Die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Verena Osgyan zeigt sich vom kategorischen Nein des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, zu einer Hochschulnutzung des ehemaligen Quelle-Areals überrascht. „Es wirft insbesondere die Frage auf, wie es denn jetzt mit dem Aufbau des Wissenschaftsstandorts im Nürnberger Westen weiter gehen soll, wenn diese Gelegenheit nicht beim Schopfe gepackt wird“, so Verena Osgyan. Es bleibe nun zu hoffe, dass bei der Pressekonferenz am Freitag, dazu Substantielles geäußert würde.
„Wir brauchen verbindliche Zivilklauseln in den Satzungen aller bayerischen Hochschulen“, fordert die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Verena Osgyan, vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen, durch das US-Verteidigungsministerium finanzierten, Drittmittelprojekte.
Frauen – nehmt euch das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung und Gewalt!
Anlässlich des internationalen Gedenktags „NEIN zu Gewalt an Frauen“, erklärt die Gleichstellungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/die Grünen im Bayerischen Landtag: „Wir müssen Zeichen setzen, Nein sagen, immer dann wenn wir Nein sagen wollen. Wir müssen uns wehren gegen Gewalt, vor allem gegen sexualisierte Gewalt. Wir müssen uns einsetzen für eine gewaltfreie Gesellschaft – schon auf dem Schulhof.“
Verena Osgyan, MdL, und Monika Krannich-Pöhler, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Grünen Nürnberg fordern die Staatsregierung auf, den Abriss der Bärenschanzkaserne zu stoppen und die Empfehlungen des Baukunstbeirates der Stadt Nürnberg umzusetzen:
Die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Verena Osgyan, begrüßt den Vorstoß Schleswig Holsteins zur Übertragung eines vollen Promotionsrechts auch an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Diese langjährige Forderung der Landtags-Grünen müsse nun auch in Bayern aufgegriffen werden.
„In einigen ihrer originären Fachdisziplinen leisten die bayerischen HAWs längst Forschungsarbeit, die dem wissenschaftlichen Niveau an Universitäten in nichts nachsteht“, unterstreicht Verena Osgyan. „Man könnte also zumindest ein Promotionsrecht für bestimmte Fakultäten ohne Probleme umgehend einführen.“ Langfristig führe im Zuge einer vollständigen rechtlichen Gleichstellung aller Hochschulen an einem unabhängigen Promotionsrecht für alle HAWs kein Weg vorbei. „Entscheidend ist nicht der Hochschultyp, sondern die Qualität der Forschung“, betont Verena Osgyan. Die Landtags-Grünen planen hier eine parlamentarische Initiative.
Die Grünen im Bayerischen Landtag unterstützen die Forderungen der Studierenden, Masterstudienplätze für alle anzubieten
„Nicht der Bachelor, sondern der Master muss zum Regelabschluss werden“, erklärt die hochschulpolitische Sprecherin Verena Osgyan. „Um die Qualität der an bayerischen Hochschulen ausgebildeten Akademikerinnen und Akademiker zu gewährleisten oder zu steigern, muss man sich eindeutig auf das Ziel Master festlegen.“
Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern die Staatsregierung auf, im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur über die Hochschulnutzungspläne des ehemaligen Quelle-Versandzentrums in Nürnberg zu berichten. „Bisher gab es darüber nur eine vage Debatte, die ausschließlich über die Medien geführt wurde“, erklärt die hochschulpolitische Sprecherin Verena Osgyan.
Grüne fordern verantwortungsvollen Umgang mit Nöten junger Frauen.
Die Grünen im Bayerischen Landtag begrüßen den Beschluss des Bundesrats, die Rezeptpflicht für die ‚Pille danach‘ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel abzuschaffen. „Ich bin sehr erleichtert“, so die gleichstellungspolitische Sprecherin Verena Osgyan.
Die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Verena Osgyan, fordert eine Aufwandsentschädigung von MedizinstudentInnen im Praktischen Jahr (PJ) ihrer Ausbildung. Es sei nicht angemessen, dass angehende ÄrztInnen an bayerischen Unikliniken leer ausgehen, wogegen in anderen Bundesländern oder an zugelassenen privaten Lehrkrankenhäusern durchaus eine Vergütung – wenn auch in unterschiedlichem Maße – gezahlt würde. Die Approbationsordnung lässt ausdrücklich eine Aufwandsentschädigung zu, allerdings nur bis zur maximalen Höhe des aktuellen Bafög-Satzes.