„Dahoam is dahoam“ – Dreiste Polit-PR im Bayerischen Rundfunk

RUNDFUNKRAT

„So geht es nicht“ – meinten Verena Osgyan,  stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Fraktionschef Ludwig Hartmann zu dem dreisten Politiker-Placement Finanzminister Söders in der bayerischen TV-Soap „Dahoam is dahoam“.

Die Grüne Landtagsfraktion hat keinerlei Verständnis für Art und Weise des Auftritt Söders in der BR-Serie, denn hier ging es nicht um einen vielleicht durchaus witzigen Politikerauftritt in einem fiktionalen Programm, sondern um dreiste Polit-PR, bei dem die Serien-Protagonisten als Stichwortgeber für Söders Regierungserklärung herhalten mussten. Eine solche Vermischung von redaktionellen Inhalten und Polit-Placement war im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen bisher beispielslos.

Rundfunkratsmitglied Verena Osgyan brachte den Auftritt in der Sitzung des Gremiums am 5. Februar zur Sprache und verlangte zudem eine Stellungnahme des Intendanten.

Unsere Intervention hatte Erfolg: Justiziar Albrecht Hesse stellte klar, dass der BR damit eindeutig gegen die geltende Mediengesetzgebung verstoßen habe und Intendant Ulrich Wilhelm  distanzierte sich von der Umsetzung der Folge. Weitere Auftritte von PolitikerInnen in „Dahoam is dahoam“, wie ursprünglich geplant, wird es nicht geben. Ein klarer Erfolg und ein Zeichen, wie wichtig eine starke und pluralistisch besetze Medienaufsicht in Bayern ist!

Noch ist das Thema jedoch nicht gänzlich ausgestanden: Trotz mehrfacher Anfragen hat uns der BR das Orginal-Drehbuch noch nicht vorgelegt, aus dem hervorgeht, wie viel Söder von der Redaktion in vorauseilendem Gehorsam in den Mund gelegt hat. und was er selbst hinzugedichtete hat. Das lassen wir nicht auf uns beruhen und haben daher eine schriftliche Anfrage nachgelegt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Grünen Landtagsfraktion zu diesem Thema, und hier die Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen55 zur Rundfunkratssitzung am 5. Februar 2015.

Unter http://gruenlink.de/sfk stehen dazu außerdem mehrere O-Töne von Verena Osgyan zur Verfügung.

 

 

 

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