Ein grünes Chancengleichheitsgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann im Öffentlichen Dienst

PRESSEMITTEILUNG

„Der Staat hat als Arbeitgeber für 600.000 Bedienstete Vorbildfunktion im Bereich der Gleichstellung“, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Verena Osgyan, und verweist auf den grünen Gesetzentwurf „Gesetz zur Ermöglichung gleicher Chancen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern“, der am 28.4.16 im Plenum behandelt wird. „Leider zeigt sich im Freistaat bisher ein völlig anderes Bild. Der Gleichstellungsbericht vom März 2016 ist ein Dokument des Versagens und des Unwillens, die bestehenden Regelungen auch umzusetzen.“

Trotz gesetzlicher Verpflichtung hätten 20 Jahre nach Einführung des ersten bayerischen Gleichstellungsgesetzes fast ein Viertel der Dienststellen des Freistaats kein Gleichstellungskonzept, fast ein Fünftel keine Gleichstellungsbeauftragten. Generell gelte: Je weiter oben in der Karriereleiter, desto weniger Frauen. In der Stufe B6 gebe es lediglich 13,8 Prozent Frauen. Ebenso würden nur 28,7 Prozent der Beamten in Teilzeit arbeiten, (Tarifbeschäftigte: 47,6 Prozent). Davon entfallen 80 Prozent auf Frauen. „Gerade für Beamte im Öffentlichen Dienst scheint Familienfreundlichkeit mit Verzicht auf adäquate Aufstiegschancen erkauft zu werden.“ Auf der obersten Verwaltungsebene auf der 1. und 2. Führungsebene seien überhaupt keine Männer oder Frauen in Teilzeit (mit weniger als 90 Prozent Umfang) zu finden.
Der Anteil der Frauen in Führungspositionen (ohne Schulen) liege bei nur 24,7 Prozent. Im Schulbereich, 70 Prozent Frauenanteil, seien nur 49,8 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. „Frauen sind auch hier deutlich unterrepräsentiert – der Fehler scheint aber im System zu liegen“, so Verena Osgyan und verweist auf grüne Anfragen (siehe Anhang): „Frauen und Teilzeitbeschäftigte im Schuldienst werden systematisch schlechter beurteilt, was ihre Aufstiegschancen von Anfang an deutlich schmälert. Zu dieser weichen Form der Diskriminierung wird kaum Ursachenforschung betrieben.“
Am schlimmsten aber sei die Bezahlung: Trotz gleicher Besoldung innerhalb identischer Positionen seien die durchschnittlichen monatlichen Grundbezüge je Vollzeitäquivalent im Öffentlichen Dienst bei den Frauen um 7,9 Prozent niedriger als bei den Männern. „Genau wie in der Privatwirtschaft, aber hier hätte der Staat die Chance steuernd einzugreifen“, so Verena Osgyan. „Trotz der erdrückenden Fülle an Fakten im Gleichstellungsbericht, reagiert die CSU-Regierung kaum bis gar nicht.“
Mit dem Chancengleichheitsgesetz fordern die Landtags-Grünen deshalb endlich Verbindlichkeit und wirksame Maßnahmen ein: „Das bisherige Gleichstellungsgesetz ist ein zahnloser Tiger mit den schwächsten Regelungen im Bundesvergleich. Es gaukelt Gleichstellung vor statt sie zu befördern. Verena Osgyan fordert wirksame Sanktionsmöglichkeiten. Ebenso müssten die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort mehr Rechte (Weisungsrechte, Öffentlichkeitsarbeit) und Mittel bekommen. Ebenso brauche es eine/n Landesbeauftragte/n für Gleichstellung als unabhängige Anlaufstelle. „Frau Müller ist Sozialministerin und Gleichstellungsbeauftragte in Sozialunion und beaufsichtigt sich quasi selbst. Dass das nicht funktioniert, sehen wir hier“, so Verena Osgyan. „Wir brauchen neue Arbeitszeitmodelle, Teilzeit- und Telearbeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und in Bereichen, in denen ein Geschlecht deutlich unterrepräsentiert ist, soll bei Einstellungen das andere Geschlecht bevorzugt werden.“

Die Anfragen von MdL Osgyan, MdL Gehring, MdL Mütze und den Gesetzentwurf für ein Grünes Chancengleichheitsgesetz finden Sie hier als pdf-Dokument.

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