EU-Datenschutzreform: Bayern hat Hausaufgaben vor sich!

GRÜNE WOCHE

Im Verfassungsausschuss gab es diese Woche einen Bericht zur Umstetzung der EU-Datenschutzreform aus landesrechtlicher Sicht. Die Reform geht zurück auf den Grünen Europa-Abgeordneten, Jan Philipp Albrecht. Sie umfasst zwei Teile, eine EU Datenschutz-Grund-Verordnung (EU DGVO) und eine Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz, die beide jetzt im Mai 2016 in Kraft getreten sind und in zwei Jahren umgesetzt sein müssen.

Kernpunkt der Reform ist die Abschaffung ungleicher Datenschutzniveaus in der EU, da diese zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Unternehmen gereichen.
„Für die bayerische Staatsregierung ist Datenschutz nicht vorrangig, was sich auch an der Ausstattung der Datenschutzbehörden zeigt.“, kritisiert Verena Osgyan. „Den Wert der Privatheit muss die Staatsregierung endlich höher achten und ihre Datenschutzbehörden umstrukturieren und deutlich besser mit Personal, IT Fachleuten und Technik ausstatten“.

Die EU Reform wird ein Recht auf Vergessen bringen, also Löschungsansprüche vorsehen. Auch soll sie die bestehenden Datenschutzgesetze Big Data tauglich machen: Nicht nur bürgerliche Merkmale wie der Name, sondern auch durch Algorithmen erkennbare Zusammenhänge, die auf ein und dieselbe Person schließen lassen, müssen als personenbezogene Daten geschützt werden. Umgekehrt wird das Prinzip der Datensparsamkeit gelten (Privacy by Design / Privacy by Default), d.h. dass für einen Dienst nur notwendige Daten von Nutzerinnen abgefragt werden dürfen und die App z.B. auch genau so designt sein muss.
Schließlich wurden allen Lobbyismus-Bemühungen zum Trotz harte Sanktionsmöglichkeiten beim Verstoß gegen die Datenschutzgesetze durchgesetzt. Behörden können Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen. „Wir fordern eine deutlich beschleunigte und strukturierte Umsetzung des EU Datenschutzpakets und kein Verschlafen der Staatsregierung, während sie dem angeblich so hohen deutschen Datenschutzniveau nachtrauert. Europäischer Datenschutz dient schließlich auch den Rechten der Bürger und Bürgerinnen und kleiner und mittelständischer Unternehmen in Bayern.“, fordert Verena Osgyan.

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