ANTRAG
Die Bayerische Verfassung, das Grundgesetz, zahlreiche internationale Menschenrechtsübereinkommen und das Europarecht schützen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatsphäre und eine ungestörte Meinungsbildung und Kommunikation (siehe Art. 17 und 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV, Art. 8 und 11 der Grundrechtecharta). Gegen den Kerngehalt dieser Rechtssätze verstößt die Praxis der USA und Großbritanniens der flächendeckenden Ausforschung von Telekommunikationsvorgängen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Daraus folgt der verfassungsrechtliche Auftrag der Staatsregierung, die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um diese vor den Rechtsverletzungen durch ausländische Geheimdienste zu schützen.
Die Staatsregierung muss den Landtag unverzüglich darüber informieren, welche Erkenntnisse sie seit Bekanntwerden des NSA-Skandals über die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Bayern erlangt hat und welche Maßnahmen sie zum Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der Sicherheit von Wirtschaftsunternehmen und politischen Entscheidern in Bayern unternehmen wird.
Edward Snowden hat den Bürgerinnen und Bürgern Europas einen großen Dienst erwiesen. Der NSA- Skandal ist bis heute weder juristisch noch politisch aufgeklärt. Die Forderung, Edward Snowden die sichere Aufnahme in Deutschland anzubieten, ist nicht nur ein Gebot der Humanität, vielmehr ist sie auch dem deutschen Interesse an weiterer Aufklärung geschuldet. Das rechtliche Instrumentarium dazu bietet § 22 des Aufenthaltsgesetzes. Danach kann für die Aufnahme eines Menschen aus dem Ausland aus „völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen“ eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden oder das Bundesministerium des Innern kann „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ die Aufnahme erklären.
Darum möge der der Landtag beschließen:
1. Der Landtag stellt fest, dass die Praxis der wahllosen Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten und -inhalten der Bevölkerung durch US-amerikanische und andere Geheimdienste rechtswidrig ist.
2. Die Staatsregierung wird aufgefordert a) mit allen ihr verfügbaren Mitteln auf eine Beendigung dieser rechtswidrigen Vorgänge hinzuwirken; b) selbst keine anlasslose Massendatenspeicherung vorzunehmen; c) unverzüglich in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport sowie des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zu berichten ─ über welche aktuellen Erkenntnisse sie hinsichtlich der flächendeckenden Spionageaktivitäten der NSA und anderer Geheimdienste gegenüber der Bevölkerung, Wirtschaftsunternehmen oder der Staatsregierung verfügt, ─ welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Bevölkerung, Wirtschaftsunternehmen oder die Staatsregierung vor rechtswidrigen Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste zu schützen; d) sich auf Bundesebene dafür einzusetzen den Whistleblower Edward Snowden, der mit seinen Hinweisen und Aussagen den Menschenrechten weltweit und in Deutschland einen großen Dienst erwiesen hat, aus humanitären Gründen und zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland hierzulande aufzunehmen, um damit auch Befragungen Edward Snowdens zu ermöglichen, da Deutschland zur weiteren Aufklärung auf zusätzliche Aussagen von ihm angewiesen ist.