Warum ein Chancengleichheitsgesetz?

PRESSEMITTEILUNG

O-Töne von Verena Osgyan zum grünen Chancengleichheitsgesetz

Der Staat hat als Arbeitgeber für 600.000 Bedienstete in Bayern Vorbildfunktion, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Verena Osgyan, und verweist auf den Grünen Gesetzentwurf „Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, der heute im Plenum behandelt wird. Bislang zeigt sich im Freistaat ein völlig anderes Bild. Der Gleichstellungsbericht vom März 2016 ist ein Dokument des Versagens und des Unwillens, bestehende Regelungen auch umzusetzen.

So haben beispielsweise trotz gesetzlicher Verpflichtung fast ein Viertel der Dienststellen des Freistaats kein Gleichstellungskonzept, fast ein Fünftel keine Gleichstellungsbeauftragten. Generell gelte: Je weiter oben auf der Karriereleiter, desto weniger Frauen. Auch bei der Bezahlung zeigen sich große Lücken: Trotz identischer Positionen sind die durchschnittlichen monatlichen Grundbezüge bei den Frauen um 7,9 Prozent niedriger als bei den Männern.

Mit dem Chancengleichheitsgesetz fordern die Landtags-Grünen deshalb endlich Verbindlichkeit, wirksame Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten. Bayern braucht neue Arbeitszeitmodelle, Teilzeit- und Telearbeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und in Bereichen, in denen ein Geschlecht deutlich unterrepräsentiert ist, soll bei Einstellungen das andere Geschlecht bevorzugt werden.

Hier finden Sie den grünen Entwurf zum Chancengleichheitsgesetz

Unter http://gruenlink.de/sfk stehen Ihnen drei sendefähige O-Töne der gleichstellungspolitischen Sprecherin Verena Osgyan zur Verfügung.
(VO280416) VERENA OSGYAN ZUM GRÜNEN CHANCENGLEICHHEITSGESETZ – 1 (23 sec)
„Wir haben im Öffentlichen Dienst in Bayern immer noch keine Gleichstellung von Männern und Frauen erreicht, über 55 Prozent der Beschäftigten sind Frauen, aber in Führungspositionen sind sie noch immer deutlich unterrepräsentiert. Besonders skandalös ist: Bei gleicher Qualifikation, bei genau dem gleichen Job verdienen sie 7,9 Prozent weniger. Das ist völlig unverständlich, im Öffentlichen Dienst hätten wir eigentlich als Arbeitgeber Vorbildfunktion.“

(VO280416) VERENA OSGYAN ZUM GRÜNEN CHANCENGLEICHHEITSGESETZ – 2 (23 sec)
„Mit unserem Gesetzentwurf fordern wir endlich Vorbildlichkeit und wirksame Maßnahmen. Das aktuelle Gleichstellungsgesetz ist ein zahnloser Tiger, es wimmelt vor windelweichen Soll- und Kann-Bestimmungen, wir möchten endlich einklagbare Recht zum Beispiel für die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort, die Weisungsbefugnisse brauchen, die eigene Mittel brauchen. Und es muss natürlich auch Sanktionsmöglichkeiten geben, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird.“

(VO280416) VERENA OSGYAN ZUM GRÜNEN CHANCENGLEICHHEITSGESETZ – 3 (21 sec)
„Wir brauchen neue Arbeitszeitmodelle, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können: Teilzeit, Telearbeit. Wir brauchen natürlich auch Quoten, dann wenn ein Geschlecht unterrepräsentiert ist, soll es solange bevorzugt eingestellt werden, bis Gleichheit erreicht ist. Aber das ist uns auch wichtig: Immer bei gleicher Qualifikation, das heißt, wir wollen das Leistungsprinzip natürlich nicht aushebeln.“

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