Ein recht freier Raum – das Internet zwischen Anarchie und Regulierung

IMPULSVORTRAG

Im Rahmen der Veranstaltung „Governance im Zeitalter der Digitalisierung“ in der Hochschule für Politik München und der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für integrative Wissenschaft hielt Verena Osgyan einen Impulsvortrag zum Thema

„Ein recht freier Raum – das Internet zwischen Anarchie und Regulierung“

Hier können Sie die Rede in Wortlaut nachlesen. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Prof. da Conceição-Heldt, sehr geehrte Damen und Herren,

Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie in den 80er- und den frühen 90er-Jahren digitale Signale mit Akustikkopplern über das analoge Telefonnetz übertragen wurden. Das waren die Anfänge der Kommunikation über das Internet, wie wir sie heute kennen.

Aus heutiger Sicht unvorstellbar: Damals hatte in der BRD noch die Bundespost das Kommunikations-Monopol, nicht nur auf die Benutzung der Netzinfrastruktur, sondern auch auf die Endgeräte. Damals konnte man sich nicht wie heute einfach ein eigenes Telefon kaufen, sondern war darauf angewiesen das die Post einem eines dieser formschönen beige-grauen Geräte zur Verfügung gestellt hat.

Eigene Akustikkoppler oder Modems zu verwenden war damals somit höchst illegal und die Bundespost hat sich dahinter geklemmt, so etwas tunlichst u unterbinden. Natürlich haben alle Netzbegeisterten damals trotzdem solche Geräte verwendet.

Die Post als Telekommunikationsbehörde war damals nicht zur alleiniger Inhaber der Netzinfrastruktur, sondern auch regulierend tätig. Aus der Historie heraus schien das bis zu diesem Zeitpunkt auch sinnvoll.  Groß angelegte Infrastrukturprojekte können sich in den seltensten Fällen heraus basisdemokratisch oder aus Wildwuchs entwickeln. Das Internet als bewusst dezentral aufgebautes und gerade dadurch robustes System widersprach diesem Paradigma aber völlig. Es nutze die in Deutschland zentral und hierarchisch aufgebaute Netzinfrastruktur, funktionierte aber nach gänzlich anderen Prinzipien.

Eng verwoben mit den Anfängen des Internet ist aber deswegen auch die Hackerkultur: Hacker begehrten gegen das zugegebenermaßen zunehmend sinnfreie und bremsende Endgeräte-Monopol der Bundespost auf. Sie zeigten neue technische Möglichkeiten, aber immer mehr auch Gefahren von digitalen Technologien auf. Bis heute gehört diese subversive Hackerkultur zur Folklore des Internets und sie hat auch einiges zu seiner Entwicklung beigetragen.

Schon in seinen Anfängen wurde das Netz aus dem Widerspruch dieser beiden Pole geboren: wie  hier am Beispiel der regulierungswütigen Telekommunikationsbehörde, der das mit dieser Digitalisierung alles zu schnell ging, auf der einen Seite. Und der von einer anarchistischen Kultur geprägten Hacker, die gerne jegliche staatliche Tätigkeit im Netz abgeschafft hätten, auf der anderen Seite.

 

Diesem Grundwiderspruch begegnen wir, wenn wir über E-Governance sprechen, letztlich noch heute:  Der Umgang mit und die Weiterentwicklung des Internets oszilliert beständig zwischen Anarchie und Regulierung.

Was wir als politische Entscheidungsträger*innen dabei in den vergangenen Jahren immer mehr beobachten ist, dass ein Internet – oder weiter gedacht: eine digitale Gesellschaft –, in der möglichst wenig Regulierung herrscht, aber auch nicht unbedingt mehr Freiheit für die Nutzerinnen und Nutzer, für die Bürgerinnen und Bürger bietet.

„Das Netz ist mehr eine soziale Erfindung denn eine technische“, sagt der Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee.

Und als solche braucht es natürlich auch Regeln, die eine tatsächliche Freiheit garantieren. Das mag paradox klingen, aber lässt sich doch anhand zweier Beispiele sehr gut illustrieren.

Eine Frage, die schon seit der Anfangszeit des Internets politisch umkämpft ist, ist die der so genannten Netzneutralität. Heißt Freiheit im Netz, dass sich Userinnen und User dort frei bewegen können, dass sie Informationen selbstbestimmt abrufen können, dass sie sich selbst aussuchen können, mit wem sie kommunizieren und interagieren? Und das auch anonym und ohne nachverfolgt werden zu können?

Oder heißt Freiheit, dass das Internet reiner Marktlogik unterworfen ist und Netzbetreiber oder Provider sich aussuchen dürfen, bestimmten, zahlungskräftigeren Premiumpartnern eine bevorzugte Datenauslieferung zum Endkunden zu bescheren?

Meiner Meinung nach widerspricht das der eigentlich demokratischen Idee des Internet, dass jede und jeder dort Informationen zugänglich machen kann. Die Netzneutralität ist ein wichtiges Gut, das von vielen Seiten bedroht wird. Ohne Netzneutralität können kritische Berichte, missliebige Informationen oder wirtschaftlich einfach nicht so zahlungskräftige Stimmen einfach auf technischem Wege unterdrückt werden.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung in den vergangenen drei Jahrzehnten ist die Frage, was mit unseren Daten passiert, immer wichtiger geworden. Wo sich der Datenverkehr in den WWW-Anfangsjahren vielleicht noch auf die bewusste aber betrügerisch ausgenutzte Weitergabe von Adressen und Kreditkartendaten beschränkte, erheben Internetanwendungen heute zum Teil ohne aktives Zutun von uns Daten und geben sie weiter.

1995 gingen Sie bewusst ein Risiko ein, wenn Sie Ihre Zahlungsdaten im WWW verschickten. Wer heute ein Smartphone bedient kommt aber ohne die unbemerkte Aufzeichnung von massenhaft Daten durch eine Vielzahl von Sensoren gar nicht mehr weiter.

Im Internet der Dinge – vom vernetzten Fernseher über den intelligenten Kühlschrank bis zu hin zu Connected Cars – haben Nutzerinnen und Nutzer in der Regel weder eine Einsicht in die erhobenen Daten noch überhaupt die Möglichkeit, diese Datenströme zu beeinflussen. Aber gehören meine Daten nicht auch mir selbst? Das sagt zumindest das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir merken an der Stelle aber, dass das Datenschutzrecht fortbesteht und auch beständig weiterentwickelt wird – die Durchsetzbarkeit dieser Rechte in der Realität aber anscheinend immer weniger gegeben ist.

 

Wenn wir über E-Governance reden, dann ist das aber nicht nur die Verwaltung des Internet selbst. Wir kommen auch nicht herum, das Wort E-Government in den Mund zu nehmen, das immer wieder durch die Pressemitteilungen von Ministerien wabert, die sich betont technologieorientiert geben. Und eine bürgernahe Verwaltung, in der Bürgerinnen und Bürger möglichst viele Verwaltungsakte auch elektronisch vollziehen können ohne aufs Amt zu gehen, ist prinzipiell auch eine gute Sache. Warum sind wir aber hier in Deutschland und in Bayern dabei noch nicht so weit, wie manch andere Länder?

Als Paradebespiele für die eine fortschrittliche digitale Verwaltung werden immer wieder die baltischen und skandinavischen Staaten genannt.

Nun, ich war Anfang dieses Jahres auf einer Informationsfahrt in Estland und habe dort beeindruckende Fortschritte in der digitalen Verwaltung gesehen. Vom Führerschein bis hin zur Online-Wahl lässt sich dort nahezu alles digital erledigen. Unsere Gastgeber meinten im Spaß, das einzige, was nicht geht ist eine digitale Scheidung.

Wir müssen allerdings auch bedenken: Dort konnte nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion eine neue Verwaltung „from the scratch“ aufgebaut wurde. Eine von Grund auf digitale Verwaltung hat sich so viel leichter und schon viel früher implementieren lassen als in einem Land wie unserem mit Jahrzehnte alten, gewachsenen föderalen Verwaltungsstrukturen, in denen Bund, Länder und Kommunen traditionell unterschiedlich Aufgaben wahrnehmen.

Nicht zuletzt begünstigt natürlich auch das föderale System – ich drücke es jetzt mal auf informatisch aus – gewisse Latenzzeiten. Estland hat kein komplexes föderales System, in dem staatliche oder kommunale Autonomie gegen Regulierung in Form von bundesstaatlichen Kräften als stetes Spannungsfeld herrscht. Unser föderales System hat eine Vielzahl auch unterschiedlich gewachsener Strukturen, die man für eine bessere Zusammenarbeit angleichen muss. Das kann kaum oder nur gegen größte Widerstände über die Schaddung eines neuen, einheitlichen Systems für alle geschehen. Er4folgsversprechender ist stattdessen die Schaffung von einheitlichen Normen und Schnittstellen. Deswegen müssen auch Gremien wie der Normenkontrollrat einen größeren Stellenwert bei der E-Governance spielen.

Auch in den baltischen und skandinavischen Staaten gelten natürlich genauso die europäischen Datenschutzregelungen. Ihre Auslegung ist aber eine völlig andere. Das hat auch damit zu tun, dass die baltischen und skandinavischen Länder eine ganz andere Tradition im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und dem Staat auf der anderen Seite haben. Ein prinzipielles Misstrauen, persönliche Daten staatlichen Stellen in die Hand zu geben, existiert dort offenbar nicht. Wenn man Esten fragt, ob sie ein Problem damit haben all ihre Gesundheitsdaten auf einem staatlichen Server zu lagern, auf dem alle Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Zugriff haben fragen sie verwundert: „Wo ist das Problem, das ist doch unser Staat der sich um unsere Wohlfahrt kümmert?“. Ein solch unbedarfter Umgang mit der Freigabe persönlicher Daten ist für uns Deutsche unvorstellbar. Das hängt sicher damit zusammen, dass wir historisch die Erfahrung gemacht haben, dass der Staat nicht immer zwangsläufig gut agiert. Erfahrungen aus Nazizeit und Stasi-System lassen uns aus gutem Grund misstrauischer sein, ohne Not alle Daten dem Staat preiszugeben.

Aber auch Estland ist hier in der Praxis nicht immer das glänzende Vorbild: Mit einem Hack, der quasi die gesamte Verwaltung – vom Einwohnermeldeamt über die Schulbehörde bis zur Krankenversicherung – trifft, ist es möglich, komplette Identitäten zu stehlen oder Daten zu manipulieren.

 

Datensicherheit, Datenschutz und Datensparsamkeit nimmt daher bei uns in der politischen Diskussion nicht umsonst einen größeren Stellenwert ein. Das hat auch einen guten Grund: Checks und Balances sind im politischen System, und gerade wenn es um Netzpolitik und Datenschutz geht, sehr wichtig.

 

An dieser Stelle sehen wir, wie wichtig bei digitaler Governance auch das Thema IT-Sicherheit ist – oder sein sollte. Im Gegensatz zu den Anfängen des Internet, in denen die Möglichkeit zur Kommunikation die zentrale Frage war, betreffen Vernetzung und Digitalisierung mittlerweile ganz zentrale, lebenswichtige Bereiche unseres Gemeinwesens. Große Teile staatlicher Infrastruktur hängen am Netz und sind damit auch angreifbar. Der Staat hat hier eine ganz neue Aufgabe dazugewonnen, indem er auch im digitalen Bereich für Sicherheit sorgen muss. Der Schutz kritischer Infrastrukturen wie Krankenhäuser, Wasser- und Energieversorgung hängen heute von funktionierenden digitalen Infrastrukturen ab.

Deshalb geht es an dieser Stelle auch nicht ohne Regulierung. Hier müssen wirksame Melde- und Sicherheits- Strukturen geschaffen werden. Auch bei der Abwehr von Cyberkriminalität  und Cyberangriffen muss daran massiv gearbeitet werden.

Doch es gilt zu bedenken: Auch in diesem Bereich gelten die Grundrechte. Wenn das Internet kein rechtsfreier Raum ist, darf es auch kein grundrechtsfreier Raum sein. Wir als Grüne setzen uns dafür ein, dass Ermittlungsbehörden im Internet genauso agieren, wie sie es auch im öffentlichen, analogen Raum tun. Staatliche Stellen und Geheimdienste dürfen selbst keine Infrastruktur korrumpieren oder Backdoors bewusst ausnutzen. Sie dürfen keine Honeypots setzen oder sogar offensiv selbst Cyberangriffe fahren.

Manchmal ist in dieser Hinsicht das komplexe föderale System, der Widerstreit zwischen Zentralisierung und Subsidiarität gar nicht so verkehrt. Bedenken, die sonst auf der Strecke bleiben würden, gewichtige Bedenken finden so vielleicht eher Gehör. Es gilt hier eben nicht, einfach „Digital first, Bedenken second“ zu sagen. Es muss hier einen sinnvollen Ausgleich geben.

 

Sinnvoller Ausgleich ist auch das richtige Stichwort, wenn wir uns die Wirtschaftspolitik ansehen. Auch hier stehen wirtschaftliche Freiheit und staatliche Regulierung in einem Spannungsverhältnis. Gerade in der Digitalen Wirtschaft sind die Entwicklungszyklen rasant, Start-ups leben vom Erfindergeist ihrer Gründerinnen und Gründer und unter diesen Ausgangsbedingungen hören wir immer wieder die Meinung nicht nur von einflussreichen Lobbyisten, der Staat möge hier dem Fortschritt möglichst wenig Steine in den Weg stellen und sich auf seine Rolle als Geldgeber und Förderer von Forschung und Innovation beschränken. Doch das greift auch deutlich zu kurz.

Klar ist: Nationale Regulierungen sind ein einer digitalen und global vernetzten Welt von immer geringerem Nutzen. Folgerichtig spielt die EU hier eine immer größere Rolle bei der Setzung von Rahmenbedingungen in der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft.

Einer der großen Meilensteine im Hinblick auf die Governance des Internet und auch grüner Politik war sicherlich die Einführung neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unser Europaabgeordneter Jan Philipp Albrecht war maßgeblich an der Entwicklung der Verordnung beteiligt. Sie hat einige wichtige Eckpfeiler für den Datenschutz und die digitalen Verbraucherrechte in Europa gesetzt. Um nur einige davon zu nennen:

  • Recht auf Vergessen
  • Klare Einwilligung als Eckpfeiler
  • Strenge Regeln für Datentransfers in Drittstaaten
  • Datenschutzkonforme Technikgestaltung: Privacy by Design und by Default
  • Feste Ansprechpartner für Datenverarbeiter in ganz Europa
  • Und zur Durchsetzung endlich: Harte Sanktionen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens bei Verstößen

Ein weiterer großer Wurf ist die dieses Frühjahr verabschiedete e-Privacy-Richtlinie. Sie stellt die Kommunikationsdaten von uns allen unter einen ganz besonderen Schutz. Sie schafft klare Leitplanken, in denen sich Online Marketing und Mobiles Marketing, das auf den Nutzungsdaten der Internet User basiert, bewegen darf – tut das aber für die ganze EU.

Sie schafft also ein „Level Playing Field“, eine Wettbewerbsgleichheit in ganz Europa. Das heißt, Firmen haben künftig in ganz Europa die gleichen Voraussetzungen. Regeln müssen für alle gleich gelten. Es kann nicht sein, dass Konzerne aus Übersee sich nicht an deutsche und europäische Rechtssprechung halten und kleine Unternehmen, die sich an hiesiges Recht und Gesetz haben, damit eine schlechtere Ausgangssituation haben. Firmen, die in Europa tätig werden müssen egal ob hier ansässig oder von woanders her die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Das kommt also dem fairen wirtschaftlichen Wettbewerb genauso zu Gute wie uns allen, deren Kommunikationsdaten geschützt werden.

Denn auch die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft lehnen Leitplanken nicht vollständig ab. Doch wenn der Staat Rahmenbedingungen setzt, dann sollten diese auch für alle gelten und es keine Sonderregelungen geben. Dann werden sie auch akzeptiert. Das funktioniert aber nicht auf bayerischer oder deutscher Ebene, sondern muss mindestens europaweit passieren!

 

Zum Abschluss kann ich nur sagen: Dieses Spannungsfeld – zwischen Freiheit und Regulierung – zeichnet den digitalen Bereich auch in Zukunft aus. Technologischer Fortschritt auf der einen und berechtigte gesellschaftliche und politische Interessen auf der anderen Seite stehen hier gegenüber. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Und wir werden hier auch keinen Grundsatzbeschluss pro Anarchie oder pro Regulierung fällen können. Wo auf der Skala wir uns bewegen müssen ist in jedem einzelnen Fall ein immer wieder neuer Aushandlungsprozess. Und genau diese andauernde Positionsbestimmung darf auch keine Entschuldigung sein, sich im Sinne eines falsch verstanden Laissez-Faire vor Entscheidungen wegzuducken.

Vielen Dank!

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