„Parité in den Parlamenten“

GRÜNE WOCHE

Obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, sind die Parlamente nach wie vor männlich dominiert. 2016 betrug der Frauenanteil im Bayerischen Landtag lediglich 28,3 %, auch wenn die Bandbreite innerhalb der Fraktionen sehr unterschiedlich ist. Sie reicht von 15,8 % bei der Fraktion der Freien Wähler bis zu 50% bei uns Grünen.

Die andauernde Unterrepräsentation von Frauen hat aber ganz konkrete Auswirkungen auf die politische Entscheidungsfindung: Nach wie vor haben Frauen schlechtere Gehälter und Aufstiegschancen, unbezahlte Care-Arbeit ist weiblich und damit Altersarmut vorprogrammiert. Gewalt gegen Frauen wächst weiter an, Schutz- und Präventionsmaßnahmen sind andauernd unterfinanziert – um nur einige Baustellen zu nennen.

Um die Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten zu erhöhen, unterstützt die grüne Landtagsfraktion die Popularklage, die vom Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten am 1.11.2016 eingereicht wurde. Ziel ist ein Paritätsgesetz, das eine quotierte Besetzung aller Wahllisten vorschreibt. In dieser Woche hat das Plenum des Landtags mit den Stimmen von CSU und SPD jedoch beschlossen, dass die Popularklage vom Verfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen werden soll.
„Konservative und SPD torpedieren gemeinsam den Versuch, Frauen endlich die Mitbestimmung zu geben, die die Verfassung vorsieht.“, bedauert Verena Osgyan, frauenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen.
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist im Herbst 2017 zu erwarten.

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