Freies WLAN – keine Verschärfung der Störerhaftung!

ANTRAG

Erfolg im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags: Grüner Antrag zur besseren Rechtssicherheit für private Anbieter von freiem WLAN mit kleinen Änderungen einstimmig angenommen.

 Seit vielen Jahren stellt die sogenannte „Störerhaftung“, bei der Anbieter von freien WLAN-Zugängen für etwaige Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können, eine erhebliche Einschränkung für die flächendeckende Verfügbarkeit von freiem Internetzugang im öffentlichen Raum dar. Netzaktivisten haben schon früher ihre privaten WLAN-Netze offen gelassen, und zwar schon zu einer Zeit, als mobiles Internet noch nicht gang und gäbe gewesen ist. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 zur sogenannten Störerhaftung wurde diese Praxis allerdings extrem eingeschränkt, im internationalen Vergleich hinkt die Bundesrepublik Deutschland seitdem deutlich hinterher; in keinem anderen Land ist freies WLAN derart eingeschränkt.

Nun wurde von der schwarz-roten Koalition im Bundestag zwar im März ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt, der Forderungen der Wirtschaft entgegenkam, WLAN-Zugänge im Sinne eines Providerprivilegs ohne ständige Urheberrechtsabmahnungen anbieten zu können. Allerdings trifft das nicht für Privatpersonen zu. Hier werden so hohe Hürden angesetzt, dass die Bereitstellung offener WLAN-Zugänge dadurch nahezu unmöglich gemacht wird. Die erforderlichen zusätzlichen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten für private WLAN-Betreiberinnen und -Betreiber sind schlechterdings kaum umsetzbar.

Ein Schritt in die völlig falsche Richtung, geht Deutschland hier doch einen sektiererischen Sonderweg, anstatt aus der digitalen Steinzeit auf einen Stand wie beispielsweise Estland, Südkorea oder Taiwan zu kommen, in denen freies WLAN längst gang und gäbe ist.

Zwar plädiert die Grüne Bundestagsfraktion weiterhin mit Nachdruck darauf durch eine Änderung des Telemediengesetzes klar zu stellen, dass künftig auch nicht-klassische Provider – wie BetreiberInnen privater öffentlicher WLANs und Freifunk – unter den Haftungsausschluss des §8 des Telemediengesetzes fallen. Dennoch scheint angesichts der Beratungsresistenz der GroKo im Bund nun die einzige Chance zur Verbesserung darin zu liegen, über die Landesebenen, insbesondere über den Bundesrat in dem oben genannten Sinne aktiven Einfluss auf den weiteren Gesetzgebungsprozess zu nehmen.

Ein erster Vorstoß dazu der Grünen im Bayerischen Landtag wurde prompt von Erfolg gekrönt: Am 22. Mai 2015 nahm der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags unseren Grünen Antrag zur besseren Rechtssicherheit für private Anbieter von freiem WLAN mit kleinen Änderungen einstimmig an.

Bereits in den vergangenen Monaten hatte sich insbesondere der CSU-Finanzminister Dr. Markus Söder mehrfach in Interviews für eine Abschaffung der Störerhaftung positioniert, und jüngst erst kostenloses WLAN auf den Ausflugsschiffen der Bayerischen Seenschifffahrt freigeschaltet. Ob das ausreicht, um in einem Flächenland wie Bayern in dem erst knapp 25% der Bevölkerung über Breitbandanschlüsse verfügen nennenswerte Effekte zu erzielen sei dahingestellt – für Verena Osgyan, die netzpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag jedenfalls ein positives Signal, das uns motivierte, die Staatsregierung mittels eines Antrags in die Pflicht zu nehmen damit den Worten auch Taten folgen.

Tatsächlich konnte unser Antrag klarstellen, dass er dem gemeinsamen Ziel dient, die Verfügbarkeit von flächendeckendem Internet für die Menschen im Land zu erhöhen. Sowohl für die Online-Wirtschaft, aber auch für den Tourismus und die Zivilgesellschaft wären deutlichere und einfachere Regeln für freies WLAN ein Fortschritt – darin waren sich Regierungs- wie Oppositionsfraktionen einig. Zwar war der Mut auf Seiten der CSU leider noch nicht groß genug, eine komplette Abkehr von der Störerhaftung zu erwirken, sie konnten sich aber zu dem Kompromiss durchringen dass der Schutz der Urheberrechte auch durch Zustimmen einer simplen Nutzungserklärung durch die User sinnvoll abgesichert werden kann, um die Anbieter von der Haftung freizustellen. Auch wenn uns das nicht weit genug geht und wir uns eine konkretere Regelung wünschen würden – ein deutlicher Schritt nach vorne wäre es allemal, und wir hoffen dass sich weitere Länder dieser vernünftigen Haltung anschließen werden damit die Bundesregierung endlich nachjustiert.

 

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