Critical Mass: Bisher unbekannte Härte des Polizeieinsatzes wirft Fragen auf – Staatsregierung muss Klärung liefern

PRESSEMITTEILUNG

Verena Osgyan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, ist empört: „Wir können das rigide Einschreiten der Polizeikräfte bei der Critical Mass-Aktion am Freitag, 31.07.2020, in Nürnberg nicht nachvollziehen. Wenn tatsächlich bei einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Luft aus den Reifen gelassen und mit 500 Euro Bußgeld gedroht wurde, steht das in keinem Verhältnis“, so Osgyan.

Erst Ende Juli wurde Nürnberg von der Bewertungskommission der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) wieder als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ ausgezeichnet. „Dieser Titel wird von der Stadtspitze und der Polizei Mittelfranken mit dieser Law-and-Order Politik gegenüber der Critical Mass ad absurdum geführt“, meint Verena Osgyan.

In den vergangenen Jahren stellte die Critical Mass, die sich auf Paragraph 27 der Straßenverkehrsordnung beruft, die besagt, dass mehr als 15 Radfahrende einen geschlossenen Verband bilden und zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren dürfen, in Nürnberg nie ein Problem dar. „In diesem Zusammenhang nun auf die Corona-Schutzmaßnahmen und das Infektionsschutzgesetz hinzuweisen, macht für mich wenig Sinn, da ja beim Fahrradfahren naturgemäß der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Darüber hinaus findet die gesamte Veranstaltung im Freien statt“, kommentiert Osgyan.

In anderen bayerischen Städten stellt die Aktion, die immer am letzten Freitag des Monats stattfindet, auch weiterhin kein Problem dar. Wieso also wurde die Veranstaltung der Fahrradaktivist*innen am 31.07.2020 auf diese Weise vor dem Nürnberg Opernhaus aufgelöst?  „Da sind noch viele Fragen offen und ich habe deshalb gemeinsam mit Tessa Ganserer, ebenfalls Landtagsabgeordnete, bei der Bayerischen Staatsregierung in Form einer schriftlichen Anfrage eine Erklärung der Gründe und der rechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen eingefordert“, so Verena Osgyan.

Hier können Sie meine diesbezügliche Anfrage bei der Bayerischen Staatsregierung einsehen.