Mut zur Demokratie an Hochschulen

PLENARREDE

In der zweiten Lesung zum SPD-Gesetzentwurf für Studierende in den Hochschulleitungen hat Verena Osgyan klar gemacht, dass die Argumente von CSU und Staatsregierung an der Realität vorbei gehen.

 

Die Plenarrede im Wortlaut:

Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wir haben heute schon einmal über die mangelnde Demokratie an Bayerns Hochschulen gesprochen. Dass erwachsene Menschen – und das sind Studierende – ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen dürfen, das ist ein Kernanliegen der Demokratie.

Deshalb brauchen wir dringend die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft.

Trotzdem darf man aber auch die hochschulinternen Gremien, die Mitbestimmung in der akademische Selbstverwaltung nicht außer Acht lassen. Die Mitwirkung in diesen Gremien ist eine zweite wichtige Säule demokratischer Hochschulen.

Wir sehen zunehmend eine Entwicklung hin zur unternehmerischen Hochschule, in der den Hochschulleitungen als Wissenschaftsmanagement immer mehr Macht übertragen wird. Darüber thront nur noch der Hochschulrat als Aufsichtsrat der Hochschulen.

Von Seiten der Staatsregierung ebenso wie von der CSU-Fraktion immer wieder betont, dass die Studierenden ja schon Mitspracherechte in den Hochschulgremien hätten. Ich will jetzt nicht mutmaßen ob aus taktischem Kalkül oder aus schlichter Ahnungslosigkeit – aber, was sie dabei immer außer Acht lassen ist die Tatsache, dass bei dieser Entwicklung eben jene Gremien immer weiter gestärkt wurden, in denen die Studierenden das geringste oder gar kein Mitspracherecht haben.

Im Hochschulrat ist das Verhältnis von Studierenden zu anderen Mitgliedern das schlechteste aller Hochschulgremien. In den bayerischen Hochschulleitungen sitzen gar keine Studierenden.

Dennoch nimmt die Machtfülle dieser Gremien immer weiter zu. Für mich bedeutet das eine schleichende Entdemokratisierung unserer Hochschullandschaft ohne dass man den Stimmanteil der Studierenden dabei auf dem Papier angerührt hätte.

Herr Kollege Westphal,
in der Ersten Lesung haben Sie darauf hingewiesen, dass die Bayerische Verfassung eine Beteiligung der Studierenden nur vorsieht, soweit es sich um deren Angelegenheiten handelt. Ich bitte Sie, mir doch einmal die Fallgruppen aufzuschreiben, in denen die Entscheidungen der Hochschulleitungen nicht direkt auch die Studierenden betreffen.

Von der Mittelverteilung über die Aushandlung von Zielvereinbarungen, von der Hausordnung bis hin zur Evaluation und Qualitätssicherung von Studiengängen sind das alles Felder, die unmittelbare Auswirkungen auf den Studienalltag haben. Selbst wenn Sie mir jetzt ein paar Fälle zurufen können, die Liste der Leitungsentscheidungen, die die Studierenden betreffen ist mit Sicherheit und mit Abstand länger als Ihre Liste.

Herr Kollege,
wenn Sie also die Bayerische Verfassung damit zitieren, dass die Studierenden zu beteiligen sind sofern es ihre ureigenen Angelegenheiten betrifft, dann untermauern Sie damit ja eigentlich, dass es verfassungsmäßig geboten ist, die Studierenden an den Entscheidungen der Universitätsleitung zu beteiligen!

Meine Damen und Herren,
warum trauen Sie Studierenden nicht zu, eine langfristige Entwicklungsperspektive der Hochschulen im Blick zu haben?

Personelle Kontinuität ist das eine – solange Hochschulleitungen in Bayern noch gewählt werden, kann diese sowieso nie langfristig garantiert werden. Alle wichtigen Perspektiven in die Leitungsarbeit einzubringen ist jedoch genauso wichtig für eine zukunftsfähige Ausrichtung der Hochschulen. Und welche Perspektive könnte wichtiger sein als die der größten Statusgruppe an unseren Hochschulen? Welche Perspektive könnte wichtiger sein als die der 380.000 Studierenden im Freistaat?

Wenn Sie denken, dass Professorinnen und Professoren die studentische Perspektive automatisch mitdenken, da sie ja selber einmal vor Jahrzehnten studiert haben, dann ist das auf jeden Fall zu kurz gedacht!

Meine Damen und Herren,

wenn ich hier im Plenum höre, dass eine solche zeitliche Belastung ja den betroffenen Studierenden zum Nachteil gereichen könne, dann höre ich nichts als Paternalismus der übelsten Sorte. Überlassen Sie diese Entscheidung doch bitte den Studierenden selbst.. Denn niemand frägt, ob es eventuell der wissenschaftlichen Karriere einer Professorin oder eines Professors abträglich sein könnte, in ein akademisches Amt berufen zu werden. Hier gibt es einfach eine Reduzierung des Lehrdeputats. Ähnliche Regelungen wie Fristerleichterungen sind für Studierende doch ebenso denkbar.

Meine Damen und Herren,

ich höre, dass es ja bereits umfangreiche Mitwirkungsmöglichkeiten gäbe und dass sich diese bewährt hätten. Einen Beweis dafür habe ich bisher noch nicht gesehen. Die Realität ist doch, dass Entscheidungen immer und immer wieder über die Köpfe der betroffenen Studierenden hinweg entschieden werden. Diejenigen Fälle, die in der Presse oder sogar hier bei uns im Landtag ankommen, sind davon doch nur die Spitze des Eisbergs.

Wie schon in der ersten Lesung festgestellt sehen wir Grüne den Entwurf der SPD als ersten Schritt zu einer Demokratisierung der Hochschulen. Wir sehen aber auch die Gefahr der mangelnden Umsetzung, wie es bei solchen Kann-Bestimmungen immer leicht geschieht. Hier wäre uns eine verbindlichere, eine Sollbestimmung lieber gewesen.

Gerade vor diesem Hintergrund verstehe ich aber erst recht nicht, warum die CSU sich noch immer mit Händen und Füßen vor dieser Gesetzesänderung wehrt.

Ich möchte noch einmal an Ihre Vernunft appellieren: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf doch zu. Er macht eine Möglichkeit auf, die genutzt werden kann, wenn die Hochschulen das wollen, und zeigt gleichzeitig damit auf dass studentische Mitbestimmung ausdrücklich erwünscht ist.

Das wäre ein kleiner Sprung, über ihren Schatten, aber ein großer Schritt, für die Demokratie an den Hochschulen.

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