Archiv der Kategorie: Gesetzesentwürfe

Universitätsklinikagesetz: Synergieeffekte statt Konkurrenz

PLENARREDE vom 17.07.2023

Im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes (Ds 19/1821) ist vorgesehen, dass sich das Deutsche Herzzentrum München mit dem Klinikum rechts der Isar zum “Klinikum der Technischen Universität München” zusammenschließt. Im zweiten Schritt soll die Munich Medicine Alliance Stiftung errichtet werden, um die medizinischen Aktivitäten in München zu bündeln.

Verena Osgyan machte in ihrer Rede klar, dass Bayerns Kliniken in der Lage sind, Spitzenleistungen zu bringen insbesondere wenn die Rahmenbedingungen und die finanziellen Mittel stimmen. Sie befürwortete daher den Zusammenschluss, damit in Spitzenforschung und Versorgung die allerhöchsten Standards in Bayern dauerhaft etabliert werden können. Synergieeffekte zu nutzen statt sich in Konkurrenz zu verzehren, ist daher der richtige Weg.

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Vom großen Wurf bleibt nur ein Hochschul-Reförmchen

Landtags-Grüne fordern in eigenem Gesetzentwurf umfassende Verbesserungen, um Bayerische Hochschulen und Universitäten zukunftsfest aufzustellen

„Wir wissen, dass Markus Söder groß darin ist, Sachen anzukündigen und nicht zu Ende zu bringen. Allerdings hat das nun eine neue Dimension erreicht“, sagt Verena Osgyan, wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen. „Die Söder-Regierung hatte noch vor wenigen Monaten von der „Bazooka“ für die bayerische Wissenschaftspolitik und einer „Entfesselung“ der Hochschulen gesprochen. Heute hat sie stattdessen ein Hochschul-Reförmchen vorgelegt und von der markigen Rhetorik bleibt nur ein Sturm im Wasserglas. Der Vorschlag ist peinlich uninnovativ und völlig ungeeignet, um die Probleme der Hochschulen wirklich anzugehen.“

„Dabei brauche es dringend echte Reformen an den bayerischen Hochschulen!“, mahnt Verena Osgyan. Die Landtags-Grünen haben daher bereits im vergangenen Jahr einen eigenen Entwurf (Anhang) eingereicht, der die lange bekannten Probleme adressiert. Verena Osgyan: „Unser grünes Hochschulfreiheitsgesetz liefert alles, was nötig ist: eine solide Grundfinanzierung, gute und gleichberechtigte Arbeit in Forschung und Lehre, flexible Studienmodelle, eine demokratische Governance und Unterstützung bei Bestrebungen im Bereich Nachhaltigkeit.“

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Hochschul-Entdemokratisierungsgesetz jetzt stoppen

PRESSEMITTEILUNG

Experten-Anhörung im Wissenschaftsausschuss auf grüne Initiative – Verena Osgyan hält den Vorschlag der Staatsregierung für ein neues Hochschulgesetz für völlig verfehlt.

„Mit der Anhörung am Freitag und Samstag nehmen wir das Heft jetzt selbst in die Hand. Bislang hatte die Staatsregierung die Stimmen der Betroffenen aus den Hochschulen weitgehend ignoriert“, sagt Verena Osgyan, wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, zur Sachverständigenanhörung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz auf Initiative der Landtags-Grünen zusammen mit der SPD-Fraktion.

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Echte Innovationen statt Konzepte aus der Mottenkiste!

PRESSEMITTEILUNG

„Die heutige Vorstellung des Hochschulgesetzes der Söder-Regierung klang zwar wie die Weltmeisterschaft im Zurückrudern – tatsächlich hat die schwarz-orange Koalition aber nach heftigem Gegenwind lediglich verbal abgerüstet!“, kommentiert Verena Osgyan, hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen.

Seit der Vorlage eines ersten Eckpunktepapiers im vergangenen Herbst, hat das Wissenschaftsministerium ein Proteststurm von Studierenden, Hochschulbeschäftigten sowie Professorinnen und Professoren erreicht. Hauptkritikpunkte: Die beabsichtigte Entkernung der Gremienstruktur, die umstrittene neue Rechtsform für Hochschulen und das angestrebte Prinzip von „unternehmerischen Hochschulen“. Verena Osgyan: „Auch die neue Version des Gesetzes geht nicht auf die Forderungen derjenigen ein, die es tatsächlich betreffen wird. Nach wie vor wird der Illusion von Hochschulen als profitable Unternehmen nachgejagt. Gelder aus der „Hightech-Agenda“ lässt das CSU-geführte Wissenschaftsministerium vor allem einigen wenigen IT-geprägten Fächern zukommen. Die für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtigen Geistes- und Sozialwissenschaften lässt man mit ausgestrecktem Arm verhungern!“

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Von der Reform zum Hochschulfreiheitsgesetz

Verena Osgyan bringt eigenen Gesetzentwurf auf den Weg, um Hochschulen fit für die Zukunft zu machen

Das Bayerische Hochschulgesetz hatte seine letzte große Reform im Jahr 2006. Bereits damals stieß es auf erhebliche Kritik aufgrund der Einführung von Hochschulräten und der verstärkten Konzentration von Entscheidungsbefugnissen auf die Präsidien. In der Zwischenzeit hat sich natürlich ein erheblicher Reformbedarf aufgestaut, denn Themen wie Internationalisierung, Digitalisierung aber auch Nachhaltigkeit haben mittlerweile einen ganz anderen Stellenwert als noch Anfang der 2000er Jahre. In den letzten zwei Jahren wurde vom CSU-geführten Wissenschaftsministerium daher eine erneute Hochschulrechtsnovelle angekündigt. 

Von einem Umbruch, der in der bayerischen Wissenschaftslandschaft keinen Stein auf dem anderen lassen soll, war jedoch keine Rede – bis zur Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder im Herbst 2019, in der er sein Prestigeprojekt Hightech-Agenda zum Vorbild seiner Hochschulpolitik machen wollte. Es wurden zwar zusätzliche Milliarden ausgebracht für einige, wenige Spitzentechnologen wie KI, Luft- und Raumfahrttechnik und Wasserstofftechnologie. Fächer, die keine unmittelbare Verwertbarkeit bringen – Geistes- und Sozialwissenschaften, Lehramtsstudium, aber auch die MINT-Grundlagenforschung – gehen dabei leer aus. Damals war schon abzusehen, dass er seine Hightech-Agenda als Blaupause für die Hochschulstruktur ansieht.

Nachdem daraufhin im vergangenen Jahr ein Vorschlag des Wissenschaftsministeriums noch im Ministerrat gestoppt wurde, wurde – offenbar auf Druck aus der Staatskanzlei – an einem „Eckpunktepapier“ gearbeitet, das nach der Sommerpause geleakt wurde. Vor diesem Hintergrund hatten wir bereits im Herbst eine erste Anhörung im Wissenschaftsausschuss durchgesetzt, um transparent zu machen, welche Pläne die Staatsregierung hier im Hinterzimmer voranzutreiben gedachte. 

In dem Eckpunktepapier, das offiziell erst nach der Anhörung vorlag, fand sich unter anderem eine komplette Entkernung der Gremienstruktur, ein höchst umstrittenes neues Modell für die Rechtsform der Hochschulen als Körperschaften und die Fortführung des anderswo längst wieder ad Acta gelegten Prinzips der „unternehmerischen Hochschule“ wieder. Markige Worte wie „Entfesselung der Hochschulen“ und „Beseitigung von Gremienhemmnissen“ weckten zudem Befürchtungen, dass es um nichts weniger ging als um die Entstaatlichung und Entdemokratisierung unseres ganzen Wissenschaftssystems.

Nachdem damit die Katze aus dem Sack war, entbrachte angesichts der CSU-Pläne massiver Protest unter Studierenden ebenso wie Forscher*innen und Lehrenden. Es gab große Demonstrationen unter anderem in München, Nürnberg und Augsburg, offene Briefe von jeweils über 1.000 Hochschul- und Universitätsprofessor*innen und Stellungnahmen diverser Verbände von Studierenden über Mittelbau bis hin zu den Senatsvorsitzenden der Universitäten. 

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Bayerns Hochschulen brauchen mehr Demokratie

GRÜNE WOCHE

Grüner Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft

In Zeiten, in denen die Demokratie immer heftigeren Angriffen ausgesetzt ist, dürfen Demokratinnen und Demokraten nicht den Kopf in den Sand stecken. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag eingebracht, der die studentische Selbstverwaltung durch die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft (VS) stärken soll. In dieser Woche wurde unser Gesetzentwurf im Plenum debattiert.

In der Nachkriegszeit wurden Verfasste Studierendenschaften im Zuge des Aufbaus demokratischer Strukturen nach der Gleichschaltung der Hochschulen durch das Naziregime flächendeckend eingeführt und entwickelten sich zu einem echten Erfolgsmodell.
Seit 1973/74 gibt es in Bayern allerdings keine VS mehr. Sie wurde damals als Reaktion auf die zunehmende politische Aktivität der Studierenden im Nachgang der 68er Bewegung von der CSU-Staatsregierung aus rein parteitaktischen Gründen abgeschafft und stattdessen gesetzlich Vertretungsgremien als Organe innerhalb der Hochschulen geschaffen.

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Studentische Selbstverwaltung ermöglichen

PLENARREDE

Bayern ist das letzte Bundesland, das studentische Selbstverwaltung verbietet. Dabei gehört Selbstverwaltung zu den Grundpfeilern unserer Demokratie, die auch an unseren Hochschulen gelten sollten. Die grüne Landtagsfraktion hat daher einen Gesetzenwurf für mehr studentische Selbstverwaltung an unseren Hochschulen eingebracht.

 

Die Plenarrede von Verena Osgyan im Wortlaut:

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Chancengleichheit jetzt und nicht erst in 200 Jahren!

GRÜNE WOCHE

7,9 Prozent – so viel verdienen Frauen im Öffentlichen Dienst in Bayern im Schnitt weniger als ihre männlichen Kollegen – bei exakt gleicher Position und gleicher Qualifikation. Allein diese Zahl ist ein Armutszeugnis für die Gleichstellung im Öffentlichen Dienst des Freistaates. Nachdem das derzeitige Bayerische Gleichstellungsgesetz jetzt seit 20 Jahren in Kraft ist, haben ein Viertel der Dienststellen im Freistaat noch immer kein Gleichstellungskonzept, obwohl sie per Gesetz verpflichtet wären, ein solches zu erstellen.

„Diese Zahlen aus dem aktuellen Gleichstellungsbericht der Staatsregierung sind ein Armutszeugnis“, sagt die frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Verena Osgyan. „Der Staat hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion, auch und gerade wenn es um das Thema Gleichstellung geht. Stattdessen ist es im Öffentlichen Dienst des Freistaates immer noch ein Karrierekiller, eine Frau zu sein.“ In der obersten Stufe B6 gibt es nur 13,8 Prozent Frauen. Aber auch wenn man die gesamte Führungsebene (ohne den Schuldienst) betrachtet, ist das Bild katastrophal: Nicht einmal ein Viertel der Führungspositionen im Öffentlichen Dienst sind weiblich besetzt. Im Schuldienst, in dem 70 Prozent Frauen beschäftigt sind, sind gerade es einmal 49,8 Prozent.
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Ein grünes Chancengleichheitsgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann im Öffentlichen Dienst

PRESSEMITTEILUNG

„Der Staat hat als Arbeitgeber für 600.000 Bedienstete Vorbildfunktion im Bereich der Gleichstellung“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Verena Osgyan, und verweist auf den grünen Gesetzentwurf „Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, der am 28.4.16 im Plenum behandelt wird. „Leider zeigt sich im Freistaat bisher ein völlig anderes Bild. Der Gleichstellungsbericht vom März 2016 ist ein Dokument des Versagens und des Unwillens, die bestehenden Regelungen auch umzusetzen.“

Trotz gesetzlicher Verpflichtung hätten 20 Jahre nach Einführung des ersten bayerischen Gleichstellungsgesetzes fast ein Viertel der Dienststellen des Freistaats kein Gleichstellungskonzept, fast ein Fünftel keine Gleichstellungsbeauftragten. Generell gelte: Je weiter oben in der Karriereleiter, desto weniger Frauen. In der Stufe B6 gebe es lediglich 13,8 Prozent Frauen. Ebenso würden nur 28,7 Prozent der Beamten in Teilzeit arbeiten, (Tarifbeschäftigte: 47,6 Prozent). Davon entfallen 80 Prozent auf Frauen. „Gerade für Beamte im Öffentlichen Dienst scheint Familienfreundlichkeit mit Verzicht auf adäquate Aufstiegschancen erkauft zu werden.“ Auf der obersten Verwaltungsebene auf der 1. und 2. Führungsebene seien überhaupt keine Männer oder Frauen in Teilzeit (mit weniger als 90 Prozent Umfang) zu finden. Ein grünes Chancengleichheitsgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann im Öffentlichen Dienst weiterlesen