GRÜNE WOCHE
Obwohl sich alle Expertinnen und Experten einig sind, dass für eine schnelle Integration junger Geflüchteter die nach Bayern kommen der Zugang zu Bildung essentiell ist, hat die Landtags-CSU am 21.10.2015 zwei Grüne Antrage abgelehnt, ohne selbst eine wie auch immer geartete Alternative vorzulegen. Zum einen unsere Forderung nach Schließung einer vorübergehenden Förderungslücke, um den jungen Flüchtlingen die Integration in den Arbeitsmarkt über das Absolvieren einer Ausbildung möglich machen. Zum anderen unsere Forderung nach einer besseren Integration von Flüchtlingen an den bayerischen Hochschulen: „Wege eröffnen, Unterstützungsangebote ausbauen!“
Für Geduldete und Flüchtlinge, deren Aufenthalt aus humanitären Gründen gestattet ist und die sich in einer Ausbildung befinden, besteht die Gefahr, dass sie nach der Regelung des BAföG-Gesetzes und des AsylbLG eine begonnene Ausbildung aus finanziellen Gründen möglicherweise nicht fortsetzen können. Das Absolvieren einer Ausbildung und der gleichzeitige Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren gesetzlich vereinbar. Das Absolvieren einer Ausbildung und ein gleichzeitiger Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII ist jedoch ausgeschlossen. Nach dem BAföG werden Geduldete und Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung aus humanitären Gründen von BAföG Leistungen für mindestens vier Jahre ausgeschlossen. Zwar tritt im Herbst 2016 eine BAföG-Novelle in Kraft, mit der die Voraufenthaltszeiten von vier Jahren auf 15 Monate verkürzt werden, bis dahin „können aber viele jugendliche Flüchtlinge ihre Ausbildung nicht fortsetzen und andere erst gar keine Ausbildung beginnen“, so unsere asylpolitische Sprecherin Christine Kamm. Der grüne Antrag „Gleichbehandlung von Flüchtlingen in der Ausbildung“ forderte diese vorübergehende Förderungslücke zu schließen, damit den jungen Flüchtlingen die Integration in den Arbeitsmarkt über das Absolvieren einer Ausbildung möglich ist.
In der Debatte im Sozialausschuss des Bayerischen Landtages fand unser Antrag die Zustimmung der Oppositionsparteien, wurde jedoch seitens der Mehrheitsfraktion der CSU abgelehnt. Auch nach dem Bericht des Sozialministeriums, der die Sachlage darlegte und auf die Novelle des Sozialgesetzbuches hinwies, die sich im Gesetzgebungsverfahren befindet und mit Unterstützung Bayerns im Bundesrat die Aufhebung der Förderungslücke vorsieht, blieb die CSU bei ihre sturen Haltung.
Ein ähnliches Bild zeigte sich im Wissenschaftsausschuss. Auch hier stellte sich die CSU gegen ein Grünes Handlungskonzept zur besseren Integration von Flüchtlingen an den bayerischen Hochschulen. „Die einzelnen Hochschulen bieten in Eigenverantwortung zahlreiche Angebote für Flüchtlinge an. Was fehlt, sind übergreifende, landesweite Maßnahmen“, erklärte die hochschulpolitische Sprecherin Verena Osgyan. Nötig seien insbesondere unbürokratische Zugangsmöglichkeiten für Personen, denen fluchtbedingt Zeugnisse fehlen sowie der Ausbau und die Bündelung bereits bestehender Informations- und Unterstützungsangebote. „Die Hochschulen brauchen hier Rechtssicherheit und Entlastung“, so Osgyan. Andere Bundesländer, wie Niedersachsen oder Baden-Württemberg, hätten sich bereits auf den Weg gemacht. „Diesem Vorbild gilt es endlich auch in Bayern zu folgen.“