Universitätsklinikagesetz: Synergieeffekte statt Konkurrenz

PLENARREDE vom 17.07.2023

Im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes (Ds 19/1821) ist vorgesehen, dass sich das Deutsche Herzzentrum München mit dem Klinikum rechts der Isar zum “Klinikum der Technischen Universität München” zusammenschließt. Im zweiten Schritt soll die Munich Medicine Alliance Stiftung errichtet werden, um die medizinischen Aktivitäten in München zu bündeln.

Verena Osgyan machte in ihrer Rede klar, dass Bayerns Kliniken in der Lage sind, Spitzenleistungen zu bringen insbesondere wenn die Rahmenbedingungen und die finanziellen Mittel stimmen. Sie befürwortete daher den Zusammenschluss, damit in Spitzenforschung und Versorgung die allerhöchsten Standards in Bayern dauerhaft etabliert werden können. Synergieeffekte zu nutzen statt sich in Konkurrenz zu verzehren, ist daher der richtige Weg.

Die ganze Rede in schriftlicher Form finden Sie hier (es gilt das gesprochene Wort):

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Eigentlich reden wir heute ja über eine positive Entwicklung. Wir waren uns bei der ersten Lesung und im Ausschuss sehr einig. Also könnten wir die Debatte an dieser Stelle eigentlich abkürzen.

Heute wollen wir die Weichen stellen für einen weiteren Schritt in Hinblick auf die Förderung der internationalen Spitzenmedizin hier am Standort in München. Ein Thema, das uns allen am Herzen liegt. Ein Thema, das wir hier im Plenum und den verschiedenen Ausschüssen diskutiert haben und hier auch eigentlich zustimmen könnten. Dennoch gebührt dem Thema eine sorgsame parlamentarische Beratung, weswegen ich hier noch einmal unsere Haltung und Unterstützung zum Ausdruck bringe.

Worum es hier eigentlich geht, ist schon in der ersten Lesung deutlich geworden. Es ist vorgesehen, dass sich das Deutsche Herzzentrum München mit dem Klinikum rechts der Isar zum „Klinikum der Technischen Universität München“ zusammenschließt. Im zweiten Schritt soll die Munich Medicine Alliance Stiftung errichtet werden, um die medizinischen Aktivitäten in München zu bündeln.

Wir haben hier auch schon darüber gesprochen, dass es ausgesprochen positiv ist, dass man nun auch in München sich an den erfolgreichen Entwicklungen des Medizinsektors in Berlin orientiert, wo der Konzentrationsprozess schon vor zehn Jahren eingesetzt hat. Die beiden großen Berliner Universitätsklinika hatten sich damals zusammengeschlossen. Seit vergangenem Jahr ist auch das dortige Herzzentrum in der Charité aufgegangen. Es ist unstrittig, dass die Charité deutschlandweit führend ist und auch die Erfolge international wahrgenommen werden. Genau da wollen wir in Bayern auch hin: zu allerhöchsten Ergebnissen und Standards in Spitzenforschung und Versorgung. Größe zählt eben doch; das haben wir auch bei unserer Delegationsreise im Herbst 2022 nach Boston gesehen, bei der wir Synergieeffekte bei der dortigen Konzentration in der Kliniklandschaft eindrucksvoll vor Augen gestellt bekommen haben

Wenn wir also hier und heute die gesetzlichen Rahmenbedingungenanpassen und die Weichenstellungen entsprechend stellen, dann sind unsere Kliniken noch besser in der Lage, internationale Spitzenleistungen zu bringen in Forschung und Versorgung.

Darüber hinaus zeigt auch die Grundausrichtung des Modells in die richtige Richtung und die Münchener Universitätsmedizin kann Vorbild für die Wissenschaftspolitik der Staatsregierung werden: Nämlich durch die Förderung von mehr Kooperation anstelle von Geldvergabe vor allem nach dem Konkurrenzprinzip. Synergieeffekte nutzen statt sich in Konkurrenzen verzehren; Allianzen bilden und eine gemeinsame Gesamtstrategieverfolgen. Das wünschen wir uns auch in anderen Bereichen der Wissenschaftsförderung in Bayern.

Wenn wir hier in München angefangen haben, Synergieeffekte zu nutzen,dann müssen wir uns auch anschauen, wo in Bayern noch Potentiale sind, die gehoben werden können. Da müssen wir einen genauen Blick auf die anderen Unikliniken werfen UND auch auf die hervorragenden Krankenhäuser, die aber nicht den Status Uniklinik haben. Schon in der ersten Lesung habe ich das Beispiel Städtisches Klinikum Nürnberg genannt, das in vielen Bereichen sowohl in Versorgung als auch Forschung ganz vorne mitspielt, aber hier als europaweit größtes kommunales Krankenhaus dennoch nicht die optimalen strukturellen Rahmenbedingungen vorfindet.

Kommen wir zum Schluss: Der Zusammenschluss ist von allen Beteiligten gewünscht, die Sache nicht umstritten. Wir werden jedoch darauf achten, dass Veränderungen nicht zu Lasten des Personals gehen in Form von Stellenabbau oder Verschlechterung in den Anstellungsverhältnissen.

Die Zustimmung hier und heute ist aus den genannten Gründen dann auch eher formaler Natur. Zudem konnten einer guten Ausschussdebatte schließlich noch zahlreiche Detailfragen zum Modell geklärt werden. Sicher ist, dass z.B. der Oberste Rechnungshof die Prüfrechte behält. Wir werden daher, wie schon in der ersten Lesung angekündigt, diesem Gesetz zustimmen. Das Gesetz ist aber nur der Anfang des Prozesses, der dann umgesetzt werden muss.

Wir wünschen daher viel Erfolg für die Changemanagementprozesse, die bei einem solchen Zusammenschluss immer nötig sind.