PRESSEMITTEILUNG
Verena Osgyan und Martin Stümpfig fordern von CSU-Regierung klare gesetzliche Rahmenbedingungen und ausreichende Finanzierung
Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz muss auch der Freistaat Bayern erhebliche Nachbesserungen im erst im November 2020 beschlossenen Bayerischen Klimaschutzgesetz vornehmen. Im aktuell gültigen Klimaschutzgesetz der CSU-Staatsregierung war zumindest das Ziel vorgesehen, die staatliche Verwaltung bis 2030 klimaneutral aufzustellen. Nun scheint auch dies zunehmend in Frage zu stehen, da zahlreiche Ausnahmen bekannt werden. Nach wie vor hat sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz noch nicht dazu geäußert, ob aus Sicht der Staatsregierung auch die Hochschulen und Universitäten des Freistaats mittelbar oder unmittelbar der Staatsverwaltung zugeordnet werden. In der jüngsten Debatte des Wissenschaftsausschusses im Bayerischen Landtag am 19.05.2021 wurde von CSU-Vertretern nämlich genau das bestritten.
Klimaneutralität bis 2030 muss auch für Bayerische Hochschulen gelten weiterlesen