Grüner Frauenempfang

GRÜNER FRAUENEMPFANG

Zahlreiche Gäste aus Nürnberger Frauenorganisationen und feministischen Bündnissen informierten sich bei dem von Verena Osgyan MdL und der Nürnberger Stadtratsfraktion der Grünen initiierten Grünen Frauenempfang zum Thema  „Paritè in den Parlamenten“ mit Frau Prof. Dr. Silke Laskowski.

Frau Prof. Dr. Laskowski referierte über die Notwendigkeit einer paritätischen Besetzung politischer Gremien und die gesetzlichen Möglichkeiten der Durchsetzung. Frau Prof. Dr. Silke Laskowski vertritt die Popularklage zur paritätischen Aufstellung von Kandidat*innenlisten für Landtagswahlen und stellte gleich zu Beginn die entscheidenden Fragen in den Raum: Hat der Frauenanteil konkrete Auswirkungen auf Themen, die Frauen betreffen? Ist das Wahlrecht in der vorliegenden Form verfassungswidrig?

Eigentlich fällt das Ungleichgewicht sofort ins Auge: 51% der bayerischen Bevölkerung ist weiblich, dennoch sind 72% der Landtagsabgeordneten Männer. Auch im Bundestag ist der Frauenanteil mit den letzten Wahlen von fast 37% auf etwa 30 % gesunken.

Dies ist fatal, denn demokratische Politik hat die Aufgabe, die gesamte Bevölkerung zu repräsentieren. Die Auswirkung der Unterrepräsentation von Frauen sind offensichtlich. Sogenannte Frauenthemen werden nach hinten geschoben, so sind Frauenhäuser und -notrufe in Bayern chronisch unterfinanziert.

Als weiteres plakatives Beispiel nennt Frau Laskowski das Bundesland Baden-Württemberg, in dem im deutschlandweiten Vergleich die wenigsten Frauen im Parlament sitzen und in dem auch der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern, die sogenannte Gender Pay Gap, mit 27% am größten ist. Bundesweit liegt der Unterschied zwischen den Pensionen von Männer und Frauen, die Gender Pension Gap, der eine Folge der Lohnunterschiede ist, bei 60%. Obwohl so die Altersarmut von Frauen vorprogrammiert ist, verabschiedet der männlich dominierte Bundestag kein wirklich wirksames Entgeldgleichheitsgesetz.

Frau Laskowski betont die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Wahlrechtes, das die Überrepräsentation von Männern in den Parlamenten fördere und zudem eine Fortführung der frauenfeindlichen Politik der NS-Zeit sei. Als Lösungsvorschlag schlägt sie ein Parité-Gesetz vor, bereits acht andere europäische Länder besetzen ganz selbstverständlich ihre Kandidat*innenlisten paritätisch.

Hier beruft sie sich bei ihrer Forderung nach einem Parité-Gesetz auf das Grundgesetz, so lege Art.3 Abs 2 GG, eindeutig fest: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in der repräsentativen Demokratie Deutschlands (Art. 20 GG). Es sei die Aufgabe des Staates angesichts der seit Jahrzehnten unveränderten Lage aktive Maßnahmen zu ergreifen, um eine tatsächliche Gleichberechtigung zu ermöglichen und somit den Verfassungsauftrag zu erfüllen. Frau Laskowski greift außerdem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück, in der es eindeutig heißt, dass alle gesellschaftspolitischen Strömungen in den Parlamenten abgebildet werden müssen. Das ist momentan eindeutig nicht der Fall.

Im Anschluss an die Veranstaltung bestand bei einem Frauenempfang die Möglichkeit zu interessanten Gesprächen und Vernetzung.

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