels dieser schriftlichen Anfrage.

Schätzungen zufolge sind momentan rund 80% der Beschäftigungsverhältnisse an bayerischen Hochschulen befristet. Es liegt nahe, dass die Hochschulen aufgrund einer unzureichenden Grundfinanzierung immer weniger in der Lage sind, sowohl dem wissenschaftlichen als auch dem nicht-wissenschaftlichen Personal unbefristete Anstellungsverträge vorzulegen. Zeitlich begrenzte Drittmittel und Projektfördermaßnahmen schaffen sowohl für die Hochschulen als auch für das dortige Personal große Planungsunsicherheit und gefährden Qualität von Forschung und Lehre in Bayern. Für eine genaue Analyse des Bedarfs an echter Grundfinanzierung ist unter anderem eine genaue Aufstellung der Anzahl und Art von Beschäftigungsverhältnissen von Nöten.

Daher frage ich die Staatsregierung:

1. Wie hoch ist der Gesamtanteil von befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fakultäten)?

a) Wie hoch ist der Anteil von befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen beim wissenschaftlichen Personal?

b) Wie hoch ist der Anteil von befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen beim nicht-wissenschaftlichen Personal?

2. Wie hoch ist der Anteil von Frauen bei den befristet Beschäftigten an bayerischen Hochschulen sowohl beim wissenschaftlichen als auch beim nicht-wissenschaftlichen Personal?

3. Wie viele Beschäftigte sind gemäß WissZeitVG an bayerischen Hochschulen befristet beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fakultäten)?

a) Wie viele darunter sind weiblich?

b) Wie viele solcher Beschäftigter haben laut ihrer Stellenbeschreibung hauptsächlich oder ausschließlich nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten im Sinne des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09?

4. Wie hoch ist an den einzelnen bayerischen Hochschulen der Anteil der Personalkosten, der über Drittmittel abgedeckt wird?“

Hier finden Sie die Anfrage und die Antwort als pdf

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