Zu wenig Lehrende für bayerische Studierende?

SCHRIFTLICHE ANFRAGE

Nach mehreren Zuschriften und Zeitungsartikeln, in denen ein mangelhafter Betreuungsschlüssel und fehlende Räumlichkeiten an bayerischen Universitäten beschrieben wurden, haben wir zum Anlass genommen, der Staatsregierung die genauen Zahlen und Fakten zu dieser Problematik zu entlocken.

Vorbemerkung (von Dr. Ludwig Spaenle): In der Anfrage werden umfangreiche Angaben zu Studierenden und Personal der bayerischen Universitäten, heruntergebrochen auf Fakultäten und Studiengänge, zum Teil bis zurück zum Jahr 1990 erbeten, die dem Staatsministerium in dieser Form nicht vorliegen, sondern in einem aufwändigen Verfahren unter Beteiligung der Universitäten ermittelt werden müssten. Das Staatsministerium beschränkt sich in der Antwort deshalb auf die Zusammenstellung derjenigen Daten, die in der amtlichen Statistik sowie der hierauf basierenden Datenbank und in den Haushaltsplänen des Freistaats Bayern mit vertretbarem Aufwand verfügbar sind.

Einleitung:

Vor dem Hintergrund wiederholter Medienberichte, wonach die mangelnde Betreuungsrelation an einigen Universitäten zu massiven Beeinträchtigungen der Lehre führt, frage ich, Verena Osgyan, die Staatsregierung:

Frage 1: Wie viele Studierende sind – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Fakultäten und Studiengängen – im Wintersemester 2013/2014 an bayerischen Universitäten immatrikuliert?

und

Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Studierenden an den einzelnen Universitäten seit 1990 entwickelt – aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen?

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Betreuungssituation an den bayerischen Universitäten im bundesweiten Vergleich sehr günstig ist. Üblicherweise wird hier das Verhältnis der Studierenden zu wissenschaftlichem Personal (in Vollzeitäquivalenten) betrachtet (ohne die Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissen-schaften und ohne Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken). Im Jahr 2012 lag die Betreuungsrelation in Bayern an Universitäten (und gleichgestellten Hochschulen) bei 15,0, das ist die zweitgünstigste Betreuungsrelation bundesweit; der Bundesdurchschnitt lag bei 19,1.

An den neun staatlichen Universitäten lag das Betreuungsverhältnis (Studierende zu wissenschaftlichem Personal ohne die Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften und ohne Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken) 2012 insgesamt bei 15,8. Die Bandbreite an den einzelnen Universitäten schwankt zwischen 13,1 und 21,5. Dabei ist zu bedenken, dass die Betreuungssituation einzelner Hochschulen maßgeblich durch das angebotene Fächerspektrum beeinflusst wird.

In der Anlage zu Frage 2 (siehe unten) ist die Entwicklung der Studierenden vom Wintersemester 1995/96 bis zum Wintersemester 2012/13 aufgegliedert nach den einzelnen Universitäten und Fächergruppen. Eine Untergliederung nach Fakultäten ist in der amtlichen Statistik nicht abgebildet.

Frage 2a: Wie schätzt die Staatsregierung die Entwicklung der Studierendenzahlen an den jeweiligen Universitäten bis
2020 ein – aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen?

Eine Vorausberechnung der Studierendenentwicklung wird von der KMK nur für Studienanfängerzahlen vorgenommen, nicht für Studierende insgesamt. Auch existiert keine Vorausberechnung nach Hochschulen oder gar Fächern. Die aktuellste Vorausberechnung der KMK stammt aus dem Jahr 2012. Die entsprechenden Zahlen der bis 2020 zu erwartenden Studienan- fänger für die Universitäten in Bayern (einschließlich Theologischer Hochschulen und Kunsthochschulen) stellen sich wie folgt dar:

2013  45.811 (Ist; Schnellmeldungszahlen), 2014  44.900, 2015 45.500, 2016  45.900, 2017  46.100, 2018  46.100, 2019  45.500, 2020  44.200

Aufgrund dieser konstant hohen Studienanfängerzahlen sind in der Folge auch über das Jahr 2020 hinaus insgesamt hohe Studierendenzahlen zu erwarten, die deutlich über dem Niveau zu Beginn der Ausbauplanung liegen werden.

Frage 3: Wie hoch ist an den einzelnen bayerischen Universitäten jeweils das Personalsoll A zum WS 2013/2014 (Personal auf Stellen) – aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen?

a) Wie hoch ist an den einzelnen bayerischen Universitäten jeweils das Personalsoll B zum WS 2013/2014 (Personal aus Mitteln) – aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen? b) Wie hat sich das Personalsoll A und B an den einzelnen Universitäten seit 1990 entwickelt – aufgeschlüsselt nach Fakultäten und Studiengängen?

und

Frage 4: Wie viele Stellen wurden in den Doppelhaushalten seit 1991/92 jeweils von den Universitäten beantragt?
a) Wie viele Stellen wurden in den Doppelhaushalten seit 1991/92 jeweils den Universitäten tatsächlich bewilligt?

In der Anlage zu Frage 3 wird die Entwicklung der Stellen im Stellenplan des Staatshaushaltes seit 1998, aufgegliedert nach den einzelnen Universitäten und nach der Zuordnung zum Personalsoll A bzw. B., dargestellt. Eine Aufgliederung nach Fakultäten bzw. Studiengängen wird im Haushalt nicht abgebildet.
Die Änderungen ab dem Jahr 2007 sind wesentlich haushaltstechnisch bedingt, insbesondere durch Umsetzungen in Sammelkapitel (z.B. Elitenetzwerk, Innovationsfonds) und Umsetzungen im Zuge der Verselbständigung der Klinika.
Das Personalsoll B umfasst alle aus Mitteln finanzierten Stellen, einschließlich drittmittelfinanzierter Stellen und der seit 2008 im Rahmen des Ausbauprogramms geschaffenen Stellen.

Frage 5: Wie hoch ist an den einzelnen bayerischen Universitäten die Anzahl der Absolventinnen pro Professorinnenstelle?

a) Wie hoch ist an den einzelnen bayerischen Universitäten
die Anzahl der Absolventinnen pro Stelle wissenschaftliches Personal?
b) Wie hoch ist an den einzelnen bayerischen Universitäten die Anzahl der Absolventinnen pro sonstiger Stelle (Verwaltung, Bibliothek etc.)?In der Anlage zu Frage 5 wird in einer Übersicht die Relation der Absolventen an den bayerischen Universitäten im Verhältnis zum wissenschaftlichen Personal, aufgegliedert nach Fächergruppen, dargestellt. Auf eine Aufgliederung nach den einzelnen Universitäten wurde verzichtet, da – je nach organisatorischer Gliederung – den Absolventen teilweise kein Personal gegenübersteht, wenn dieses zentralen Einrichtungen zugeordnet ist.

Wie auch beim Betreuungsverhältnis (Studierende zu wissenschaftlichem Personal) schneiden die Universitäten (und gleichgestellte Hochschulen) in Bayern auch bei Absolventen im Verhältnis zum wissenschaftlichen Personal gut ab. Das Verhältnis lag 2012 bei 2,9, das ist der viertbeste Wert bundesweit.

Für die neun staatlichen Universitäten ergibt sich ein Verhältnis Absolventen zu wissenschaftlichem Personal von 2,1 bzw. – ohne die Fächergruppe Humanmedizin / Gesundheitswissenschaften und ohne Zentrale Einrichtungen der Hochschulkliniken – von 3,0.

Frage 6: An welchen Universitäten wurden im Wintersemester 2013/2014 externe Räumlichkeiten für Kursveranstaltungen angemietet, da die Räumlichkeiten der Universität selbst nicht ausreichten – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Fakultäten und Studiengängen?

a) Aus welchen Gründen ist in den einzelnen Fällen die zusätzliche Anmietung externer Räumlichkeiten nötig geworden?
b) Welche zusätzlichen Kosten entstehen im laufenden Semester durch die Anmietung externer Räumlichkeiten?

In der Anlage zu Frage 6 werden die im Rahmen des Ausbauprogramms (Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) im Jahr 2013 zusätzlich bestehenden Anmietungen dargestellt, aufgegliedert nach den einzelnen Universitäten, Flächen und jährlichen Kosten. Im Ausbaupro- gramm werden zusätzliche Mittel für Anmietungen infolge steigender Studierenzahlen, insbesondere auch des doppelten Abiturientenjahrgangs, sowie zur Unterbringung des auf neu geschaffenen Stellen beschäftigten Personals bereitgestellt.

Frage 7: An welchen bayerischen Universitäten sind gravierende Überbelegungen von Vorlesungen, Kursen, Seminaren zu verzeichnen – aufgeschlüsselt nach den einzelnen
Universitäten, Fakultäten und Studiengängen?

a) Wie viele Studierende an bayerischen Universitäten konnten im laufenden Semester Pflichtvorlesungen, -kurse, -Seminare nicht belegen, da diese überfüllt sind – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Fakultäten und Studiengängen?
b) Wie viele Erstsemester-Studierende an bayerischen

Universitäten konnten im laufenden Semester Pflichtvorlesungen, -kurse, -seminare nicht belegen, da diese überfüllt sind – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Universitäten, Fakultäten und Studiengängen?

Eine genaue Darstellung der Belegungssituation einzelner Lehrveranstaltungen würde eine äußerst aufwändige Erhebung bei den Universitäten erfordern, die geraume Zeit in Anspruch nehmen und erhebliche personelle Ressourcen binden würde. Es wird um Verständnis gebeten, dass deshalb auf eine solche Erhebung verzichtet wird.

Selbstverständlich lässt es sich nicht ausschließen, dass es angesichts der deutlich gestiegenen Studierendenzahlen in Einzelfällen zu Nachfragehäufungen bei bestimmten Lehrveranstaltungen, etwa in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen, gekommen ist.

Beispielhaft kann auf vorübergehende Engpässe an Seminarplätzen in einigen Basismodulen für Studierende der Anglistik an der Julius- Maximilians-Universität Würzburg hingewiesen werden (vgl. Anfrage zum Plenum der Frau Abgeordneten Kerstin Celina vom 03.02.2014). Hier hat die Universität kurzfristig Abhilfe geschaffen, so dass alle Studierenden der Anglistik ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass das mit dem Ausbauprogramm angestrebte Ziel erreicht wurde: Mit den im Ausbauprogramm geschaffenen neuen Stellen und den zusätzlich bereit gestellten Flächen kann auch für die deutlich gestiegene Zahl von Studierenden ein qualitativ hochwertiges Studienangebot bei attraktiven Studienbedingungen geboten werden.

Hier finden Sie die Anfrage mit Antworten und Anlagen als pdf

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