Nürnberg/München – Die hochschulpolitische Sprecherin, Verena Osgyan, hat zusammen mit ihrer Fraktion die Forderung bekräftigt, dass die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten, die an bayerischen Hochschulen studieren, arbeiten oder lehren, endlich auch praktisch berücksichtigt werden. Dazu soll im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst bis spätestens Ende Oktober von Seiten der Staatsregierung berichtet werden.
Ausgerechnet im Bildungsland Bayern, das sonst so hohe Ansprüche an die hier zu erzielenden Abschlüsse legt, ist das Führen so genannter „kleiner Doktortitel“, die vor dem 1. September 2007 erworben wurden, gestattet. Eine entsprechende Regelung erfolgte laut Medienberichten erst im Nachgang eines Verfahrens wegen Titelmissbrauchs gegen den CSU-Generalsekretär Scheuer. In unserem Antrag im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wollen wir in diesem Zusammenhang aufklären, welche Motivation das Bayerische Wissenschaftsministerium bei der Einführung des Bestandsschutzes zum Führen solcher im Ausland erworbenen „kleiner Doktorate“ hatte, und fordern die sofortige Rücknahme der Regelung.
Trotz der öffentlichkeitswirksamen Ankündigung der Staatsregierung, den Nürnberger Hochschulstandort „Auf AEG“ auszubauen, liegt laut der Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf eine Anfrage der grünen Abgeordneten Verena Osgyan noch kein „Detailkonzept“ des Ministeriums vor. Auch die „Entscheidungen über einen Grunderwerb und/oder Große Baumaßnahmen und deren Finanzierung“ stünden erst noch bevor.
Wir fordern seit Jahren die vollständige rechtliche Gleichstellung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit den Universitäten – dazu gehört auch das Promotionsrecht für die HAW.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nicht der Hochschultyp entscheidend, sondern die Qualität der Forschung. In einigen ihrer originären Fachdisziplinen leisten die bayerischen HAW längst Forschungsarbeit, die dem wissenschaftlichen Niveau an Universitäten in nichts nachsteht.
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, gibt es derzeit konträre Aussagen von Staatsminister Dr. Markus Söder und dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly, wie es mit dem ehemaligen Quelle-Versandzentrum weitergehen soll. Angeblich wollen beide einen universitären Schwerpunkt auf dem Gelände: Dr. Söder präferiert einen Teilabriss des Versandzentrums mit Neubau, Dr. Maly hält die Bausubstanz für so gut, dass ein Umbau sich rentieren würde.
Die Bayerische Verfassung, das Grundgesetz, zahlreiche internationale Menschenrechtsübereinkommen und das Europarecht schützen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatsphäre und eine ungestörte Meinungsbildung und Kommunikation (siehe Art. 17 und 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV, Art. 8 und 11 der Grundrechtecharta). Gegen den Kerngehalt dieser Rechtssätze verstößt die Praxis der USA und Großbritanniens der flächendeckenden Ausforschung von Telekommunikationsvorgängen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.