GRÜNE WOCHE
Landtag debattiert über Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Mann und Frau
Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt. Sie verdienen im Bundesdurchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. In Bayern ist die Lohnlücke mit 25 Prozent sogar noch größer. „Dass nun im Bund über ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit beraten wird, ist also überfällig“, erläutert die gleichstellungspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Verena Osgyan.
Die Bundesregierung hat sich nach langem Hin und Her im Oktober endlich auf Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit verständigt. Aus unserer Sicht sind die geplanten Regelungen allerdings nicht ausreichend. So soll der im Gesetz vorgesehene Rechtsanspruch auf Auskunft über die Gehaltsstruktur erst in Betrieben ab 200 Beschäftigten gelten. „Damit bleibt das Gesetz für die meisten Frauen wirkungslos, denn viele von ihnen arbeiten gerade in kleinen Betrieben“, kritisiert Verena Osgyan. Der individuelle Auskunftsanspruch gilt zudem nicht in tarifgebundenen Betrieben. Dort ist nur der Betriebsrat auskunftsberechtigt. „Hier muss nachgebessert werden“, fordert Osgyan. „Wir wollen bereits in Betrieben ab 20 Beschäftigten eine Transparenz in Bezug auf die Gehälter.“
Laut den Eckpunkten der Bundesregierung soll zudem erst in Betrieben ab 500 Beschäftigten alle fünf Jahre ein Prüfverfahren stattfinden und nur Kapitalgesellschaften dieser Größenordnung werden dazu verpflichtet, über Maßnahmen zur Gleichstellung zu berichten. „Dieser Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen reicht uns nicht“, so Osgyan. „Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten.“ Was in dem Gesetzentwurf völlig fehlt, sind wirksame Maßnahmen gegen unfaire Bezahlung. Den betroffenen Frauen bleibt nur der individuelle Klageweg, mit allen damit verbundenen Risiken. Deshalb fordern wir auch ein Klagerecht von Gewerkschaften und Verbänden in Fällen von Lohndiskriminierung. Sollten festgestellte Diskriminierungen nicht beseitigt, oder Prüf- und Berichtspflichten nicht erfüllt werden, muss es außerdem wirksame Sanktionen gegen die verantwortlichen Unternehmen geben.
Schlecht bezahlte Arbeit ist zu einem großen Teil weiterhin Frauensache.
Trotz all dieser Mängel des Gesetzentwurfs, formiert sich aus den Reihen der CSU Widerstand. Sie machen die unterschiedliche Berufswahl von Männern und Frauen für die unterschiedliche Entlohnung verantwortlich. Doch selbst wenn man berücksichtigt, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten und seltener in Führungspositionen aufsteigen, bleibt ein bereinigter „Gender Pay Gap“ von 7 Prozent. „Frauen werden also unmittelbar benachteiligt, wenn sie bei gleicher Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen“, analysiert Verena Osgyan. „Darüber hinaus wird in frauendominierten Berufen im Dienstleistungs- und Sozialbereich deutlich schlechter bezahlt als in männerdominierten klassischen Industrieberufen. Schlecht bezahlte Arbeit ist zu einem großen Teil weiterhin Frauensache. Das müssen auch die Unionsfraktionen endlich zur Kenntnis nehmen!“
Den Grünen Antrag Entgeltgleichheit muss für alle Frauen gelten finden Sie hier.