Schutz vor häuslicher Gewalt – In Bayern Fehlanzeige

PRESSEMITTEILUNG

Nürnberg – „Obwohl die registrierten Fälle häuslicher Gewalt in Bayern seit dem Jahr 2005 um mehr als 50 Prozent zugenommen haben – von 12.760 auf 19.438 Fälle -, dümpelt das Schutz- und Beratungsangebot seit Jahrzehnten auf niedrigem Niveau dahin. Wir als GRÜNE Landtagsfraktion fordern deshalb ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und Notrufe in Bayern,“ so die frauenpolitische Sprecherin im Landtag, Verena Osgyan. „Es ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen, dass die Anträge heute im Sozialausschuss allesamt abgelehnt wurden.

In den 38 bayerischen Frauenhäusern gibt es 340 Plätze für gewaltbetroffene Frauen. Damit liegt Bayern mit einer Versorgungsquote von 1,17 Plätzen auf 10.000 erwachsene Frauen im Bundesvergleich auf dem vorletzten Platz. Nicht viel besser sieht es bei den Notrufen aus, wo Bayern mit einer Quote von 0,1 Beratungsstellen auf 10.000 Frauen auf dem letzten Platz liegt. „Das aus dem Jahr 1993 stammende Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern wird den aktuellen Herausforderungen nicht mehr gerecht“, kritisiert Verena Osgyan „Natürlich brauchen wir dringend eine bayernweite Bedarfsanalyse, um die Vorgaben für die Platzzahl in den Frauenhäusern und die Anzahl der Notrufe und Beratungsstellen korrigieren zu können. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2015 vorliegen. Bis dahin will die CSU allerdings nichts weiter unternehmen!“
Auch die staatliche Förderung der Frauenhäuser und Notrufe wurde seit 2009 nicht mehr an die gestiegenen Kosten angepasst. Auch im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 ist keine Erhöhung der staatlichen Förderung vorgesehen.

„Damit Frauenhäuser und Notrufe die gewachsenen Anforderungen erfüllen können, verlangen wir eine deutliche Erhöhung der staatlichen Fördersätze“, so Kerstin Celina, die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. „Außerdem darf die Förderung der Frauenhäuser nicht länger eine freiwillige Leistung des Freistaats bleiben, sondern muss zur gesetzlichen Pflichtleistung werden.“
Zusätzlich fordern die GRÜNEN die Stärkung von aufsuchenden Interventions- und Beratungsangeboten. Diese Beratungsstellen werden in der Regel nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt aktiv und nehmen von sich aus Kontakt zu den betroffenen Frauen auf. „Obwohl es 2003 und 2004 einen erfolgreichen Modellversuch zur pro-aktiven Beratung gegeben hat, wurde das Projekt nicht weiter fortgeführt“, beklagt Verena Osgyan. „Die jetzt im neuen Haushalt vorgesehenen 250.000 Euro für pro-aktive Beratung reichen für eine flächendeckende Versorgung in Bayern nicht aus.“

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