GRÜNE WOCHE
Im Wissenschaftsausschuss des Landtags fand diese Woche eine hitzige Debatte über den grünen Antrag „Transparenzregister einführen“ statt. Staatliche Hochschulen in Bayern erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwar nach wie vor eine staatliche Grundfinanzierung, aber mittlerweile werben sie auch mehr und mehr private und öffentliche Drittmittel ein, die im Schnitt bereits über 30% % der Forschungsfinanzierung ausmachen.
Die Landtags-Grünen machten in ihrem Antrag und der Debatte im Ausschuss klar, dass es Hochschulen grundsätzlich möglich sein soll, zusätzliche Mittel zu akquirieren. Über die dahinterstehenden Geldgeber, den Inhalt und den Zweck des Forschungsvorhabens müssten die Hochschulen nach Ansicht der Grünen jedoch auch öffentlich Rechenschaft ablegen, da es sich schließlich um öffentliche Einrichtungen handle. Verena Osgyan, Sprecherin für Hochschulpolitik, erklärt: „Derzeit in es in Bayern so, dass Drittmittelgeber oder Stiftungen sogar vertraglich ausschließen können, dass sie als Zuwendungsgeber genannt werden, geschweige denn das Thema und Zweck des Forschungsprojekts veröffentlicht werden. Das darf nicht sein. Wir wenden uns gar nicht gegen die Einwerbung von Drittmitteln, aber wir wollen gleichzeitig auch keine Schattenforschung an öffentlichen Einrichtungen.“