Gemeinsamer Jugendkanal von ARD und ZDF

ANFRAGE ZUM PLENUM

Bei der gemeinsamen Runde der MinisterpräsidentInnen am 13.03.2014 wurde die Entscheidung über einen gemeinsamen Jugendkanal von ARD und ZDF vertagt – es scheint, als würden CDU und CSU nicht richtig mitziehen. Grund genug, bei der Bayerischen Staatsregierung  am 26.03.2014 nachzufragen:

Ich frage die Staatsregierung,

wie sie zu den Überlegungen eines gemeinsamen, öffentlich-rechtlichen Jugendkanals von ARD und ZDF steht, wie sie die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. März 2014 bewertet, den Start des Jugendkanals zu verschieben, und welche Position Bayern bei den Verhandlungen eingenommen hat?

Antwort Bayerische Staatskanzlei:

Die Staatsregierung ist sich mit den anderen Ländern in Deutschland einig, dass ein crossmediales Jugendangebot von ARD und ZDF eine große Chance für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein kann, im digitalen Zeitalter junge und jüngere Menschen mit einem neuartigen Angebot anzusprechen, das Fernsehen, Hörfunk und Internet trimedial vernetzt und sehr spezifisch auf die junge Zielgruppe zugeschnitten ist. Bevor ein solches crossmediales Jugendangebot vom Gesetzgeber im Rundfunkstaatsvertrag beauftragt wird, muss dieses ausreichend konkretisiert sein und es ist im Interesse der Beitragszahler zu prüfen, ob die geplante Finanzierung ausreicht. Die Ministerpräsidenten haben daher auf ihrer Konferenz am 13. März 2014 in Berlin beschlossen, dass zunächst die von der Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) aufgeworfenen Fragen zum geplanten Finanzierungskonzept von den Sendern beantwortet werden müssen. Dazu gehört insbesondere die Frage, was das Jugendangebot realistischerweise kosten würde. Diese Position wird auch von der Bayerischen Staatsregierung geteilt.

Hier finden Sie die Anfrage mit Antwort als pdf

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