Ortstermin beim UNHCR Nürnberg

ORTSTERMIN

Dass in Nürnberg neben Berlin eine Zweigstelle des UNHCR residiert und im BAMF ihr Büro hat, wissen sicherlich einige, und, dass es auf jeden Fall sinnvoll ist in der Stadt der Menschenrechte, werden die meisten bestätigen.
Aber was macht das UNHCR- Büro eigentlich und was genau in Nürnberg?

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bzw. United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) nimmt weltweit und in Deutschland (Berlin und Nürnberg) Aufgaben im Bereich des internationalen Schutzes von Flüchtlingen wahr.

Zu den Aufgaben gehört zunächst Internationaler Schutz, d.h. die Durchführung von Flüchtlingsschutzverfahren und Beurteilung nationaler Asylsysteme, zum anderen die Suche nach dauerhaften Lösungen für eine freiwillige Rückkehr, Integration im Asylland und Resettlement. Aber auch die Versorgung von Flüchtlingen wird koordiniert, z.B. Aufbau von Flüchtlingslagern, Besorgung von Hilfsgütern und Koordinierung der Hilfe mit NGO´s und anderen UN-Organisationen. UNHCR betreibt Flüchtlingslager in Syrien, Jordanien, keine Lager in Türkei.
Der Schwerpunkt der UNHCR-Aktivitäten in Deutschland liegt – wie in anderen europäischen Staaten auch – im Bereich des Rechtsschutzes für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Das Asylverfahren selbst wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention zwar nicht geregelt, dennoch ist es wichtig, dass die Flüchtlingseigenschaft in einem Verfahren festgestellt wird. Deshalb gilt es im Rahmen des Rechtsschutzes sicherzustellen, dass Asylanträge innerhalb eines angemessenen Verfahrens geprüft werden.
Mitarbeiter der UNHCR-Büros in Berlin und Nürnberg kommentieren auch auf Einladung von Regierungsstellen oder des Bundestages und seiner Ausschüsse, Verfahrensregelungen sowie Änderungen des materiellen Asylrechts aus internationaler Sicht. Auf Bitten von Behörden, Gerichten, Anwälten oder Asylsuchenden beziehungsweise Flüchtlingen nehmen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stellung zu individuellen Fällen.

Die Nürnberger Zweigstelle wird seit 1953 als Verbindungsbüro zum BAMF geleitet, seit 1999 von Anne Büllesbach. Vorher war das Büro direkt in Erstaufnahmestelle Zirndorf angesiedelt, im Jahr 1996 bezog das UNHCR Büroräume im BAMF.

Im Gespräch mit der Leiterin Frau Büllesbach und ihrem Team interessierte mich als frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin meiner Fraktion neben der täglichen Arbeit des Büros insbesondere die Berücksichtigung frauenspezifischer Fluchtgründe. Ein Thema, zu dem Frau Büllesbach schon viel gearbeitet hat und aktiv ist.
Nach aktuellen Schätzungen sind etwa 30 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland weiblich, aber weltweit fliehen nach unterschiedlichen Schätzungen 50-80 Prozent Frauen und Kinder.

Warum jedoch kommt nur ein geringer Anteil der Frauen in Deutschland an? Bis zum Alter von 16 Jahren sei das Verhältnis ausgeglichen, da Jungen und Mädchen mit ihren Familien kommen. Ab 16 werden weitaus weitaus mehr Jungen registriert. Erst ab Alter über 35 Jahre kommen anteilig wieder mehr Frauen. Frauen fliehen, so Frau Büllesbach meist im Binnenland oder nur über Grenze und bleiben dort. Sie sind weniger mobil und müssen sich um Betreuung und Versorgung von Kindern kümmern, haben schlechtere Netzwerke, weniger finanzielle Mittel und es gesellschaftlich nicht geduldet wird. Wenn sie dennoch fliehen, dann in der Regel mit der zusätzlichen Angst vor sexuellen Übergriffen, Zwang zur Prostitution oder Menschenhandel.

Das UNHCR legt ausdrücklich neben der Beobachtung und Beratung der Entscheidungspraxis des BAMF Wert auf die Unterstützung  von Schutzsuchenden und Flüchtlingen mit besonderen Schutzbedürfnissen, wie eben Flüchtlingsfrauen und -kindern. Denn auch geschlechterspezifische Formen der Verfolgung können als Fluchtgründe anerkannt werden.

Wie sieht diese Unterstützung konkret aus?
Frau Büllesbach schilderte aus der Praxis, dass z.B. Einzelfälle von geflüchteten Frauen strukturiert und zusammengefasst werden, um Muster zu erkennen in bestimmten Themen. Auch Expertenwissen von NGOs, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen, die sich sehr für geflüchtete Frauen einsetzen und da ihre Expertise abgeben können, fließt in die Analyse mit ein. Die analysierten und zusammengefassten Indikatoren werden wiederum in die laufende Arbeit der BAMF-Mitarbeiter eingespeist, z.B. als Bestandteil des Fragenkatalogs, um Fehler in den Anerkennungsverfahren zu vermeiden oder in Form von Fortbildungen. Gerade bei geflüchteten Frauen, die auf ihrer Flucht traumatisierende Erlebnisse erfahren haben, ist es von Vorteil bestimmte Muster zu erkennen und so zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen.

Ein weiterer Schwerpunkt des UNHCR Deutschland ist auch die Beschäftigung mit kinderspezifischen Fluchtgründen, hier werden ebenfalls Asylverfahren beobachtet und anschließend Input gegeben. Hierzu arbeitet das UNHCR Deutschland zusammen mit dem Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. zusammen.

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