Kein Schritt voran bei der Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel

GRÜNE WOCHE

Am 6. Februar stellte unsere Fraktion einen  Antrag zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Dieser wurde nun im Plenum am 10. Juni 2015 endgültig abgelehnt. Damit werden die Möglichkeiten des bayerischen Landtags gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel vorzugehen, zum wiederholten Male nicht genutzt.

Es ist schade, wenn die CSU auf die Zuständigkeit der Bundesebene verweist. Gerade weil auf der Bundesebene aktuell ein neuer Gesetzentwurf im Entstehen ist, wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt gewesen mit einer Bundesratsinitiative ein Signal aus Bayern einzubringen.

Und auch auf Landesebene kann sehr wohl äußerst viel bewirkt werden. Wir Landtags-Grünen fordern in diesem Antrag u.a. eine deutlich bessere Förderung der Beratungsstellen, die Opfer von Zwangsprostitution unterstützen, denn „aktuell wird z.B. Jadwiga lediglich mit 144.000 Euro gefördert und das ist wirklich nicht viel, wenn man die Maßnahmen überlegt die notwendig sind, um zum Beispiel Schutzwohnungen oder Dolmetscherdienste bereit zu stellen“, so Verena Osgyan, gleichstellungspolitische Sprecherin.

Zudem fordern wir, dass die Staatsregierung dem Landtag einen Entwurf für landesgesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vorlegt. Dazu gehören auch bessere polizeiliche und ordnungsrechtliche Kontrollmöglichkeiten und eine Konzessionspflicht für Bordelle, denn: „Momentan ist es für sämtliche Betreiberinnen und Betreiber auch aus halbkriminellen Milieu einfacher ein Bordell zu öffnen als eine Pommesbude“ schildert Verena Osgyan.

Die Ablehnung unseres Antrags ist angesichts des – auch in Bayern – in den letzten 10 Jahren stark angewachsenen Fälle von Zwangsprostitution und Menschenhandel mehr als bedauernswert, denn alle Expertinnen und Experten sind sich einig dass hier höchster Handlungsbedarf herrscht. „Und wir sind ja mit unseren Forderungen auch nicht allein. Der Landesfrauenrat hat sich ganz ähnlich positioniert, er geht mit seinen Forderungen sogar noch weit über unsere hinaus. Terre des Femmes und der Katholische Frauenbund hat sich ebenfalls dazu positioniert und auch die Frauenunion hat momentan eine ganz ähnliche Petition laufen.“ so Verena Osgyan. Umso unverständlicher, dass die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag den Schutz von Frauen und Mädchen so fahrlässig hintan stellt!

Hier dazu Verenas Plenarrede im Volltext:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

wissen Sie, wenn wir hier über einen Antrag reden, ist das häufig eine eher abstrakte Sache. Aber hinter diesem Antrag stehen Menschen, Menschen, deren Leben zerstört wird, denen wir aber helfen könnten!

Es geht um Frauen, die verschleppt, zur Prostitution gezwungen werden oder in einem für sie fremden Land in unerträglichen Abhängigkeitsverhältnissen stehen.

Wir haben das Thema seit über einem Jahr im Fokus, mehrere Anfragen dazu gestellt und in zwei Anhörungen unserer Fraktion im Landtag mit Expertinnen der Fachberatungsstellen und der Kriminalpolizei Augsburg ausführlich beleuchtet.

Und daraus ergibt sich ein ganz klares Bild: Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung werden auch in Bayern zu einem zunehmenden Problem. Die Dunkelziffer scheint enorm zu sein.

Allein die Beratungsstellen Jadwiga und Solwodi haben hier in München ein Vielfaches an Beratungen als insgesamt in Bayern polizeilich zur Anzeige kommen.

Und unter den wenigen Fällen, die zur Anzeige kommen ist Hälfte aller Frauen über die wir heute sprechen, ist noch nicht mal 21 Jahre alt. Das sind junge Mädchen, die sich in einer Zwangslage befinden, oftmals kein Deutsch können, die Angst haben und denen wir schnell und unbürokratisch helfen müssen.

Wir sind uns mit allen Expertinnen und Experten einig, dass das mit Sicherheit nur die Spitze des Eisbergs ist. 2002 hatte man es zur Zeiten der Einführung des Prostitutionsgesetzes mehrheitlich mit erwachsenen Deutschen zu tun, selbstbestimmt und durchsetzungsfähig sind und die aus freuen Stücken in der Branche arbeiten. Die gibt es nach wie vor, und für die sind die bestehenden Regelungen gedacht gewesen. Von dieser Gruppe spreche ich jetzt auch nicht.

Unsere Anfragen haben aber gezeigt, dass sich seit der EU-Ost-Erweiterung der Prostitutionsmarkt in Deutschland sich komplett geändert hat. Mehr als 90% der Frauen kommen mittlerweile aus dem osteuropäischen Ausland oder aus Ländern wie Nigeria. Diese Frauen stehen in ihrer Heimat oft unter brutalem wirtschaftlichen Druck, haben aus ihrer Erfahrung heraus oft kein Vertrauen in staatliche Stellen und müssen mit Recht Angst vor Abschiebungen haben wenn sie zur Polizei gehen. Ganz zu schweigen, dass Sie von den Tätern oft Gewalt gegen Angehörige in der Heimat befürchten. Unter diesen Umständen wird nur ein verschwindender Bruchteil in der Lage sein, Anzeige zu erstatten, wenn sie Opfer von Zwangsprostitution geworden sind.

Ich glaube wir sind uns hier alle einig, dass sexuelle Sklaverei in Bayern nicht geduldet werden darf. Wir fordern daher in unserem Antrag, auf Bundesebene darauf hinzuwirken dass Zwangsprostitution endlich wirksam bekämpft werden könnte.

  • Dafür muss im Ausländerrecht die Stellung der Opfer verbessert werden
  • die strafrechtliche Verfolgung von Zwangsprostitution erleichtert werden
  • im Prostitutionsrecht das eingeschränkte Weisungsrecht abgeschafft und Werbung für Prostitution stärker reguliert werden

Sie haben das alles mehrheitlich in den Ausschüssen abgelehnt mit dem Hinweis, die Bundesregierung habe sich doch bereits auf eine Gesetzesänderung geeinigt und damit sei das Thema durch. Nein das ist es eben nicht, damit machen Sie es sich viel zu einfach:

Tatsächlich ist es nämlich so, dass eine rechtlich nicht bindende Runde Verabredungen getroffen hat.

Aber: Rechtlich verbindende Erklärungen gibt es eben nicht. Und das ist doch bitteschön der Knackpunkt! Es ist jetzt also nicht nur nicht zu spät, sondern genau der richtige Zeitpunkt, um Einfluss zu nehmen auf den ReferentInnenentwurf des Bundesministeriums!

Und die Argumentation in den Ausschüssen ging leider gar nicht auf die Tatsache ein, dass der Freistaat Bayern auch auf Landesebene sehr wohl Möglichkeiten hat selbst gesetzgeberisch und organisatorisch tätig zu werden.

Wir brauchen deutlich mehr grenzüberschreitende Kooperationen zum Schutz der Opfer. Und die Beratungsstellen müssen sehr schnell sehr viel besser ausgestattet werden, die Finanzierung ist völlig unzureichend.

Es müssen viel mehr Schutzwohnungen eingerichtet werden können und es muss viel mehr Personal geben, auch für Dolmetscherdienste oder juristische Beratung.

Es kann nicht sein, dass der Freistaat selbst die Beratungsstelle Jadwiga nur mit 140.000 Jahr fördert, während auf dem Katholikentag in Regensburg an einem einzigen Tag mehr als 90.000 Euro für SOLWODI gesammelt wurde.

Bei einem Haushaltseinnahmen im Freistaat von über 51 Milliarden Euro muss hier doch mehr möglich sein!

Und ich möchte Sie auch bitten die Probleme vor Ort nicht länger zu ignorieren. Die Stadt Augsburg hat sich bereits Anfang 2014 mit einer Petition an den Landtag gewendet um die Situation der Prostituierten in Augsburg zu verbessern, und auf die vermutete hohe Anzahl von Zwangsprostituierten hingewiesen. Gerade ein großes Flächenland wie Bayern, in dessen Gebiet es mutmaßlich mehrere Schwerpunkte der Zwangsprostitution gibt wie die Millionenstadt München und ihr Umfeld oder das Grenzgebiet zu Tschechien muss unbedingt zur Aufklärung des Problemumfangs beitragen und darf sich nicht allein auf die Dunkelfeldforschung des BKA verlassen, von der wir zudem gar nicht wissen wann die denn vorliegt.

Und letztlich gibt es auch auf Landesebene die Möglichkeit, über ein Prostitutionsstättengesetz Regelungen wie eine Konzessionspflicht für Bordelle zu schaffen, um halbkriminelle Betreiber an der Ausübung zu hindern. Wir müssen regelmäßige, vertrauliche Gesundheits- und Beratungstermine außerhalb der Bordelle zu ermöglichen, damit die Frauen und Mädchen überhaupt die Chance erhalten sich jemandem anzuvertrauen. Auch die Einführung eines Mindestalters für Prostituierte oder eine Bußgeldbewehrung des §6 der Bayerischen Hygieneverordnung wäre möglich.

Die Fakten sprechen allesamt für sich, dass Bayern nun endlich einen ersten Schritt gehen muss und auch kann, denn wir haben auf Landesebene die Möglichkeit, diese Frauen besser zu schützen. Und darum muss es uns allen doch gehen.

Und verehrte Kolleginnen und Kollegen, es sind ja nicht nur wir die das fordern. Der Landesfrauenrat hat sich hier sehr eindeutig positioniert, genauso wie Terre des Femmes oder der katholische Frauenbund. Und Sie wissen sicher, dass vor kurzem erst die Frauenunion eine Petition initiiert hat, die in weiten Teilen deckungsgleich mit unserem Antrag ist.

Da setzen sich sehr bekannte CSU Frauen, wie Frau Dr. Niebler oder auch Frau Lanzinger mit großem Engagement für den Schutz eben dieser Frauen ein. Das ist doch mal eine gute Sache! Aber wie kommen wir damit jetzt weiter?

Ein Beschluss des Landtags wäre jetzt ein wichtiges und richtiges Zeichen! In anderen Fragen lassen sie sich doch auch nicht davon abhalten, die Möglichkeiten des Freistaats zu nutzen, selbst wenn der Bund bereits erwägt etwas zu tun.

Deshalb bitte ich Sie heute um Zustimmung zu dem Antrag, nicht nur die Betroffenen, sondern 10unzählige Frauenorganisationen werden es Ihnen danken!

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