In letzter Zeit sind in den Medien vermehrt Berichte über Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aufgrund ihrer forschenden oder lehrenden Tätigkeit verfolgt werden, zu lesen. Gerade die Türkei steht in der Hinsicht seit einiger Zeit im Fokus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die unliebsame Thesen aufstellen, werden wegen Terrorverdachts und ähnlichen Anschuldigungen in Untersuchungshaft gesteckt. Doch nicht nur in der Türkei, weltweit sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aufgrund ihrer Tätigkeit Verfolgung ausgesetzt. „Die Situation verfolgter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hat sich nicht gebessert. Eher im Gegenteil“, stellt die wissenschaftspolitische Sprecherin Verena Osgyan in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses fest. In Russland werden Forscherinnen und Forscher als „antirussisch“ oder gar als ausländische Agentinnen oder Agenten deklariert. In China, in Ägypten oder im Iran ist es um die Unabhängigkeit der Wissenschaft auch nicht besser bestellt.
„Die Freiheit von Forschung und Lehre sind ein unverzichtbares Gut für unser Verständnis von Wissenschaft“, so Verena Osgyan. „Daher sehen wir uns in der Pflicht, Menschen, die aufgrund ihrer Forschung oder ihrer Lehrtätigkeit verfolgt werden und zu uns geflohen sind, zu helfen und ihnen auch eine weitere wissenschaftliche Tätigkeit zu ermöglichen.“ Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg haben hier bereits Programme aufgelegt. Ein ähnliches Programm stellen die Landtags-Grünen sich auch für Bayern vor.
Wir haben daher im Wissenschaftsausschuss am 20. März 2018 beantragt, die Staatsregierung solle gemeinsam mit der Philipp Schwartz-Initiative der Alexander-von-Humboldt-Stiftung ein Programm für verfolgte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an bayerischen Hochschulen auflegen. Die Stiftung hatte in einem Bericht der Staatsregierung auch schon ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer solchen Zusammenarbeit gegeben. Die CSU drückte im Ausschuss ihre grundsätzliche Sympathie für unseren Antrag aus. Getraut, der Opposition zuzustimmen, hat sich die Mehrheitsfraktion dennoch nicht: unter Berufung darauf, das Auswärtige Amt sei hier zuständig und mit der formalen Feststellung, dass es noch keinen entsprechenden Haushaltstitel gebe, lehnte die CSU-Mehrheit unseren Antrag ab.