ANTRAG
Die Bayerische Verfassung, das Grundgesetz, zahlreiche internationale Menschenrechtsübereinkommen und das Europarecht schützen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatsphäre und eine ungestörte Meinungsbildung und Kommunikation (siehe Art. 17 und 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, Art. 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV, Art. 8 und 11 der Grundrechtecharta). Gegen den Kerngehalt dieser Rechtssätze verstößt die Praxis der USA und Großbritanniens der flächendeckenden Ausforschung von Telekommunikationsvorgängen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Aufklärung NSA-Spähaffäre und Aufnahme von Edward Snowden in Deutschland weiterlesen