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Gehörlos Studieren: Bestmögliche Voraussetzungen an bayerischen Hochschulen schaffen!

SCHRIFTLICHE ANFRAGEN

Laut Erhebungen des Deutschen Studentenwerks haben rund 11 Prozent aller Studierenden eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Unter welche Rahmenbedingungen studieren sie? Auf welche Unterstützungsmöglichkeiten können sie bei Bedarf an bayerischen Universitäten zurückgreifen? Diese und weitere Fragen stellte Verena Osgyan in zwei Schriftlichen Anfragen zum Thema „Gehörlos Studieren in Bayern“.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit dem 26. März 2009 in Kraft ist, schreibt einen gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung fest. Das Bayerische Hochschulgesetz verpflichtet alle staatlichen Hochschulen dazu, einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu bestellen. Auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde darüber hinaus von der Staatsregierung 2012 ein „Konzept zur inklusiven Hochschule“ beschlossen. Doch wie wird diese Theorie an bayerischen Hochschulen in die Praxis umgesetzt? Das wollte Verena Osgyan zusammen mit Kerstin Celina und Claudia Köhler von der Staatsregierung in Form von zwei Schriftlichen Anfragen Anfang August wissen.

Die Antworten darauf zeigen, dass es hier noch deutlichen Verbesserungsbedarf in Bayern gibt. Außerdem hapert es an der Datengrundlage, wobei der Freistaat schnellstmöglich nachjustieren sollte. Denn nur so lassen sich verlässliche Aussagen über Sachlage und Entwicklung treffen. Die Grüne Landtagsfraktion wird nicht locker lassen, um wirklich für alle Studierenden bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen.

Hier gibt es die Schriftlichen Anfragen vom 6. August 2021 zum Nachlesen:
Gehörlos Studieren in Bayern I: Einstieg und Finanzen
Gehörlos Studieren in Bayern II: Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebot

Bild: FAU/ David Hartfiel