Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

PRESSEMITTEILUNG

Innenminister Hermann verlangt in der heutigen Kabinettssitzung die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung unter dem Vorwand, dadurch die IT-Sicherheit zu erhöhen.
Der Bundesrat hatte sich im Februar 2015 bei der Beratung des IT-Sicherheitsgesetzes bereits gegen eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Der Bundesrat verwies darauf, dass die höchsten Gerichte enge Grenzen für die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung gesetzt hätten und diese Änderung nicht zu mehr IT-Sicherheit führe, sondern zu einer weiteren Gefahrenquelle werden könne.

Doch selbst das hindere Minister Herrmann nicht, erneut nach der Vorratsdatenspeicherung zu rufen und sie dieses Mal mit einer vermeintlichen Erhöhung der IT-Sicherheit zu begründen.„Vermeintlich einfache und schnelle Antworten wie die Einschränkung der Bürgerrechte erhöhen unsere Sicherheit nicht“, so Katharina Schulze, innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen.

Verena Osgyan, netzpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion verweist darauf, dass das gesellschaftliche Vertrauen und das Vertrauen der Wirtschaft in die Integrität der digitalen Infrastruktur essentiell für die digitale Zukunft sind. „Vorratsdatenspeicherung ist dabei nicht die Lösung, dieses Vertrauen zu schaffen.“

Die Landtags-Grünen setzen sich weiter für weitreichendere Lösungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit ein und fordern eine Förderung des Aufbaus, des Betriebs und des Angebots von echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen bei allen IT-Großprojekten. Eine Ordnung der Zuständigkeiten für IT-Sicherheit und Cyberabwehr in Bayern, statt der Einrichtung eines neuen Landesamts für IT-Sicherheit. Zudem die Förderung von offener Software, die auch innovative Datenschutzkonzepte wie „Privacy by Design“ und „Security by Design“ berücksichtigt, und deren verbindliche Verwendung, etwa in der öffentlichen Verwaltung. Dabei müsse es nicht nur für Betreiber, sondern auch für Hersteller von Hard- und Software Anreize zur Qualitätssicherung geben, beispielsweise durch Haftungsverpflichtungen.

Katharina Schulze und Verena Osgyan: „Es gibt also noch vieles zu tun. Die Einschränkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger gehört für uns Grüne nicht dazu.“

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