„Ein großer Wurf beim Datenschutz“

Ab 25. Mai gilt die EU-Datenschutz-Verordnung (DSGVO), an die auch Bayern das Datenschutzgesetz anpassen muss. Am Donnerstag diskutiert der Landtag erstmals über den Gesetzesentwurf. Die Nürnberger Abgeordnete Verena Osgyan, Sprecherin für Netzpolitik und Datenschutz der Grünen-Fraktion, lobt die DSGVO zwar als „großen Schritt für die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger“, sieht aber beim bayerischen Anpassungsgesetz Schwachstellen.

Am Donnerstag, 25. Januar, ist die Anpassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) erstmals Thema im Landtag. Höchste Zeit, denn auf den Tag genau vier Monate später, am 25. Mai, endet die Übergangsfrist und die 2016 beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss in allen 28 Mitgliedstaaten angewendet werden. „Die DSGVO ist ein Erfolg der Grünen in Europa und ein großer Schritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU. Ein großer Wurf beim Datenschutz!“, sagt Verena Osgyan, Sprecherin für Netzpolitik und Datenschutz der Grünen-Fraktion im bayerischen Landtag.

Beim Entwurf zur Anpassung des BayDSG sieht sie jedoch Schwachstellen. „Hier wird klar, wie willenlos und halbherzig die Staatsregierung das Thema Datenschutz angeht“, sagt die Nürnberger Abgeordnete und nennt als Beispiel die in der DSGVO eng ausgelegte Zweckbindung von Daten, der die bayerische Anpassung noch nicht gerecht werde. „Eine staatliche Stelle kann nicht einfach Daten verarbeiten, nur weil sie gerade Interesse hat.“

Konkreter ginge es nach Ansicht der Grünen-Datenschützerin auch beim Thema Funkwasserzähler. Die Entscheidung, ob die smarten Geräte, die den Wasserverbrauch automatisch melden, in privaten Haushalten verbaut werden, soll laut Gesetzesentwurf bei den Kommunen liegen und in den Gemeindeordnungen verankert sein. Zwar sieht der Entwurf ein Widerspruchsrecht nach DSGVO vor, allerdings sei das, so Osgyan, weder absolut noch hinreichend konkret formuliert: „Etwas auf Landesebene regeln und gleichzeitig die Details auf EU-Recht abschieben ist weder bürgerfreundlich noch rechtsfest.“ Die Abrechnung der Wassergebühren technisch zu vereinfachen und die Möglichkeit, damit Schäden schneller zu erkennen, sei begrüßenswert, jedoch nicht, wenn der Datenschutz darunter leidet.

Als Problem nennt Osgyan auch die Struktur des Datenschutzes im Freistaat. Als einziges Bundesland verfügt Bayern über zwei Aufsichtsbehörden – eine für den privaten, eine für öffentlichen Bereich. „Es macht keinen Sinn, sich diese teure Doppelstruktur zu leisten. Wir brauchen ein schlagkräftiges Organ.“

Die Grünen fordern deshalb die Zusammenlegung der Behörden und mehr Personal. Momentan sind 2018 gerade einmal 20 Stellen für das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht vorgesehen – sie haben die Verantwortung für rund 700.000 Unternehmen.

Dabei, so Osgyan, können Unternehmen hierzulande von den neuen Datenschutzregeln profitieren: „Verglichen mit anderen EU-Staaten waren unsere Firmen beim Datenschutz bislang viel strengeren Auflagen unterworfen. Das ist jetzt natürlich ein Standortvorteil, denn unsere Unternehmen wissen längst, was guter Datenschutz ist.“

Nach Vorstellung der Grünen-Politikerin sollten kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, zum Beispiel wenn sie sich einen externen Datenschutzbeauftragten ins Haus holen. Auch die Förderung von Gründern und Start-Ups, die datenschutzkompatible Lösungen entwickeln, steht auf der Agenda der Grünen-Politikerin.

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