Verbreitung und Wirksamkeit von Jugendschutzprogramm/ Jugendsoftware

SCHRIFTLICHE ANFRAGE
Derzeit finden Verhandlungen der Bundesländer zu einer Neuregelung des Jugendmedienschutzes im JMStV statt, nachdem die letzte geplante Novellierung 2010 gescheitert war. Ziel der Überarbeitung ist es, der veränderten medialen Umwelt von Jugendlichen gerecht zu werden, die von Digitalisierung und einer Konvergenz der Plattformen und Inhalte geprägt ist. Ein zentraler Baustein sollen dabei die sog. „anerkannten Jugendschutzprogramme“ Jusprog und Kinderschutz Software sein.Vor diesem Hintergrund fragen haben Verena Osgyan und Ulrike Gote eine gemeinsame schrfitliche Anfrage an die Staatsregierung eingereicht:
1. a) Welchen Stellenwert spricht die Staatsregierung der Anwendung von Jugendschutzprogrammen im Rahmen eines in die Zukunft gerichteten Jugendmedienschutzkonzepts zu?
b) Welchen Stellenwert hat bei diesen Überlegungen die unter Jugendlichen weit verbreitete mobile Nutzung, z.B. auf Smartphones?
2. a) Liegen der Staatsregierung Zahlen zur Verbreitung von Jugendschutzprogrammen in Bayern oder Deutschland vor, z.B. Downloads oder Registrierungen?
b) Wenn nein, sieht die Staatsregierung eine Notwendigkeit, die Verbreitung empirisch zu überprüfen?
3. Wie wird die Staatsregierung sicherstellen, dass die in der Vergangenheit häufig bemängelte Fehleranfälligkeit der Programme verringert wird und z.B. demokratische Parteien oder unproblematische Webseiten nicht zu Unrecht als „jugendgefährdend“ eingestuft werden.
4. Wurden seitens der Staatsregierung neue Finanzierungsmodelle in Erwägung gezogen, um die Fehlerquote der Jugendschutzprogramme zu minimieren und die extrem ressourcenintensive Aktualität zu gewährleisten?
5. Schätzt die Staatsregierung es als problematisch ein, dass hinter den beiden am Markt befindlichen „anerkannten Jugendschutzprogrammen“ große Unternehmen stehen?
6. a) Gab es gegenwärtig oder in der Vergangenheit Überlegungen oder konkrete Konzepte der Staatsregierung – ggf. zusammen mit anderen Ländern – zur Entwicklung eines (teil-) staatlichen Jugendschutzprogramms?
b) Erachtet die Staatsregierung staatliche Förderungen als sinnvolles Mittel, um weitere Jugendschutzprogramme auf den Markt zu bringen und damit Wettbewerb zu schaffen?
7. a) Inwieweit kann ein nationalstaatlich ausgerichteter Ansatz auf regulatorischer und technischer Ebene mit der globalisierten, dynamischen Entwicklung des Internets Schritt halten?
b) Setzt sich die Staatsregierung in diesem Zusammenhang für internationale Regelungen, z.B. auf europäischer Ebene ein?
8. Wie möchte die Staatsregierung sicherstellen, dass die Neuauflage des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zukunftstauglich ist und nicht – wie die derzeit geltende Fassung – nach wenigen Jahren kaum mehr auf die Medienwirklichkeit Anwendung finden kann?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert