Gender Mainstreaming im Pflichtfach Geschichte in den bayerischen Gymnasien

SCHRIFTLICHE ANFRAGE

Geschichte wird und wurde von Menschen gemacht, nicht nur von Männern, sondern eben auch von Frauen. Deshalb gebührt den vielen Frauen, die “Geschichte geschrieben haben” in den Lehrplänen für das Fach Geschichte eine besondere Beachtung. Hätte es Isabella I. von Kastilien oder Elisabeth I. von England nicht gegeben, wäre Amerika vielleicht erst Jahrhunderte später entdeckt worden oder Shakespeare wäre ein unbekannter Dichter geblieben. Indira Gandhi und Golda Meir setzten als Premierministerinnen entscheidende sozialgesellschaftliche und außenpolitische Akzente. Paula Modersohn-Becker, Maria Sibylla Merian und Therese Giehse sind ebenso wegweisende Figuren.

Geschichte und Geschichtsbewusstsein sind identitätsstiftend! Eine entsprechende Berücksichtigung bedeutsamer geschichtlicher Frauenpersönlichkeiten im Lehrplan Geschichte ist unverzichtbarer Bestandteil einer Gesellschaft, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen gesetzlich in ihrer Verfassung verankert hat und sich von ihrem demokratischen Selbstverständnis her hieran ausrichtet.

Mit dieser Präambel wollten wir von der Bayerischen Staatsregierung den Status Quo an bayerischen Gymnasien erfahren. Die Antwort auf unsere am 09. 12.2013 eingereichte schriftliche Anfrage erhielten wir am 05.02.2014 mit folgenden Aussagen:

1. Wie wird im aktuellen Lehrplan für das Fach Geschichte für die bayerischen Gymnasien Schuljahrgänge 6–10 das Prinzip Gender Mainstreaming berücksichtigt?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert auf seinen Internetseiten (Stand: 27.01.2014) den Begriff „Gender Mainstreaming wie folgt: „Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornhe- rein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.“1

1 Link: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=192702.html

Diesem Prinzip wird im Geschichtsunterricht wie in allen anderen Fächern in Bayern dadurch Rechnung getragen, dass es zu den grundlegenden und selbstverständlichen Aufgaben der Lehrkräfte gehört, Unterricht so zu konzipieren und zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler „da abgeholt werden, wo sie stehen“. Das bedeutet konkret, dass ihre Interessen, ihr Geschlecht, ihr Vorwissen, ihr Alter usw. den Ausgangspunkt für die didaktischen Überlegungen zur Vermittlung von Inhalten und Zusammenhängen sowie zur Einübung von Methoden und zur Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit den Unterrichtsgegenständen bilden. Selbstverständlich finden hierbei die „unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern“ Berücksichtigung.

Der gymnasiale Fachlehrplan Geschichte selbst trägt diesen „unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern“ dadurch Rechnung, dass er nicht einseitig eine bestimmte Perspektive von Geschichte enthält, also z. B. nicht nur „politische Geschichte“ umfasst, sondern vielmehr Geschichte multiperspektivisch abbildet, also auch Alltagsgeschichte, Sozialgeschichte, Mentalitätsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte etc. berücksichtigt.

Dabei wird im Unterricht auch auf unterschiedliche Rollenbilder und Lebenssituationen von Frauen und Männern eingegangen, insbesondere unter dem Aspekt „Alltagsgeschichte“, aber auch bei bestimmten Themen der politischen Geschichte.

Ein Beispiel hierfür ist in der 6. Klasse etwa in Kapitel G 6.4 des o.g. Lehrplans „Die griechisch-hellenistische Welt“ der Punkt: „Blütezeit Athens unter Perikles: Prinzip der Demokratie, Alltagsleben, Bildende Kunst“. Aus der sachlichen Struktur dieses Punktes ergibt sich klar, dass hier besonders auch Fragen nach den Möglichkeiten der Beteiligung von Männern und Frauen am politischen Leben, nach der Rechtsgleichheit/-ungleichheit der Geschlechter sowie nach dem Rollenverständnis im Alltagsleben gestellt und im Unterricht behandelt werden und dabei insbesondere auch Unterschiede zur Gegenwart herausgearbeitet werden.

2. Wie viele unter den im Lehrplan zu behandelnden historisch bedeutsamen Persönlichkeiten sind Frauen?

Moderner Geschichtsunterricht besteht nicht in der Aneinan- derreihung des Lebens verschiedener historischer Persön- lichkeiten. Vielmehr geht es um die Vermittlung von Strukturen, Zusammenhängen, prägenden Ideen, langfristigen Entwicklungen usw. Der Lehrplan erwähnt daher nur an einzelnen wenigen Stellen bestimmte Persönlichkeiten der Geschichte. Meist sind dies politische Entscheidungsträger von besonderer Bedeutung (z.B. Napoleon). Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle, sondern das damalige politische Amt, vergleichend wären Elisabeth I. von England und Katharina die Große von Russland zu nennen. Dabei geht es zudem in erster Linie um die Auswirkungen der Entschei- dungen dieser Personen auf das Leben der Menschen und weniger um die Personen selbst. Eine Quantifizierung nach Geschlecht wäre daher nicht signifikant für die thematischen Schwerpunktsetzungen.

Hinzu kommt, dass an vielen Stellen Themen im Lehrplan genannt werden, ohne im Detail vorzuschreiben, an welchen Beispielen diese verdeutlicht werden sollen. Wenn der Lehrplan beispielsweise das Thema „Widerstand im Dritten Reich“vorsieht, so ist es naheliegend, dies u.a. am Beispiel von Sophie Scholl und der Weißen Rose zu verdeutlichen.

3. Wie wird die Staatsregierung sicherstellen, dass Frauen und ihre verschiedenen Rollen in der Geschichte angemessen berücksichtigt werden?

Die Staatsregierung stellt durch eine ganze Reihe von bestimmten Themensetzungen im Geschichtsunterricht sicher, dass Frauen und ihre verschiedenen Rollen in der Geschichte angemessen berücksichtigt werden. Beispielhaft sei hier u.a. auf den Oberstufenlehrplan hingewiesen. Ein ganzes Kurshalbjahr lang, nämlich in Ausbildungsabschnitt 11.1, beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit Fragen der Sozialgeschichte, die parallel dazu im Fach Sozialkunde zu gesellschaftlichen Fragestellungen der Gegenwart in Bezug gesetzt werden.

Dabei geht es z.B. in Bezug auf die Ständegesellschaft des 15. bis 18. Jahrhunderts um „familiäre Lebens-, Rechts-, Arbeits- und Produktionsgemeinschaften mit festgelegten Rollen für Mann und Frau“. Im Hinblick auf die Industriegesellschaft des 19. Jahrhunderts sieht der Lehrplan u.a. vor: „Familiäre Lebenswelten: bürgerliche Familie und Arbeiterfamilie als Lebensgemeinschaften der Klassengesellschaft; Infragestellung der Geschlechterrollen durch die Frauenbewegung.“

Hier finden Sie die Anfrage mit Antworten als pdf

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