Rede zur Hochschulzugangsberechtigung

PLENARREDE

Am 11. März 2015 fand die 2. Lesung zum Gesetzentwurf  der Freien Wähler zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes im Plenum des Bayerischen Landtags statt.
In Ihrem Redebeitrag als hochschulpolitische Sprecherin macht Verena Osgyan erneut deutlich, dass für den späteren Studienerfolg die Abiturnote als alleiniges Zulassungsmerkmal längst nicht mehr ausreicht!

Hier finden Sie Verena Osgyan Rede in Volltext:

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Zum zweiten Mal reden wir jetzt über die Möglichkeiten, die junge Menschen bei uns haben, an die Hochschule zu gelangen. In der Debatte im vergangenen Jahr hat uns Herr Kränzle schön geschildert, dass die Abiturnote lediglich eine Zusammenstellung der Leistungen über 2 Jahre hinweg sei. Und diese prognostiziere dann auch einen entsprechenden Abschluss. Also kommen wir doch wieder nur zu dem Schluss, dass es völlig irrelevant ist, welche weitere Vorbildung der oder die Bewerberin noch hat und ob er oder sie sich mit dem Studiengang identifizieren kann oder nicht.

Weil Abinote gut – heißt Studienabschluss gut!

Mit dieser Milchmädchenrechnung überstehen Sie nicht mal das Grundschulabitur. Denn – die Studienabbrecherquoten sprechen eine andere Sprache! Und, wenn wir über die Möglichkeit reden wollen, ob etwas vielleicht oder vielleicht auch nicht verfassungswidrig sein könnte. Dann sag ich: Probieren wir es aus! Und zwar zu Gunsten von Menschen, die mit großem Elan ein Studienfach ergreifen, den Willen dazu haben, denen einfach nur eine Nachkommastelle im Abitur fehlt! Sie reden allenthalben vom Fachkräftemangel. Die gut ausgebildeten Ärzte wandern ab in die Schweiz und Sie beißen sich an einer Note fest? Ich muss ehrlich sagen, diese Argumentationslinie ist weder nachvollziehbar noch wird sie Ihren eigenen Ansprüchen gerecht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerne erinnere ich hier an die Anhörung hier im Landtag zur Studienerfolgsquote. Dabei wurde von den Expertinnen und Experten bekräftigt, dass Verfahren gefunden werden müssen, um die Abbrecherquote zu reduzieren. Das gilt um so mehr, als sich auch die Studierenden selbst in den letzten 10 Jahren geändert haben. Sie sind entweder deutlich jünger, wenn sie aus dem G8 kommen und brauchen damit mehr Orientierung, oder haben einen beruflichen Bildungshintergrund. Angesichts dieser Entwicklung und der zunehmenden Differenzierung sowohl der Fächer als auch der Studierenden kann die Abschlussnote nicht mehr das alleinige Kriterium sein. Deshalb wurde auch eingeführt, dass bei zulassungsbeschränkten Studiengängen beispielsweise auch berufliche Vorbildung angerechnet werden kann. Das klingt auf den ersten Blick gut, hat aber auf den zweiten Blick nur wenig Wirkung. Nach dem Gesetzentwurf der FW-Fraktion soll bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, wir haben das jetzt schon oft genug gehört, das „ergänzende örtliche Auswahlverfahren“ weniger stark auf die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung abzielen. Das heißt aber keineswegs, dass die Note nicht mehr zählt, sie soll künftig nur noch „das relativ stärkste Gewicht unter den zulässigen Auswahlkriterien“ zugemessen werden. Mit der neuen Regelung orientiert sich der Gesetzentwurf nach wie vor an den Vorgaben des Staatsvertrags, in der lediglich ein maßgeblicher Einfluss der Durchschnittsnote verlangt wird. Andere Bundesländer praktizieren das ja bereits und schlussendlich müssen sich hier auch mal die Hochschulen bewegen.

Weil: Einfach ist das ja: Abiturnote = Studium ja oder nein

Alles andere erhöht den Verwaltungsaufwand und stellt somit auch die eigenen Verfahren in Frage. Dennoch: Da auch wir die Notenfixierung beim Hochschulzugang seit jeher kritisch sehen und eine stärkere Durchlässigkeit begrüßen würden – ist der vorliegende Gesetzentwurf zumindest eine kleine Verbesserung, den wir problemlos unterstützen können. Eine andere Frage, die Sie sich stellen müssen, ist doch, dass nahezu alle Hochschulen seit Jahren bemängeln, dass das Abitur zu wenig über eine Eignung für spezielle Studiengänge aussage und es mehr Flexibilität brauche. Mir ist völlig schleierhaft, warum Sie sich so vehement gegen eine weitergefasste Hochschulzulassung wehren?! Unser aller Ziel sind doch starke, wettbewerbsfähige Hochschulen in Bayern. Aber dazu braucht es auch an anderer Stelle flexible Strukturen, nicht nur im Hochschulzugang. Das trägt natürlich noch weiter. So sollten kontinuierlich und verlässlich Vorbereitungs- und Brückenkurse angeboten werden. Das Beratungs- und Informationsangebot für Studieninteressierte muss gut und ausreichend vorhanden ist. Was wir auch brauchen, sind fachspezifische Angebote, die den Übergang von Schule, Beruf und Handwerk zur Hochschule erleichtern, denn nur so können wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind auch flankierende soziale und psychosoziale Infrastrukturmaßnahmen, z.B. müssen die Studierendenwerke gestärkt werden. Wenn wir dann auch noch mehr Personal in der Verwaltung haben und die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im akademischen Mittelbau ordentliche Verträge bekommen, wird auch die Qualität des Studiums insgesamt gesteigert. Ich denke da müssen wir hin, und deshalb können wir diesem Gesetzesentwurf als einem ersten Schritt zustimmen.

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