EDV-Probleme im der Finanzverwaltung

SCHRIFTLICHE ANFRAGE

Laut Entschließung des Gewerkschaftstages 2013 der Bayerischen Finanzgewerkschaft gab es in der Bayerischen Finanzverwaltung in letzter Zeit zahlreiche EDV Probleme. Diese Information veranlasste die grünen Abgeordneten Markus Ganserer, Thomas Mütze, Verena Osgyan und Claudia Stamm bei der Bayerischen Staatsregierung detailliert nachzuhaken.

Frage 1:
Welche konkreten EDV-Programme verursachten die offensichtlichen Ausfallzeiten, welche KONSENS-Produkte wurden übernommen, obwohl sie nicht fehlerfrei gelaufen sind bzw. mit anderen Produkten nicht kompatibel waren und wie soll bei der Einführung neuer Programme zukünftig sicher gestellt werden, dass es nicht zu ähnlichen Problemen kommt?

Antwort:
Ausfallzeiten entstanden aus mehreren Gründen. Wesentliche Ursachen waren insbesondere Verbindungsstörungen, die in den Bereich des Netzbetreibers fallen (siehe Antwort zur Frage 7), sowie Netzstörungen bei länderübergreifenden Datenabfragen bzw. zentral vom Bund betriebenen Verfahren, wie beispielsweise den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).

Die Arbeit in den Finanzämtern ist von einer funktionierenden IT-Unterstützung abhängig. Die in den Finanzämtern eingesetzte Software wird vor dem Einsatz in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Die Software wird dabei zunächst in einem landeseigenen Testcenter und anschließend durch ein KONSENS-Testcenter für Zwecke der Zertifizierung geprüft. Dies umfasst auch Produkte, die von anderen KONSENS-Entwicklungsstandorten außerhalb Bayerns bereitgestellt, auf Kompatibilität zur vorhandenen Software geprüft und letztlich übernommen werden. Deshalb wird die Software zunächst pilotweise in ausgewählten Finanzämtern eingesetzt, um bis dahin nicht erkannte Probleme rechtzeitig vor einem flächendeckenden Einsatz zu bereinigen.

Zur weiteren Verbesserung der Tests von neu einzusetzender Software ist geplant, das landeseigene Testcenter auszubauen. Dies wird zu einer Qualitätssteigerung beitragen.

Frage 2:
Wie hoch waren die durch die EDV-Probleme verursachten Ausfallzeiten in der Finanzverwaltung insgesamt in Arbeitsstunden?

Antwort:
Die Ausfallzeiten in den Finanzämtern wurden nicht repräsentativ erhoben.

Frage 3:
Sieht die Staatsregierung Bedarf an zusätzlichem Personal im Landesamt für Steuern für die Entwicklung und Pflege der EDV, wenn ja, wie hoch ist dieser Bedarf und wenn nein, wie begründet die Staatsregierung ihre Ansicht?

Antwort:
Die Behebung der Probleme erfordert kein zusätzliches Personal.

Frage 4:
Wie groß ist der Bedarf an zusätzlichen Rechnerkapazitäten und bis wann werden diese Rechnerkapazitäten zur Verfügung stehen?

Antwort:
Mit dem bereits begonnenen Projekt Serverzentralisierung werden die in den Finanzämtern vorhandenen dezentralen Server abgelöst und im RZ Nord zentral bereitgestellt und dort betrieben. Dadurch wird die Verfügbarkeit der Software erhöht, eine schnellere Softwareverteilung ermöglicht (auch für Fehlerbeseitigungen) und Ausfallzeiten für Wartungsarbeiten vermindert. Das Projekt soll noch in 2014 abgeschlossen werden. Haushaltsmittel wurden hierfür bereitgestellt. Im Rahmen des Projektes wird zugleich die Bandbreite der Netzanbindung der Finanzämter erhöht und somit eine Steigerung der Performance der Anwendungen erreicht.

Frage 5:
In welchem Umfang sollte die Einführung des RMS eine Entlastung für die Sachbearbeiter bringen?

Antwort:
Vor Einführung des maschinellen Risikomanagementsystems mussten die Bearbeiter in den Finanzämtern grundsätzlich selbständig prüfungswürdige Sachverhalte in den Steuererklärungen erkennen und diese entsprechend prüfen. Die Prüfungsqualität war in weiten Bereichen vom Ermessen und von der Erfahrung der Bearbeiter abhängig.

Das maschinelle RMS prüft regelbasiert (z. B. durch Vorjahresvergleiche oder anhand bestimmter Grenzwerte), ob Steuerausfallrisiken in einer Steuererklärung enthalten sind und zeigt diese ggf. als Risikohinweis an. Die Bearbeiter sind angewiesen, ausschließlich Risikohinweise zu bearbeiten. Eine Entlastung für Bearbeiter tritt ein, weil die Entscheidung zur Intensität der Sachverhaltsprüfung maschinell und nicht mehr personell angestoßen wird und grundsätzlich keine unnötigen Prüfungen mehr durchgeführt werden sollen.

Frage 6:
Trifft der Vorwurf der Finanzgewerkschaft zu, dass sich durch Einführung des Risikomanagementsystems (RMS) und durch die maschinelle Auswahl der vom Sachbearbeiter zu prüfenden Steuererklärungen und der prüfungsrelevanten Sachverhalte der Arbeitsaufwand erhöht hat, um wie viel Prozent haben sich seit der Einführung des RMS die als relevant eingeschätzten Prüfaufträge je Sachbearbeiter im Vergleich zur eigenverantwortlichen Auswahl erhöht und welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, dem entgegen zu steuern?

Antwort:
Der Arbeitsaufwand, der durch das maschinelle RMS entsteht, ist abhängig von der zugrunde liegenden Datenbasis bzw. dem Umfang und der Komplexität der Steuererklärungen. Deshalb entstehen bei Steuerfällen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit regelmäßig weniger Hinweise als bei Fällen, die zusätzlich Gewinneinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufweisen. Es gibt keine Untersuchungen, ob und ggf. in welchem Umfang sich die Prüfaufträge durch Einführung des RMS möglicherweise verändert haben. Angesichts der Änderungshäufigkeit der Steuergesetze würden solche Untersuchungen auch nicht zu belastbaren Ergebnissen führen.

Die Anwendung des RMS bedingt eine grundsätzliche Änderung der Arbeitsweise in den Veranlagungsstellen. Den Bearbeitern wurden deshalb im Dezember 2013 mit einer Verfuügung nochmals die aus den RMS- Schulungen bekanntgegebenen Grundsätze zur effektiven Bearbeitung der Risikohinweise dargelegt.

Das RMS wird ständig fortentwickelt. In Bayern wird bereits das sog. RMS- Datenblatt pilotiert. Das RMS-Datenblatt (elektronische Bildschirmmaske) verschafft dem Bearbeiter einen Überblick über den Steuerfall und ermöglicht eine personelle Risikoprognose. Es ergänzt das maschinelle RMS. Steuerfälle können personell in Risikoklassen eingeteilt werden (= Prognose über den Risikogehalt). Bestimmte Fälle werden dann mit einem durchlässigeren Risikofilter geprüft. Dadurch entstehen weniger Hinweise und die Anzahl der vollmaschinell veranlagten Fälle kann erhöht werden.

Frage 7:
Welche konkreten Probleme mit dem Telekommunikationsanbieter gab es und wurden diese bereits gelöst?

Antwort:
Seit Beginn des Jahres 2013 haben der Freistaat Bayern und der Betreiber des Datennetzes in einem gemeinsamen Projekt an der Umstellung der Netzarchitektur gearbeitet, um künftig Störungen mit überdurchschnittlichen Auswirkungen zu vermeiden. Der Umbau wurde Anfang August 2013 abgeschlossen und hat Verbesserungen im Betrieb und in der Administration der Netzwerkinfrastruktur gebracht. Für das Jahr 2013 kann festgestellt werden, dass im Vergleich zum Vorjahr Anzahl und Auswirkungen der Störungen abgenommen haben.

Es ist vorgesehen, bei der Neuausschreibung des Behördennetzes die Verfügbarkeit noch stärker in den Fokus der Ausschreibung zu stellen.

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