Hochschulnovelle ohne Neuheitswert

PLENARREDE

Ersten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Übernahme von Regelungen der Abweichungsverordnung in das Hochschulgesetz) Drs. 17/18161 im Plenum am 27. September 2017

Hier finden Sie die Rede in Wortlaut. Es gilt das gesprochene Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

man redet bei Gesetzentwürfen wie diesem, den wir vorliegen haben, immer so schön blumig von einer Gesetzesnovelle. Eine Novelle, das stammt aus dem Italienischen, bezeichnet eine kleine Neuheit. Neues allerdings findet sich in dem Gesetz der Staatsregierung wenig: Regelungen, die bisher bestand haben werden weitgehend konsolidiert – das ist sicher sinnvoll. Ein großer Wurf ist dieser Gesetzentwurf indes nicht. Die Gelegenheit, hier neue Akzente in der Hochschulpolitik zu setzen, hat die Staatsregierung leider verpasst.

Das Gesetz gießt das bisher Bestehende in eine übersichtliche Form. Prinzipiell ist alles, was das neue Gesetz den Hochschulen erlaubt, auch bisher schon über Abweichungsverordnungen möglich gewesen. Es soll jetzt nur in eine übersichtlichere Form gegossen werden. In der Logik, in der die CSU-Fraktion Hochschulautonomie begreift, ist das sicherlich folgerichtig, gegen diesen Teil der Novelle nichts einzuwenden. Doch für eine Gesetzesnovelle greift es zu kurz. Es fehlen darin essentielle Dinge.

Es ist nämlich eine falsch verstandene Hochschulautonomie, wenn der Freistaat sich unter dem Stichwort ganz aus seiner Verantwortung für die strukturellen Vorgaben für Wissenschaft im Freistaat zurückzieht. Hochschulautonomie sollte die Freiheit von Forschung und Lehre sichern, nicht aber Fehlentwicklungen in der Governance von Hochschulen zementieren und die Verantwortung von der Staatsregierung wegschieben.

Ein „seltsames, unerhörtes Ereignis“ ist eine Novelle, wie Goethe sie beschrieben hat. Das vorliegende Gesetz konterkariert den Charakter einer Novelle: Seltsam und ja – auch unerhört – finde ich nämlich die Tatsache, dass es in Bayern noch immer keine selbstverwalteten Studierendenschaften gibt. Das ist Politik aus der Mottenkiste: Die CSU möchte nichts Neues und hält an Altem fest. Und wenn das Gesetz den Geist der Hochschulautonomie atmet, dann tun die Änderungen in den Artikel 52 und 53, die die Studierendenvertretungen beschreiben, das ganz sicher nicht. Es ist richtig – es gibt hier eine Flexibilisierung, die es so bisher über die Verordnungsermächtigung auch schon gab. Aber das Gesetz setzt hier noch immer die Fremdbestimmung über die Selbstverwaltung der Studierendenschaften. Es ist nämlich mitnichten nicht so, dass die Studierendenvertretungen selbst ihre Strukturen bestimmen können. Stattdessen bestimmen die Hochschulräte, in denen von 20 Mitgliedern gerade einmal zwei Studierende sind, die Strukturen der Studierendenvertretung. Verantwortung abgeben, Selbstbestimmung ermöglich, Demokratie leben – all das sieht anders aus, liebe Staatsregierung!

Deswegen haben wir Grüne zum Bayerischen Hochschulgesetz auch bereits vor der Sommerpause ein Änderungsgesetz eingebracht. Unser Gesetz soll eine tatsächliche Hochschulautonomie garantieren – auch für die Studierendenschaften. Gerade in Zeiten wie dieses ist es nämlich notwendig, Demokratie in allen gesellschaftlichen Bereichen zu garantieren.

Hochschulautonomie, liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt nicht, dass der Freistaat sich aus der Verantwortung für die Hochschulen zurückziehen kann. Hochschulautonomie, das heißt sinnvolle Rahmenbedingungen zu schaffen; das heißt, den Hochschulen die freie Ausgestaltung innerhalb dieses Rahmen zu ermöglichen; und das heißt vor allem, die Hochschulen nicht mit der Verknappung der finanziellen Mittel an der kurzen Leine zu halten und von Drittmittelgebern abhängig zu machen. Nur wenn wir die Grundfinanzierung unserer Hochschulen stärken, werden wir am Schluss nämlich zu einer tatsächlichen Hochschulautonomie kommen.

 

Meine Damen und Herren.

Wenn die CSU-Fraktion sich entschließt, unserem Gesetzentwurf oder einem dementsprechenden Änderungsantrag zuzustimmen, könnten wir uns auch vorstellen, für diese Gesetzesnovelle zu stimmen. In der vorliegenden Form halten wir allerdings die Regelungen zur Studierendenvertretung für ungenügend und können dem deshalb keine Stimme geben.

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