Zugangshürden abbauen, Studienerfolg verbessern!

PLENARREDE

Noten sind nicht alles! Was wir brauchen, sind fachspezifische Angebote, die den Übergang von Schule, Beruf und Handwerk zur Hochschule erleichtern, denn nur so können wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Auch müssen die Studierendenwerke gestärkt werden. Wenn es dann noch mehr Personal in der Verwaltung gibt und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im akademischen Mittelbau ordentliche Verträge bekommen, wird auch die Qualität des Studiums insgesamt gesteigert. Verena Osgyans machte in ihrem Redebeitrag zum entsprechenden Gesetzesentwurf der FW-Fraktion deutlich, dass für den späteren Studienerfolg die Abiturnote als alleiniges Zulassungskriterium längst nicht mehr zeitgemäß ist.

Verehrte Präsidentin,
verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Unser liebes langes Schulleben verwenden wir darauf, um am Ende zu einer einzigen Zahl zu gelangen:  Zur Abschlussnote.

Und diese eine Zahl entscheidet dann unseren beruflichen Werdegang. Erst wenn man das Pensionsalter erreicht, hat man in Bayern Ruhe vor den Noten.

Wir sind doch heute schon längst weiter als dass man als einziges hartes Kriterium dieses System anwendet. Ein Einserabitur macht zwangsläufig noch keinen guten Arzt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor knapp drei Wochen hatten wir erst eine Anhörung hier im Landtag zur Erhöhung der Studienerfolgsquote.

Dabei wurde von den meisten Expertinnen und Experten bekräftigt, dass Verfahren gefunden werden müssen, um die Abbrecherquote zu reduzieren.
Das gilt um so mehr, als sich auch die Studierenden selbst in den letzten 10 Jahren geändert haben.

Sie sind entweder deutlich jünger wenn sie aus dem G8 kommen und brauchen damit mehr Orientierung, oder haben einen beruflichen Bildungshintergrund.

Angesichts dieser Entwicklung und der zunehmenden Differenzierung sowohl der Fächer als auch der Studierenden kann die Abschlussnote nicht mehr das alleinige Kriterium sein.

Deshalb wurde auch eingeführt, dass bei zulassungsbeschränkten Studiengängen beispielsweise auch berufliche Vorbildung angerechnet werden kann. Das klingt auf den ersten Blick gut, hat aber auf den zweiten Blick nur wenig Wirkung.

Im Moment läuft das Bewerbungsverfahren an Bayerischen Hochschulen dann nämlich so:
Die Studienplätze werden zu 25% nach Abschlussnote, zu 10% nach Wartezeit und zu 65% nach dem ergänzenden Hochschulauswahlverfahren, vergeben. Dies setzt sich, hauptsächlich aus was zusammen? Wieder der Abschlussnote!
So gut das gemeint sein mag, hat es damit leider nur wenig Einfluss.

Nach dem Gesetzentwurf der FW-Fraktion soll bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, wir haben das jetzt schon öfter gehört, das „ergänzende örtliche Auswahlverfahren“ weniger stark auf die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung abzielen.

Das heißt aber keineswegs dass die Note nicht mehr zählt, sie soll künftig nur noch „das relativ stärkste Gewicht unter den zulässigen Auswahlkriterien“ zugemessen werden.

Mit der neuen Regelung orientiert sich der Gesetzentwurf außerdem nach wie vor an den Vorgaben des Staatsvertrags, in der lediglich ein maßgeblicher Einfluss der Durchschnittsnote verlangt wird.
Das klingt kompliziert, heißt aber nur wir vollziehen hier nur etwas nach, was viele andere Bundesländer bereits vormachen.

Da auch wir die Notenfixierung beim Hochschulzugang seit jeher kritisch sehen und eine stärkere Durchlässigkeit begrüßen würden – ist der vorliegende Gesetzentwurf zumindest eine kleine Verbesserung, den wir problemlos unterstützen können.

Bereits 2002 hat TU Präsident Dr. Wolfgang Herrmann bemängelt, dass das Abitur zu wenig über eine Eignung für spezielle Studiengänge aussage und er mehr Flexibilität fordere.

Und seit Jahren geistern die Wörter „Fachkräftemangel“ und „Demographischer Wandel“ durch diese Heiligen Hallen und Herr Spaenle klammert sich an seine Noten, wie ein Ertrinkender an einen Strohhalm. Lassen Sie los, und Sie werden sehen: Die Studierenden in Bayern werden deshalb nicht schlechter werden.

Ich sage aber auch in aller Deutlichkeit: Wir alle in diesem Haus – das weiß ich – stehen für starke, wettbewerbsfähige Hochschulen in Bayern. Das ist unsere Zielvorstellung.

Aber dazu braucht es auch an anderer Stelle flexible Strukturen, nicht nur im Hochschulzugang.

Wie zuletzt auch die ExpertInnen in der Anhörung vorgetragen haben, sollten kontinuierlich und verlässlich Vorbereitungs- und Brückenkurse angeboten werden.

Das Beratungs- und Informationsangebot für Studieninteressierte muss gut und ausreichend vorhanden ist.

Was wir brauchen, sind fachspezifische Angebote, die den Übergang von Schule, Beruf und Handwerk zur Hochschule erleichtern, denn nur so können wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind auch flankierende soziale und psychosoziale Infrastrukturmaßnahmen, z.B. müssen die Studierendenwerke gestärkt werden.

Wenn wir dann auch noch mehr Personal in der Verwaltung haben und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im akademischen Mittelbau ordentliche Verträge bekommen, wird auch die Qualität des Studiums insgesamt gesteigert.

Ich denke da müssen wir hin, und deshalb können wir diesem Gesetzesentwurf als einem ersten Schritt zustimmen.

Danke!

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