Karge Zwischenbilanz in Sachen Gleichstellung

GRÜNE WOCHE

Nachdem das derzeitige Bayerische Gleichstellungsgesetz jetzt seit über 20 Jahren in Kraft ist, haben ein Viertel der Dienststellen im Freistaat noch immer kein Gleichstellungskonzept, obwohl sie per Gesetz verpflichtet wären, ein solches zu erstellen. Die CSU-Regierung lieferte bereits vergangenes Jahr mit ihrem fünfjährigen Gleichstellungsbericht ein Dokument des Versagen ab. Nun wurde zwar nachgebessert, doch von echter Gleichstellung sind wir nach wie vor meilenweit entfernt.  Dafür brauchen wir echte Quoten statt unverbindlicher Zielvorgaben.

Diese Woche berichtete das Sozialministerium im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes über den Stand der Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Dieses Gesetz hat die Aufgabe, chancengerechte Rahmenbedingungen für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst zu schaffen.  Die Staatsregierung gab sich zufrieden. Verena Osgyan findet aber, dass die CSU in Sachen Gleichstellung noch mehr tun muss.

Die Staatsregierung gab sich zufrieden angesichts der höheren Zahl an Frauen in Führungspositionen und erläuterte, mit welchen Maßnahmen die weitere Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes erreicht werden soll.  Zum einen geht es um die Erstellung von Gleichstellungskonzepten und die Ernennung von Gleichstellungsbeauftragten in allen staatlichen Dienststellen. Diese Vorgabe wurde laut Staatsregierung in nahezu allen Dienststellen umgesetzt. Allerdings sind Dienststellen mit geringfügigen Befugnissen und in denen weniger als 100 Beschäftigte betroffen sind, von dieser Regelung ausgenommen.
Zum anderen geht es bei der Umsetzung des Gesetzes um konkrete Zielvorgaben, die sich die Ministerien geben, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. So streben drei Ressorts – die Staatskanzlei, das Sozialministerium und das Justizministerium – einen konkreten Anteil zwischen 36% und 40% Frauen in Führungspositionen bis 2020 an. Die restlichen Ministerien haben sich für ein Kaskadenmodell entschieden, bei dem sich der Frauenanteil der zu besetzenden Stellen an der Anzahl der Bewerberinnen bzw. am Frauenanteil der jeweils darunterliegenden Führungsebene orientiert.
Für uns Landtags-Grüne reichen diese Maßnahmen noch nicht aus, um echte Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen. „Das Sozialministerium verfügt derzeit über einen Frauenanteil in Führungspositionen von ca. 25%. Eine Erhöhung des Frauenanteils auf 36% bis 40% bis 2020 ist nicht wirklich ambitioniert.“, so Verena Osgyan, frauenpolitische Sprecherin der LandtagsGrünen. Außerdem kritisieren wir, dass kleinere Dienststellen keine Gleichstellungsbeauftragten ernennen müssen und dass Gleichstellungsbeauftragte oft gar nicht in Personalentscheidungsprozesse mit einbezogen werden. Zudem ist die Frage von dienstlichen Beurteilungen von Teilzeitkräften, die für eine Karriere in einer Führungsposition entscheidend ist, gar nicht Bestandteil des Berichts der Staatsregierung. Außerdem gibt es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, sollte sich ein Ressort nicht an die Zielvorgabe zur Erhöhung des Frauenanteils halten. Insgesamt muss es darum gehen, Frauen aktiv in Führungspositionen zu bringen, sie für diese Stellen zu ermutigen und hierfür auch realistische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerecht werden.

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