Bundesmeldegesetz: Chronik einer unrühmlichen Entstehung

PLENARREDE

Am 26. März 2015 fand die 1. Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes am 26.03.15 im Plenum des Bayerischen Landtags statt.

Voraus ging ein jahrelanges Tauziehen, um das zugrundeliegende Bundesgesetz halbwegs bürgerrechtsfreundlich auszugestalten – denn die ersten Entwürfe waren ein Kniefall vor der Adresshändlerlobby. Erst durch massiven Druck von Zivilgesellschaft und Opposition konnten hier Verbesserungen erreicht werden, wie Verena Osgyan als datenschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag in ihrer Rede ausführte. Grund genug, auch das Bayerische Ausführungsgesetz genau unter die Lupe zu nehmen!

Hier Verenas Rede im Volltext:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir reden heute über den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu einem Bundesgesetz. Da ist natürlich die Frage, warum hier groß debattieren? Angesichts der unrühmlichen Entstehung die das Bundesgesetz hinter sich hat lohnt es sich unserer Meinung nach sehr wohl, hier noch einmal genauer hinzusehen!

Blicken wir zurück:
Als der Bundestag im Juni 2012 die Reform des Meldegesetzes beschlossen hatte, waren Zigtausende empört – zu Recht: Das Gesetz war eine Verbeugung vor der Adresshändlerlobby und erlaubte die Weitergabe der Meldedaten an Werber und Adresshändler. Die Bürgerinnen und Bürger hätten der Weitergabe ihrer Daten durch Ämter an Unternehmen ausdrücklich widersprechen müssen – statt diese im Rahmen der sog. “Opt-In-Lösung“ – schriftlich zu erlauben. Wir Grüne lehnten diese Regelung von Anfang an strikt ab.

Der Protest gegen dieses vom Bundestag beschlossene Gesetz war überwältigend. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Bayerische Städtetag sprachen sich gegen die Regelung aus. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern, Dr. Petri, forderte die Landesregierung auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen. Besonders erstaunlich an der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes war, dass im ursprünglichen Entwurf die strittige Regelung noch fehlte. Wir wissen heute, dass dieser Passus auf „ausdrücklichen Wunsch der CSU“ in das Gesetz erst aufgenommen wurde. Nachdem sich der allgemeine Protest gegen die Regelung formiert hatte, machten sich, zwei Fähnchen im Wind, nämlich Horst Seehofer und Ilse Aigner an die Spitze der Bewegung. Zu einem vernünftigen Meldegesetz wurde der Entwurf aber erst durch den Kompromissvorschlag rot-grün regierter Bundesländer wie NRW und Rheinland-Pfalz im Bundesrat. Einwohnermeldeämter dürfen demnach persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger nur dann an Firmen weitergeben, wenn die Betroffenen ausdrücklich eingewilligt haben.

Ein Erfolg des Rechtsstaats!

Gleichwohl bleiben Adresshandel und Werbewirtschaft trotz der Verbesserung unakzeptabel intransparent. Doch noch vor Inkrafttreten des Gesetzes wurde das Gesetz erneut modernisiert. Ein ungewöhnlicher Vorgang. Dabei sollten unter anderem Daten und deren Übermittlung zur steuerlichen Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften angepasst werden, damit öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften die Kirchensteuer erheben können. Die Bundesregierung wollte, dass auch der Familienstand „Lebenspartnerschaft“ an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften übermittelt wird. Aber die Weitergabe von Familienstandsdaten an Religionsgemeinschaften, kann zu schwerwiegenden Auswirkungen im arbeitsrechtlichen Verhältnis – bis hin zur Kündigung, führen. Die Große Koalition im Bundestag ist hier erst aufgrund der Kritik der Opposition zur Besinnung gekommen. Nun wird immerhin festgelegt, dass Melderechtsdaten betreffend den Familienstand nicht für arbeitsrechtliche Zwecke missbraucht werden dürfen. In Zukunft muss ein Arbeitgeber, der jemanden wegen Wiederverheiratung oder einer geschlossenen Lebenspartnerschaft kündigen will, darlegen, dass die entsprechenden Informationen nicht aus den Meldedaten stammen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass die Daten, die wir in einem staatlichen Zwangsverhältnis von den Bürgerinnen und Bürgern erheben, nicht zu ihrem Nachteil an Dritte weitergegeben werden. Wir haben als Bürgerinnen und Bürger schon genug mit dem überbordenden Handel mit Adressdaten und persönlichen Daten durch private Unternehmen zu kämpfen. Ständig wird hier die Schwelle der Legalität ausgetestet und häufig überschritten. Erst letzte Woche hat in meiner Heimatstadt Nürnberg die Telekom unrühmliche Schlagzeilen gemacht, weil sie Standort- und soziodemographische Daten von Mobilfunk-Nutzerinnen und Nutzern über Monate hinweg ohne deren Wissen an die örtlichen Verkehrsbetriebe übermittelt hat. Solche Fälle führen zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung. Daher müssen wir sicherstellen, dass wenigstens der Staat sorgsam und umsichtig mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger umgeht – sonst brauchen wir über mehr E-Government gar nicht mehr sprechen, wenn die Vertrauensbasis nicht stimmt. Angesichts der bewegten Geschichte der Novelle des Bundesmeldegesetzes haben wir deshalb die Pflicht, auch bei den von der Staatsregierung vorgeschlagenen Umsetzungsregelungen ganz genau hinzusehen. Wir freuen uns deshalb auf die Beratung des in den Fachausschüssen. Insbesondere den Umgang der Staatsregierung mit den vorgesehen Öffnungsklauseln werden wir genauestens analysieren.

Gerne zitiere ich hier de Montesquieu, der bereits 1750 gesagt hat: Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.

Verbleiben wir in diesem Sinne!
Herzlichen Dank.

 

 

 

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