Sexualisierte Gewalt verhindern und wirksam bekämpfen!

GRÜNE WOCHE

Die öffentliche Debatte über Sexismus und sexualisierte Gewalt in unserer Gesellschaft zeigt, dass wir es nicht mit Einzelfällen, sondern einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun haben. Es betrifft uns alle – Privatpersonen, Unternehmen, Medien, zivilgesellschaftliche Einrichtungen und auch die politischen Institutionen. Jüngste Berichte über Mitglieder der britischen Regierung und des Unterhauses, des Europäischen Parlaments und weiterer Abgeordneter aus verschiedenen Ländern führen uns leider vor Augen, wie weit verbreitet Sexismus und sexualisierte Gewalt auch im politischen Betrieb ist.

„Sexismus kommt nicht überdurchschnittlich oft in politischen Institutionen vor, aber wohl eben mindestens genauso häufig wie in anderen Bereichen. Deshalb ist es notwendig, den Fokus auch hier in der bayerischen Landespolitik auf dieses Thema zu legen und genau dort anzusetzen, wo der Staat als Arbeitgeber eine Schutz- und Vorbildfunktion erfüllen muss, nämlich im öffentlichen Dienst.“, so Verena Osgyan, Sprecherin für Frauenpolitik der Landtags-Grünen. Aus diesem Grund hat sie für unsere Fraktion einen Dringlichkeitsantrag in den Bayerischen Landtag eingebracht, der in dieser Woche im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beraten wurde: „Sexualisierte Gewalt verhindern und wirksam bekämpfen: Bayerisches Gleichstellungsgesetz reformieren“

In diesem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) so zu ergänzen, dass Personen effektiver als bisher vor sexualisierter Gewalt geschützt und Fälle von sexualisierter Gewalt stringenter verfolgt werden.
„Wir müssen mehr Bewusstsein für dieses weit verbreitete Problem schaffen und dringend präventive Maßnahmen ergreifen, um Fälle von sexualisierter Gewalt im öffentlichen Dienst gar nicht erst entstehen zu lassen. Besonders wichtig ist uns, dass eine Ombudsstelle eingerichtet wird, an die sich Angestellte des Öffentlichen Dienstes in Fällen von sexualisierter Gewalt wenden können.“, so Verena Osgyan. Das schaffe bei allen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes Bewusstsein für das Thema, Transparenz und Vertrauen.

Außerdem fordern wir einen für alle Dienststellen gültigen Leitfaden zur Handhabung von Fällen von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz. Zudem soll das Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz in das Fortbildungsangebot der Dienststellen des Freistaats Bayern, vor allem für Beschäftigte mit Führungsaufgaben, verpflichtend aufgenommen werden. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sollen in Fällen von sexualisierter Gewalt sowohl am behördlichen Disziplinarverfahren als auch am gesamten Verfahren beteiligt werden. Das schließt auch eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ein.

Die CSU wie die Freien Wähler gaben sich im Ausschuss zögerlich angesichts unserer konkreten Forderungen. Obwohl unsere Ideen direkt umgesetzt werden und somit zu einer effektiveren Bekämpfung und Verhinderung von sexualisierter Gewalt im Öffentlichen Dienst beitragen könnten, wollen die beiden Fraktionen die Staatsregierung zunächst nur auffordern, ergänzende Maßnahmen im Bayerischen Gleichstellungsgesetz zur Verbesserung der Situation zu prüfen und dem Landtags-Ausschuss darüber zu berichten. Damit bei diesem wichtigen Thema überhaupt etwas vorangeht, haben wir dem Vorschlag eines Prüf- und Berichtsantrags an die Staatsregierung zugestimmt und unseren Antrag zunächst noch zurückgestellt. Wir werden genau hinhören, was die CSU-Regierung vorschlägt, um Beschäftigte des öffentlichen Dienstes besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Unsere konkreten Forderungen werden wir dann ggf. nach dem Bericht der Staatsregierung noch in Form unseres Antrags einbringen.

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