Zwangsprostitution bekämpfen!

GRÜNE WOCHE

 

München (13.03.2015) – Einhergehend mit der Legalisierung und Ausbereitung der Prostitution haben Zwangsprostitution und Menschenhandel deutlich zugenommen. Wir haben nun in einem umfassenden Antrag zwölf Maßnahmen zur Bekämpfung dieser schrecklichen Verbrechen gefordert.

Wichtig sind zunächst Änderungen in mehreren Bundesgesetzen: Die ausländerrechtlichen Vorschriften müssen so geändert werden, dass die Opfer von Men-schenhandel ein abgesichertes Bleiberecht erhalten, unabhängig von ihrem Verhalten im Strafverfahren und unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens.

Ein abgesichertes Bleiberecht für die Opfer des Menschenhandels ist erforderlich, da eine drohende Abschiebung in das jeweilige Herkunftsland in vielen Fällen dazu führt, dass die Opfer nicht bereit sind, im Strafverfahren gegen die Täterinnen und Täter mitzuwirken, da sie befürchten, dass sie nach ihrer Abschiebung Repressalien ausgesetzt sein werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen und der Polizei berichten von sehr vielen Fällen, in denen Strafverfahren daran scheitern.

Das Prostitutionsgesetz sollte so geändert werden, dass das eingeschränkte Weisungsrecht abgeschafft und dass entsprechende Werbung eingeschränkt werden kann. Ein Weisungsrecht im Hinblick auf sexuelle Handlungen ist ein schwerwiegender Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, der mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist. Darum ist auch ein eingeschränktes Weisungsrecht gesetzlich auszu-schließen. Ein umfassendes Werbeverbot für Prostitutionsstätten und für Prostitution wird von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Beratungsstellen für Opfer von Zwangsprostitution gefordert, weil sie berichten, dass sich das Verhalten der Personen, die Prostitution in Anspruch nehmen, in den letzten Jahren sehr deutlich verändert hat und dass diese Personen immer hemmungsloser, unverschämter und respektloser geworden seien. Dies sei auch auf die immer ausufernde Werbung zurückzuführen, die in etlichen Bereichen der Gesellschaft den Eindruck erweckt, es sei normal und selbstverständlich, jegliche Form sexueller Praktiken von anderen Menschen verlangen zu können. Überdies führt die hemmungslose und weit verbreitete Werbung für Prostitution und Prostitutionsstätten dazu, dass mit dieser Werbung unkontrollierbar auch Kinder und Jugendliche konfrontiert werden, ohne dass die Erziehungsberechtigten eine Möglichkeit haben, dies einzuschränken. Darum muss die Werbung eingeschränkt und somit die bis 2002 gültige Rechtslage wieder hergestellt werden.

Für bessere Kontrollmöglichkeiten und eine Konzessionspflicht für Bordelle

Die Strafvorschriften gegen Menschenhandel sind derzeit so formuliert, dass in sehr vielen Fällen der Beweis im Strafverfahren nur dann geführt werden kann, wenn das Opfer zu einer Aussage bereit und in der Lage ist. Nach dem Vorbild etwa Belgiens sollten auch objektive Umstände zur Beweisführung zugelassen werden.

Außer diesen bundesrechtlichen Änderungsvorschlägen forderte unsere frauenpolitische Sprecherin Verena Osgyan konkrete Maßnahmen von der bayerischen Staatsregierung. „Bei unserer Anhörung am 14. Juli 2014 haben ExpertInnen betont, dass diese Verbrechen zu einem zunehmenden Problem auch in Bayern werden. Darauf muss mit politischen und polizeilichen Mitteln reagiert werden.“

Wir fordern die Einrichtung spezialisierter Staatsanwaltschaften und Polizeikommissariate, wissenschaftliche Untersuchungen zur Erhellung des Dunkelfeldes und eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Kooperationen und Präventionsmaßnahmen. Angesichts der äußerst schwerwiegenden Folgen für die Opfer dieser Verbrechen muss auch der finanzielle Einsatz erhöht werden. Die Förderung der Beratungsstellen, die Opfer von Zwangsprostitution unterstützen, ist darum ganz deutlich zu erhöhen. Sie muss außerdem von einer projektbezogenen auf eine institutionalisierte Förderung umgestellt werden. Die personelle Ausstattung dieser Beratungsstellen muss erheblich verbessert werden und es muss künftig für diese Stellen möglich sein, dass sie Fachpersonal zur juristischen Beratung, zur psychologischen Unterstützung, als DolmetscherInnen und zur aufsuchenden Beratung durch speziell geschulte MitarbeiterInnen einstellen können. Außerdem brauchen diese Hilfseinrichtungen Geld, um weitere Schutzwohnungen einrichten, unterhalten und deren Bewohnerinnen umfassend betreuen zu können.

„Auch muss die Sicherheit von weiblichen Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gewährleistet werden und Opfer von Menschenhandel abgesichertes Bleiberecht erhalten“, so Verena Osgyan.

Zudem fordern wir, dass die Staatsregierung dem Landtag einen Entwurf für landesgesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung vorlegt. Dazu gehören auch bessere polizeiliche und ordnungsrechtliche Kontrollmöglichkeiten und eine Konzessionspflicht für Bordelle. Außerdem wird von vielen ExpertInnen vorgeschlagen zu prüfen, ob eine Mindestaltersgrenze von 21 Jahren für Prostituierte, eine Pflicht zu Gesundheits-Untersuchungen und eine Bußgeldbewehrung der Kondompflicht eingeführt werden sollte.

Der Antrag wurde am Donnerstag, dem 12. März 2015, im Rechtsausschuss beraten und von der CSU abgelehnt, da die Bundesregierung doch bereits auf einem Weg sei und es darum „keinen Anlass zu einer Rechtsänderung“ gäbe. Der Antrag wird nun in den kommenden Wochen in weiteren Landtagsausschüssen und im Plenum beraten werden.


Schriftliche Anfrage: Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf den Menschenhandel und die Situation der Prostituierten in
Bayern (18.12.2013)

Schriftliche Anfrage: Ausmaß des Menschenhandels in Bayern

 

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