Bayerische Hochschulrechtsreform – aber richtig!

Am Freitag, 26. Februar 2021 veranstalteten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag eine große Online-Diskussion zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts in Bayern unter dem Titel „Bayerische Hochschulgesetzreform – aber richtig!“ Für Transparenz, Mitbestimmung und Chancengerechtigkeit. Über 70 Teilnehmer*innen aus ganz Bayern und allen akademischen Statusgruppen waren der Einladung gefolgt.

Zu Gast waren:

  • Prof. Dr. Simone Derix, Lehrstuhl für Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr. Paula-Irene Villa Braslavsky, Lehrstuhl für Soziologie, Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Prof. Dr. Tobias Plessing, Laborleiter Energielabor und Leitung Institut für Wasser- und Energiemanagement, Hochschule Hof

Verena Osgyan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen leitete mit ihrer Darstellung der Genese der aktuellen Hochschulreform ein. Eine Änderung des Hochschulgesetzes habe sie schon seit etwa drei Jahren abgezeichnet. Die letzte große Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes stammt von 2006. Damals wurden die Hochschulräte eingeführt und Präsidentinnen gestärkt. Schon damals war der Aufschrei groß, weil bereits der Geist der unternehmerischen Hochschule spukte: Hochschulräte können seitdem als halb extern besetzte „Aufsichtsräte“ die Präsidentinnen mehr beraten denn kontrollieren. Die gestärkten Präsidien spiegeln eine Top-Down-Managementstruktur wieder, die wir sonst eher aus Konzernen kennen. In den 15 Jahren dazwischen hat sich die Welt verändert und einiger Änderungsbedarf ergeben. Einen Schritt, der keinen Stein auf dem anderen lasse wie der von der Staatsregierung jetzt geplante Entwurf, so einen hatte niemand erwartet. „Den Bayerischen Hochschulen steht eine tiefgreifenden Reform bevor, die die Weichen für die nächsten 10 bis 15 Jahre stellen wird. Viele Entscheidungen, die nun getroffen werden, viele Leitplanken, die nun gesetzt werden, haben gravierende Auswirkungen darauf, wie wir zukünftig lehren, forschen und studieren“, stellte Osgyan fest.

„Ganz grundlegende Dinge fehlen im Bayerischen Hochschulgesetz bis heute: Eine verfasste Studierendenschaft mit Satzungs- und Finanzhoheit, Regelungen zu Digitalisierung und Open Science, Karrierewege im Wissenschaftsmanagement beispielsweise“, stellt die Wissenschaftspolitikerin fest. Das geplante Gesetz der Staatsregierung adressiere aber keines dieser Probleme. Stattdessen baut es auf der Hightech-Agenda auf, mit der Ministerpräsident Söder Geld vor allem in einige, wenige prestigeträchtige Spitzentechnologen stecken möchte. Im Sommer 2020 wollte das Wissenschaftsministerium dem Landtag eigentlich einen Vorschlag zur Anpassung des Hochschulrechts vorlegen. Dieser blieb aber aus. „Wir Grüne hatten bereits im Frühjahr 2020 und dann wieder im Herbst 2020 eine Anhörung im Wissenschftsausschuss des Landtags zum neuen Hochschulgesetz beantragt“, so Osgyan. In dieser Anhörun konnten Vertreter*innen von Hochschulen, Statugruppen und Gewerkschaften mit ihrer Einschätzung zu Wort kommen zu lassen. Von vielen dieser Expertinnen und Experten erfuhren die Ausschussmitglieder, dass ein Eckpunktepapier existierte, welches offensichtlich auf zwei Lobbypapieren aus der Technischen Hochschule Ingolstadt und der Technischen Universität München basiert. Dieses Papier kursierte zwar inoffiziell, lag aber niemandem bei der Anhörung offiziell vor. Trotzdem positionierten sich die meisten der Sachverständigen – von Studierenden über den Mittelbau bis zu Professorinnen und Professoren und auch Gewerkschaften – klar gegen die Ziele, die die Staatsregierung mit dieser Hochschulreform durchdrücken will. Gerade einmal eine Woche nach der Anhörung stellte die Staatsregierung ihre neuen Eckpunkte der Öffentlichkeit vor. Dieses Papier ist nach wie vor alles, was in schriftlicher Form die geplanten Maßnahmen auflistet.

Bis heute enthalten diese Eckpunkte einige sehr kritische Themen:
• Das neue Hochschulgesetz sieht eine komplette Entkernung der Gremienstruktur der Hochschulen vor, über die es keinerlei Vorgaben mehr im Hochschulgesetz geben soll. Partizipation und Demokratie ist aber eine Grundsäule der Wissenschaft.
• Das Optionsmodell für die Rechtsform lässt den Hochschulen die Wahl, ob sie weiterhin als staatliche Einrichtung geführt werden, als Körperschaft des Öfffentlichen Rechst oder als Stiftung. Das ann zu einem heillosen Wirrwarr unterschiedlicher Organisationsformen bayerischer Hochschulen führen. Die Erfahrung in anderen Ländern zeigt, dasss solche Körperschaftsmodelle sich finanziell für die Hochschulen meist negativ ausgewirkt haben.
• das Eckpunktepapier nennt unter Punkt F wörtlich, dass die „unternehmerische Betätigung der Hochschulen“ deutlich verstärkt werden sollen. Dies sieht eine Top-Down-Governancestruktur und eine stärkere Ausrichtung von Forschung und Lehre auf wirtschaftliche Verwertbarkeit vor. Neben Forschung und Lehre wird noch gleichberechtigt der Begriff „Transfer“ als Aufgabe der Hochschulen genannt, weitere Themen sind: eine Freigabe der Lehr- und Forschungverpflichtungen (keine festen Lehrdeputate mehr) was zu deiner de-facto-Auflösung der Einheit von Forschung und Lehre und einem Zwei-Klassen-System innerhalb der Professuren führen könnte.
• Zentrale Themen fehlen dagegen oder sind unzureichend behandelt: Studentische Mitbestimmung, Lehre, Situation der Arbeitnehmer*innen, Gleichstellung, Transparenz & Wissenschaftskommunkation oder gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen (bspw. beim Thema Nachhaltigkeit).

„Die Reform stellt mit vielen Forderungen nichts weniger dar, als einen Angriff auf die Freiheit von Wissenschaft und Kunst. Darüber hinaus ist das, was die Staatsregierung ein „Innovationsgesetz“ nennt, bei näherer Betrachtung wenig zukunftsorientiert“, meint Verens Osgyan. Sie erinnere die Debatte vielmehr stark an die Phase vor 20 Jahren, als das Thema „unternehmerische Hochschule“ schonmal fröhliche Urstände feierte. Eine Prämisse, von der man in anderen Bundesländern längst wieder abgerückt ist. Damit leitete Osgyan zu ihren Gästen an diesem Abend über:

Prof. Simone Derix ist Inhaberin des Lehrstuhls für Neueste Geschichte und Zeitgeschichte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und war eine der Initiatorinnen des offenen Briefs von mehr als 1.000 Universtitätsprofessorinnen gegen das neue Hochschulgesetz. Sie kritisierte, dass es Gesprächsangebote seitens des Ministeriums erst gegeben habe, nachdem sich die breite Kritik ihren Weg gebahnt hatte. Knackpunkte an der Reform seien für sie die Themen Partizipation und Governance, die in dem Gesetzesvorhaben völlig unterepräsentiert seien. Dass der Begriff Transfer für die Staatsregierung allein auf wirtschaftliche Verwertbarkeit abziele, sei bezeichnend. „Die Ökonomisierung des Wissenschaftssystems ist ein Trend seit 20 Jahren. Dahinter steckt die Grundidee, dass ein Wettbewerb um quantifizierbare Ergebnisse Wissenschaft fördere“, so Prof. Derix. Dieses Leitbild sei längst veraltet. Auch der Wissenschaftsrat, immerhin das höchste wissenschaftspolitische Beratungsgremium Deutschlands, sagt, Wettbewerb reicht nicht aus, um auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren. Resiliente Strategien, beispielsweise in einer Fächerpluralität, in gut gemanagten Diskussionsprozessen oder durch eine verlässliche Grundfinanzierung, seien eigentlich die wichtigen Themen. „Die Probleme, die das Wissenschaftssystem in dem Bereich hat, werden während Corona wie im Brennglas deutlich.“

Prof. Dr. Paula-Irene Villa Braslavsky, Lehrstuhlinhaberin für Soziologie und Gender-Studies an Bayerns größter Universität, der Ludwig Maximilians-Universität München, kritisierte die mangelnde interne Diskussionsmöglichkeit über das Gesetzesvorhaben ebenso wie die befürchtete Entdemokratisierung der Hochschulen. Prof. Villa stellte fest: „Wir sind uns alle einig, dass Wissenschaft Teil der Gesellschaft ist, und ein wichtiger Teil.“ Diese Aufgabe könne sie aber nur wahrnehmen, wenn sie maximal unabhängig ist von externen, wissenschaftsunabhängigen Kriterien – sei des durch die Politik oder eine von der Politik gewünschte, engere Verzahnung mit der Wissenschaft. „Man wisse, wie schief es gehen kann, wenn Wissenschaft politisch instrumentalisiert wird oder die Politik Begehrlichkeiten habe, dass Wissenschaft nützlich sein muss“, so die Soziologin. Man könne das derzeit in Ungarn, Polen oder Brasilien beobachten. „Populistische Ideen, dass Wissenschaft nützlich sein muss, scheitern!“ Sorgen bereitet ihr vor allem die Tatsache, dass das gesamte akademische Personal unterhalb der Lehrstuhlebene extrem prekär beschäftigt ist. Das Gesetzesvorhaben der Staatsregierung adressiere diese Probleme nicht. Stattdessen schaffe man die Möglichkeit eines Globallehrdeputats, das Tür und Tor öffne für eine Zweiklassengesellschaft unter den Hochschullehrerinnen. Darüber würden sich viele ihrer Kolleginnen im Moment Sorgen machen. „Es ist politisch eigentlich unverantwortlich, so eine große Reform in dieser Zeit voranzutreiben“, kritisierte die Münchner Professorin vor allem auch den Zeitpunkt der Gesetzesreform.

Als zusätzlichen Gast konnte Verena Osgyan Prof. Tobias Plessing von der Hochschule Hof begrüßen, der auch bei der Diskussion anwesend war. Als „katastrophal“ bezeichnete der Ingenieurswissenschaftler den Prozess der Gesetzesausarbeitung durch die Staatsregierung. Er habe das Gefühl, „sie wollen uns unsere Heimat nehmen“, sagt er im Hinblick auf die tiefschürfenden Veränderungen, die das Gesetz vorsehe. Probleme sieht er in der Tatsache, dass die Präsidien durch die Reform noch mehr Macht erhalten könnten, die Hochschulen umgekehrt aber immer weiter vom Staat entkoppelt werden. Dass die Lehre als Kerngeschäft der Hochschulen in dem Eckpunktepapier der Staatsregierung quasi komplett fehle ist für ihn „unverständlich“. Umso mehr freute er sich, mit welcher Geschlossenheit der Protest gegen das Gesetz bislang funktioniert habe. Eine gemeinsame, bayernweite Pressemitteilung aller Statusgruppen und von allen Hochschularten sei in dieser Form wohl beispiellos.

„Wie schaffen wir Innovation? Und stecken auch Chancen im Eckpunktepapier?“ fragte Verena Osgyan die Diskussionsteilnehmer*innen. Wirkliche inhaltliche Chancen konnten diese in den Eckpunkten der Staatsregierung nicht erkennen. Eine Chance sei jedoch, dass durch den Protest gegen das Hochschulgesetz eine Debatte angeregt worden sei, wie sich das Wissenschaftssystem in Bayern tatsächlich entwickeln müsse. Positiv sei, dass alle Statusgruppen an dieser Debatte beteiligt sind. „Die prekäre Situation des Mittelbaus ist ein Hemmnis und bringt viele Probleme. Wenn man Innovation will, müsste man den Beschäftigten eine Perspektive geben“, in besseren Beschäftigungsverhältnissen sieht Prof. Villa die größten Chancen für Innovation an den bayerischen Hochschulen. Prof. Plessing betonte, dass es kein Umkempeln der Hochschullandschaft brauche, sondern man vielmehr im bestehenden System mehr Partizipationsmöglichkeiten eröffnen müsse, ebenso wie eine bessere Grundfinanzierung. „Wir brauchen nicht die Politik, um zu entscheiden, wohin Forschung gehen soll“, stellte Prof. Derix fest. Man müsse Räume für die fächerübergreifende Diskussion und Zusammenarbeit eröffnen, dann könne die Wissenschaft selbst zukunftsorientiert die Forschungsagenda setzen.

Aus dem Publikum kamen viele Fragen einerseits danach, was eigentlich der Hintergrund dieser Hochschulreform sei und andererseits, was man jetzt noch dagegen unternehmen könne. „Dass es irgendeine Reform geben wird, war lange klar“, antwortete Verena Osgyan. „Die aktuellen Inhalte dieser Reform sind aber die Stimmen einiger weniger im Hochschulsystem, die damit ihre eigene Agenda pushen wollen. Die Söder-Regierung hat sich Applaus erhofft, aber jetzt Protest geerntet.“ Man müsse sich jetzt zusammentun und die öffentliche Debatte noch breiter machen. Alle Betroffenen müssten mitmachen, sind sich Prof. Derix und Prof. Plessing einig.

Auf die Frage einiger Studierender hin, machte Verena Osgyan klar, dass das Thema Nachhaltigkeit in dem eigenen Gesetzesentwurf, an dem die grüne Landtagsfraktion arbeitet, natürlich eine große Rolle spielen wird. „An vielen Ecken im Hochschulsystem passiert hier aber auch bereits viel“, so Prof. Villa. Das sei jedoch immer auch ein Stellenthema, man müsse da natürlich investieren und Geld in die Hand nehmen, sagte Prof. Derix.

Auf eine weitere Nachfrage von Studierenden, was von der Wiedereinführung einer selbstverwalteten Studierendenschaft in Bayern zu halten sei und wie eine demokratische Hochschule darüber hinaus aussehen könnte, antwortete Prof. Derix: „Es ist nicht zu verstehen, warum es eine Verfasste Studierendenschaft in Bayern nicht gibt.“ Prof. Plessing betonte, dass es wichtig sei, die hochschulinternen Gremien wie den Senat und den Fakultätsrat gegenüber dem Hochschulrat wieder zu stärken und sie mit Entscheidungskompetenzen auszustatten.

Im Dezug auf die Beschäftigungsbedingungen läge ein entscheidender Hebel vor allem auf Bundesebene: „Nach dem WissZeitVG ist nach 6 Jahren Anstellung Schluss, da gibt es keine Möglichkeiten zur Entfristung“, so Prof. Villa. Die Idee hinter diesen Befristungen sei gewesen, durch häufigen Personalwechsel, Innovation in das System zu bringen. Man wisse inzwischen aber, dass das nicht wahr sei.
Unsichere Beschäftigungen werden auch für Durchlauf geschaffen, der angeblich Innovation bringen kann. Das stimmt nicht. Prof. Derix stellte klar, dass es Karrierewege brauche, in denen die Menschen „früher wissen, wo es mit der eigenen Karriere hingeht als mit Mitte 40 oder 50.“

Zusammenfassend gesagt ist die Hochschulreform der Staatsregierung nicht nur was den Prozess betrifft bisher katastrophal abgelaufen, sondern sie bietet inhaltlich auch wenig, was die Hochschullandschaft in Bayern voranbringen kann. Wichtige Themen wie Partizipation und Demokratie, die Lehre, Beschäftigungsbedingungen oder Gleichstellung seien dagegen völlig ausgeklammert. „Am besten sollte man den ganzen Prozess nochmal auf Null setzen“, so Verena Osgyan. „In einer zweiten Runde sollte man die Wissenschaftspolitik dann den Profis überlassen und nicht der Staatskanzlei.“