Inklusion an Hochschulen endlich umsetzen!

ANTRAG

Nürnberg/München – Die hochschulpolitische Sprecherin, Verena Osgyan, hat zusammen mit ihrer Fraktion die Forderung bekräftigt, dass die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten, die an bayerischen Hochschulen studieren, arbeiten oder lehren, endlich auch praktisch berücksichtigt werden. Dazu soll im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst bis spätestens Ende Oktober von Seiten der Staatsregierung berichtet werden.

Inklusion in Studium, Lehre und Hochschulorganisation umsetzen!

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Handlungsempfehlungen der Betroffenen und AkteurInnen, die im „Konzept zur inklusiven Hochschule“ festgehalten und im Februar 2012 beschlossen wurden, umzusetzen, indem

– Mittel zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Hochschulen eingestellt werden,

– zeitliche Vorgaben für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gemacht und bekannt gegeben werden und

– eine Kommunikationsstrategie seitens des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geplant wird, um die erforderliche Bewusstseinsbildung zu realisieren und den Informationsbedarfen an den Hochschulen gerecht zu werden.

Über die Umsetzung dieser Forderungen soll dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst bis spätestens Oktober 2014 berichtet werden.

Begründung:

„In den Feldern Schule und Kindertageseinrichtungen ist Inklusion in den letzten Jahren zu einem wichtigen Thema geworden. Wenn auch der Weg zu einer ‚Schule für Alle‘ noch am Anfang steht, so gibt es doch bereits Konzepte und Modelle. Ganz anders sieht dies an Hochschulen aus. Inhaltlich wird in einigen Studiengängen bereits Inklusion als Thema aufgenommen, z.B. in der Lehrerausbildung, aber auch in den neu geschaffenen Studienangeboten für FrühpädagogInnen. Doch für Studium und Lehre selbst, für das forschende und lernende Miteinander von Lehrenden und Studierenden spielt das Thema bislang keine Rolle“, so das ernüchternde Fazit eines Aufsatzes von Jacqueline Erk und Helen Knauf aus der „Zeitschrift für Inklusion“ (Ausgabe 1-2/2012).

Dass diese Zustandsbeschreibung leider auch für Bayern zutrifft, hat erst kürzlich der
„Bericht an den Bayerischen Landtag über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern 2012“ gezeigt. Die darin enthaltene Auflistung der entsprechenden Beschäftigungssituation in der Zuständigkeit der einzelnen Ressorts weist das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit einer Quote von nur 4,01 Prozent als eindeutiges Schlusslicht aus. Mehr als 5.700 Pflichtplätze waren dort laut Auskunft der Staatsregierung im Jahr 2012 unbesetzt.

Diese Tatsache wurde in der Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes vom 26. November 2013 von Irmgard Franziska Badura, der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, besonders deutlich kritisiert:

„Anlass zu besonderer Sorge gebe die Situation im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums. Die derzeit an Hochschulen tätigen Schwerbehinderten seien beispielsweise in der Verwaltung oder in den Bibliotheken tätig. Jedoch sollten auch in den wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern an den Hochschulen schwerbehinderte Menschen sichtbar werden. Eine Quote von nur 4,01 % deute darauf hin, dass es zu wenig Übung in der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gebe.“ (Ausschussprotokoll, 26.11.13)

Damit bestätigen sich erneut die Ergebnisse der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, wonach die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit in den Hochschulen häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Bereits im Oktober 2010 hat der Hochschulausschuss einem Antrag der Grünen Landtagsfraktion zugestimmt, der sie Staatsregierung aufforderte, ein Konzept zur Inklusion an Hochschulen vorzulegen und die Hochschulleitungen in ihrem Bestreben Barrierefreiheit an Hochschulen
zu verwirklichen, zu unterstützen. Daraufhin wurde ein „Konzept zur inklusiven Hochschule“ erarbeitet. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen – wie die „Herstellung der größtmöglichen baulichen Barrierefreiheit“ oder die „Gewährleistung notwendiger Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bedarfsfall“ – gilt es nun endlich umzusetzen, indem die entsprechenden (finanziellen) Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.

Hier finden Sie den Antrag als pdf

 

 

Ein Gedanke zu „Inklusion an Hochschulen endlich umsetzen!“

  1. Den Antrag finde ich sehr gut, weil das „Konzept zur inklusiven Hochschule“ wohl nicht überall gleichermaßen ernstgenommen wird. Es ist zum Beispiel weder auf den Seiten des StMBKWK zu finden noch auf den Staatsregierungsseiten. Wie kommt man/frau denn da ran?

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