KOMMENTAR
Nach der Maut kassierten die Gerichte am 21. Juli 2015 mit dem Betreuungsgeld gleich das zweite unsinnige CSU-Prestigeprojekt auf Bundesebene. Erneut ist die Seehoher-Partei mit einem populistischem Vorstoss krachend gescheitert.
Nach dem Aus für das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht sieht sich Verena Osgyan, die gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion in ihrer Einschätzung bestätigt: „ Wir wollten von Anfang an, dass Familienförderung dort stattfindet, wo sie am nötigsten ist und eben nicht nach dem Gießkannenprinzip die Gelder verteilt werden. Das Gericht hat eindeutig erklärt, dass das Betreuungsgeld eben nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet dienlich ist. Ganz im Gegenteil. Der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen ist nachweislich die einzige familienbezogene Leistung, die eine messbare Wirkung zeigt.“ Saftige Klatsche für Seehofers rückständige Pseudo-Familienpolitik weiterlesen