Frauen in die Politik!

PLENARREDE

Frauen sind in der Politik längst nicht gleichberechtigt. Der Frauenanteil im Landtag spiegelt längst nicht die Bevölkerung wieder, Oberbürgermeisterinnen gibt es noch weniger und die bayerischen Landrätinnen kann man an einer Hand abzählen. Das Aktionsbündnis Parité hat daher eine Verfassungsklage eingereicht, die die grüne Landtagsfraktion unterstützt.

 

Verena Osgyans Rede zur Verfassungsstreitigkeit im Wortlaut:

Frau Präsidentin,
meine Damen, meine Herren,

wir haben jetzt viel darüber gehört, warum die Gleichberechtigung von Frauen in der Politik verfassungswidrig sein soll. Dass viele das wirklich glauben, sehen wir, wenn wir uns den Frauenanteil im hohen Haus ansehen. Nicht einmal 30 Prozent der Abgeordneten sind weiblich. Im Vergleich zur letzten Legislatur ist die Zahl sogar rückläufig!

Meine Damen und Herren,

Bayern liegt in der Mitte zwischen dem Südsudan und Afghanistan. Zumindest was den Anteil der Frauen im Parlament angeht. Das sagen die Zahlen der Interparlamentarischen Union.

Natürlich, wir haben schon viel erreicht. Eine Frau als Präsidentin, mehrere weibliche Ausschussvorsitzende. Offen sexistische Sprüche wie noch in den 1980er-Jahren gibt es hier im Plenum nicht mehr. Das ist gut. Aber das ist zu verwechseln mit einer gleichberechtigten Teilhabe am politischen Betrieb. Und hier, ist wirklich noch viel Luft nach oben.

Erst ab 30 Prozent wird eine abgrenzbare Gruppe innerhalb einer größeren Gesamtheit nicht mehr als Ausnahme von der Regel betrachtet. Davon sind wir im Landtag noch weit entfernt. Und das obwohl wir übernächstes Jahr das hundertjährige Jubiläum des Frauenwahlrechts feiern dürfen.

Vor wenigen Wochen durften wir auch das 70. Jubiläum der Bayerischen Verfassung begehen. Seit den 90er-Jahren schreibt sie, wie auch das Grundgesetz, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbehandlung durch den Staat vor. Sie gebietet auch die Beseitigung bestehender Nachteile.

„Verfassungsbruch in Permanenz“. Das ist vor dem Hintergrund die richtige Bezeichnung für unser derzeit bestehendes Wahlrecht. Geprägt hat dieses Wort Dr. Elisabeth Selbert, eine der Mütter unserer Verfassung. Selbst Juristin und SPD-Abgeordnete. An dieser Stelle auch ein Wort an Sie von der SPD-Fraktion: Viele Aktive aus der Frauenbewegung fühlen sich von ihnen im Stich gelassen, wenn sie erst öffentlich die Klageeinreichung feiern, dann aber hier im Parlament die Klage als unbegründet abtun.

Denn es gibt gute Gründe, dieser Verfassungsbeschwerde statt zu geben. Die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Politik lässt sich in vielen Studien nachweisen. Gerade die konservativen Parteien sind von Männern dominiert. Und wer das Ähnlichkeitsprinzip kennt, weiß dass wir dazu neigen, Personen auf Listen zu setzen, die uns ähnlich sind.

Meine Damen und Herren,

Unsere Verfassung legt uns auf eine repräsentative Demokratie fest. Die Betonung liegt hier auf repräsentativ. Dazu braucht es einen effektiven, praktisch wirksamen Einfluss relevanter Bevölkerungsgruppen auf die Staatsorgane.

Damit die Kolleginnen und Kollegen von der Mehrheitspartei das auch verstehen: Frauen machen über die Hälfte der Bevölkerung in Bayern aus. Im Bayerischen Landtag liegt der Frauenanteil aber bei gerade einmal 28,3 Prozent. Das wäre so, wie wenn Ihnen zwar 101 Landtagssitze zustehen würden, sie aber nur 56 stellen dürften!

Meine Damen und Herren,

Das Bayerische Wahlrecht im Besonderen macht eine Paritéregelung sogar verfassungsmäßig notwendig:

  • Bei den Wahlen für Landtag und Kommunalparlamente haben in Bayern alleine die Parteien und Wählergruppen das Vorschlagsrecht.
  • Oft sind diese aber, wie schon festgestellt, krass männlich dominiert.
  • Eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der politischen Willensbildung, wie sie verfassungsmäßig geboten ist, kann so nicht sichergestellt werden.
    Der Verfassungsgerichtshof stellte bereits einmal fest, dass die Aufstellung der Kandidatenlisten einen maßgeblichen Einfluss auf die Besetzung der Parlamente hat.

Zu Recht begrenzt die Rechtssprechung den Einfluss des Gesetzgebers auf die Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien. Gleichwohl kann ein Eingriff gerechtfertigt sein.

In diesem Fall, so denken wir und die Klägerinnen und Kläger, ist er sogar verfassungsrechtlich geboten. Gerade das Wahlrecht muss verfassungskonform ausgelegt werden. Artikel 118 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung ist hier eindeutig. Das Wahlrecht muss die effektive Einflussnahme von Frauen in der politischen Willensbildung sicherstellen. In der Verfassungsrealität ist das im Moment nicht gegeben.

Der Eingriff ist auch verhältnismäßig. Dass er geeignet wäre um mehr Frauen ins Parlament zu bringen, liegt auf der Hand. Denn wo hauptsächlich oder ausschließlich Männer auf der Liste stehen, ist es gar nicht möglich, Frauen zu wählen.

Der Eingriff ist auch erforderlich. Ein milderes Mittel gegen diese struktuelle Unterrepräsentierung von Frauen offenbart sich mir nicht.

Und der Eingriff wäre auch angemessen. Die Gleichberechtigung der Geschlechter und unsere repräsentative Demokratie sind hohe Verfassungsgüter. Sie lassen in er Abwägung einen Eingriff angemessen erscheinen. Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist nicht lediglich „nice-to-have“. Er ist ein verfassungsmäßiges Gebot, das auch uns als Gesetzgeber bindet. Die Beeinträchtigung wäre zudem nicht besonders hoch, da im Bayerischen Listenwahlrecht am Ende die Stimme der Wählerin oder des Wählers entscheidet. Das Paritégesetz stellt lediglich Chancengleichheit her. So wie es die Paritégesetze in mittlerweile acht andere EU-Staaten auch machen.

Ich bitte Sie also: Stimmen Sie der Klagebegründung zu. Oder noch besser: Verfassen wir hier gemeinsam im Parlament endlich ein Paritégesetz!

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