Keine Stigmatisierung Betroffener durch polizeiliche Speicherung von Krankheitsmerkmalen

PRESSEMITTEILUNG

Welt-AIDS-Tag am 1.12.17: Polizeiliche Vermerke zur Ansteckungsgefahr auf den Prüfstand stellen

Die Polizei speichert in ihren Datenbanken, insbesondere im Kriminalaktennachweis und im Informationssystem der Bayerischen Polizei, nicht nur Daten zu Personalien. Es werden auch Informationen darüber gesammelt, ob von den betroffenen Personen eine Ansteckungsgefahr ausgeht aufgrund bestimmter ansteckender Krankheiten (HIV, Hepatitis B und C). „Mehr als 14.000 Bayerinnen und Bayern sind von der Speicherung des ‚Personengebundenen Hinweises Ansteckungsgefahr‘ (PHW ANST) betroffen“, erklärt die datenschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Verena Osgyan. „Das derart viele Menschen in Bayern polizeilich gespeichert sind, ist höchstbedenklich. Viele der Betroffenen fühlen sich zu Recht stigmatisiert. Und sowohl die Praxis als auch die Dauer der Speicherung sind nicht nur teils intransparent, sondern auch unsinnig, schon aus medizinischen Gründen. Der PHW ANST sollte in seiner jetzigen Form abgeschafft und durch anderweitige Schutzmaßnahmen für die Polizei ersetzt werden.“

Die Landtags-Grünen fordern, die Vermerke zur Ansteckungsgefahr zu löschen, wenn keine Gefährdung durch die Betroffenen mehr vorliegt oder die Speicherung ungerechtfertigt ist. Die Mehrzahl der Menschen, die von ihrer HIV-Infektion wissen, sind nicht ansteckend. Hepatitis B und C ist mit modernen Medikamenten sogar heilbar. „Da ist das CSU-Innenministerium nicht auf dem neuesten Stand, wenn sie der Ansicht ist, dass jede und jeder Infizierte lebenslang als potenziell ansteckungsfähig anzusehen ist‘“, kritisiert Verena Osgyan.

Die Landtags-Grünen danken den Aids-Hilfen in Bayern, die hervorragende Arbeit für alle Betroffenen und ihre Angehörigen leisten. Manfred Schmidt von der AIDS-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth e.V. begrüßt die grüne Initiative: „Die Speicherung von Krankheitsmerkmalen schürt unnötige Ängste vor Menschen mit HIV und trägt zur Diskriminierung von Betroffenen bei.“

Den grünen Antrag finden Sie als PDF hier

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