ANFRAGE ZUM PLENUM
– wie viele Beschäftigungsverhältnisse an bayerischen Hochschulen waren bzw. sind von dieser „rechtsfehlerhaften“ Beschäftigungspraxis betroffen (aufgeschlüsselt nach Hochschule, einzelnen Stellen und Befristungsdauer);
– wie viele dieser befristeten Beschäftigungsverhältnisse werden in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überführt ;
– weshalb wurde diese „rechtsfehlerhafte“ Beschäftigungspraxis in den jeweiligen Fällen über Jahre hinweg vom Ministerium nicht beanstandet.
Die Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst fiel folgendermaßen aus:
– „Dem Staatsministerium sind über die Beschäftigungsverhältnisse an der Universität Regensburg hinaus keine weiteren Fälle bekannt, in denen Verwaltungspersonal, von dem keine wissenschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des WissZeitVG wahrgenommen werden, befristet nach WissZeitVG eingestellt wurde. An der Universität Regensburg sind nach deren Mitteilung maximal 14 Beschäftigungsverhältnisse betroffen.
– Die Universität prüft die Einzelfälle sorgfältig und wird die Beschäftigungsverhältnisse derer, die Anspruch auf unbefristete Beschäftigung haben, in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überführen.
– Personalangelegenheiten werden von den Hochschulen grundsätzlich eigenverantwortlich wahrgenommen. Das Staatsministerium wird lediglich anlassbezogen tätig, sofern ihm Umstände bekannt werden, die ein rechtsaufsichtliches Einschreiten erfordern.“
München, den 5. Februar 2014