Transparenzregister an Bayerischen Hochschulen

GRÜNE WOCHE

Im Wissenschaftsausschuss des Landtags fand diese Woche eine hitzige Debatte über den grünen Antrag „Transparenzregister einführen“ statt. Staatliche Hochschulen in Bayern erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwar nach wie vor eine staatliche Grundfinanzierung, aber mittlerweile werben sie auch mehr und mehr private und öffentliche Drittmittel ein, die im Schnitt bereits über 30% % der Forschungsfinanzierung ausmachen.

Die Landtags-Grünen machten in ihrem Antrag und der Debatte im Ausschuss klar, dass es Hochschulen grundsätzlich möglich sein soll, zusätzliche Mittel zu akquirieren. Über die dahinterstehenden Geldgeber, den Inhalt und den Zweck des Forschungsvorhabens müssten die Hochschulen nach Ansicht der Grünen jedoch auch öffentlich Rechenschaft ablegen, da es sich schließlich um öffentliche Einrichtungen handle. Verena Osgyan, Sprecherin für Hochschulpolitik, erklärt: „Derzeit in es in Bayern so, dass Drittmittelgeber oder Stiftungen sogar vertraglich ausschließen können, dass sie als Zuwendungsgeber genannt werden, geschweige denn das Thema und Zweck des Forschungsprojekts veröffentlicht werden. Das darf nicht sein. Wir wenden uns gar nicht gegen die Einwerbung von Drittmitteln, aber wir wollen gleichzeitig auch keine Schattenforschung an öffentlichen Einrichtungen.“

Um zu verhindern, dass zahlungskräftige Wirtschaftsunternehmen ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten den Inhalt der Lehre und Forschung an Bayerns Universitäten bestimmen, fordern die Landtagsgrünen Drittmittelzuwendungen an bayerische
Hochschulen künftig transparenter zu gestalten. In ihrem Antrag fordern sie daher umfassende Offenlegungspflichten und Transparenzvorschriften bei der Annahme von Drittmittelzuwendungen und bei Forschungsverträgen mit öffentlichen oder privaten Auftraggeberinnen und Auftraggeber. Dazu gehören ein öffentlich zugängliches Transparenzregister, aus dem hervorgeht, um welches Forschungsvorhaben es sich handelt, wer der oder die Auftraggeberin oder Auftraggeber ist, welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden sollen, wer das Vorhaben finanziert, wie hoch die Drittmittel und wer die Projektbeteiligten sind. Die Hochschulen sollen außerdem verpflichtet werden, Drittmittelverträge in geeigneter Form zu veröffentlichen.

Die CSU zeigte im Ausschuss keinerlei Einsehen. Sie fürchtete, dass zu viele Informationen über die Interessen privater Geldgeber an bestimmten Forschungsaufträgen schädlich für das Eintreiben von Drittmitteln generell sein könnten. Das Mauern der CSU ist allerdings unglaubwürdig angesichts der Tatsache, dass andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bremen längst über Transparenzregister verfügen und zum Teil auch noch eine höhere Forschungsquote als Bayern aufweisen.

„Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für die Wissenschaft so zu setzen, dass die Freiheit der Lehre und Forschung, aber gleichzeitig auch ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft garantiert werden. Akademische Unabhängigkeit, Transparenz und politische Kontrollmöglichkeiten sind wesentliche Voraussetzungen für einen vielfältigen Wissenschafts- und Hochschulstandort, der auch eine gesellschaftliche Aufgabe hat.“, so Verena Osgyan.

Wie wichtig ein solches Transparenzregister ist, zeigt das kürzlich bekannt gewordene Vorhaben der Dieter Schwarz Stiftung (Lidl/Kaufland), 20 Stiftungsprofessuren an der TU München zu finanzieren, ohne dass der zugrundeliegende Stiftungsvertrag bekannt ist. Gegen Stiftungsprofessuren ist nicht grundsätzlich etwas einzuwenden. Was aber dringend geboten sein muss, ist Transparenz. Es kann nicht sein, dass nur Lidl, Kaufland und die TUM wissen, was geforscht und gelehrt wird.

Zum Antrag „Transparenzregister einführen“ geht es hier:

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