Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung: Mädchen und Frauen wirksam schützen

PRESSEMITTEILUNG

Genitalverstümmelung – Mädchen und Frauen auch bei uns wirksam schützen! Zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen erklärt Verena Osgyan, frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag:

Laut „Plan International“ sind rund 6000 Mädchen und junge Frauen in Deutschland gefährdet, genital verstümmelt zu werden und laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind europaweit rund 180.000 und weltweit mindestens 150 Millionen Frauen betroffen und leiden ihr Leben lang an den Folgen dieser grausamen Praktik.
Genitalverstümmelung ist ein Verstoß gegen zivile, soziale und gegen politische und kulturelle Menschenrechte von Frauen, wie zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Leben und Gesundheit, aber auch das Recht auf Selbstbestimmung. Bei den betroffenen Frauen führt Genitalverstümmelung außerdem zu schwersten Traumatisierungen. Eine internationale Ächtung ist daher Grundlage für den Kampf gegen diese eklatante Menschenrechtsverletzung gegenüber Frauen.
Aus Bayern sind leider keine Zahlen bekannt. Das „Münchner Netz gegen weibliche Beschneidung“ spricht davon, dass rund 4500 weibliche Personen in München leben, aus Ländern stammen, in denen Genitalverstümmelung Praxis ist.
Trotz dieser Zahlen steht das Thema immer noch nicht auf der politischen Agenda, obwohl Frauenorganisationen seit Jahren einen nationalen Aktionsplan fordern, um Mädchen wirksam vor Genitalverstümmelung zu schützen und bereits Betroffenen medizinisch zu helfen.
Hier wäre es wichtig, dass sich die Staatsregierung mehr ins Zeug legen würde. Denn wir gehen davon aus, dass mit dem Anstieg der Zahl an Migrantinnen und Asylbewerberinnen aus den afrikanischen Staaten, auch die Zahl derer gestiegen ist, die hier im Freistaat betroffen sind. Da gilt es, nachzubessern und die richtigen Maßnahmen in die Wege zu leiten!
Doch es fehlt leider noch immer an Aufklärung und vor allem an den notwendigen Mitteln hierfür. Deshalb fordern wir, dass es flächendeckend Beratungsangebote und spezielle Weiterbildungen für Ärztinnen und Ärzte, für Polizistinnen und Polizisten sowie für im pädagogischen und juristischen Bereich gibt. Auch die Übernahme der Kosten für notwendige Operationen als Folge der Genitalverstümmelung, müssen unabhängig von der Krankenkasse der Patientin übernommen werden.“

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